Newsletter April 2009  

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !

Einen Schwerpunkt dieser Plenarwoche hat die Debatte und die Verabschiedung eines ersten Gesetzgebungspaketes für Maßnahmen zur Bekämpfung der Finanzkrise gebildet, und zwar einer Verordnung über Ratingagenturen, einer Richtlinie über Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeiten sowie einer Richtlinie über Verschmelzungen und Spaltungen von Gesellschaften.

Besonders wichtig ist hierbei die erstmalige Regelung von Ratingagenturen. Denn das Verhalten der Ratingagenturen ist teilweise mitursächlich für die schwere internationale Finanzkrise, da die privaten globalen Agenturen Unternehmen und Kreditprodukte häufig mit ausgezeichneten Bewertungen versehen haben, die sich letztlich aber als falsch erwiesen haben. Aufgrund dieser Bewertungen haben etwa Banken Kreditprodukte an Unternehmen und Privatleute verkauft, die zu erheblichen Einbußen oder gar Totalverlusten geführt haben.

Die neuen Europäischen Regelungen über Ratingagenturen sollen gewährleisten, dass künftig deren Bewertungen nicht durch Eigeninteressen beeinflusst werden, dass die Agenturen die Qualität ihrer eigenen Bewertungen überwachen und dass die Tätigkeiten der Ratingagenturen transparent sind. Diese neuen Regelungen werden künftig durch nationale Aufsichtsbehörden überwacht werden, die innerhalb der E U  eng zusammenarbeiten sollen.

Mit diesem Gesetzgebungspaket trifft die Europäische Union erste konkrete Maßnahmen infolge der beiden G 20 -Treffen der wichtigsten Staaten der Welt vom November 2008 und April 2009. In weiteren Gesprächen mit den anderen G 20 - Staaten soll versucht werden, derartige Regelungen der Finanzmärkte global zu harmonisieren. Doch hat die E U angesichts der fortdauernden Finanzkrise derartige Verhandlungsergebnisse nicht abwarten können.

Noch im Mai 2009 will das Europäische Parlament eine Revision der Bankenrichtlinie als einen weiteren Schritt zur Bekämpfung der Finanzmarktkrise beraten und verabschieden. Schließlich hat das E P die Kommission erneut aufgefordert, unverzüglich einen Vorschlag zur Regelung der Hedgefonds vorzulegen.

Erstmals Passagierrechte im Schiffs- und Busverkehr

Das Europäische Parlament beschloss in Erster Lesung seine Fassungen für eine Verordnung über Passagierrechte im See- und Binnenschiffsverkehr sowie für eine Verordnung über Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr.

Das E P nahm eine Reihe von Änderungen gegenüber den Kommissionsentwürfen hinsichtlich der erstmals gesetzlich normierten bürgernahen Passagierrechte bei Verspätungen und Annullierungen vor. So sollen Schiffspassagiere bei Verspätungen zwischen 2 und 3 Stunden eine Entschädigung von 25 % des Fahrpreises und bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden eine Entschädigung von 50 % erhalten. Noch höhere Entschädigungen hielt die EVP-ED-Fraktion allerdings für unverhältnismäßig und für eine zu hohe Belastung für die zumeist mittelständischen Schifffahrtsunternehmen. Ebenso lehnte unsere Fraktion es ab, die Unternehmen für Zugangsschwierigkeiten in den Hafenanlagen haftbar zu machen – hier sind die Häfen in der Pflicht, Hilfestellung besonders für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität zu gewähren.

Im Überlandbusverkehr sollen die Fahrgäste ebenfalls Ansprüche auf Hilfestellung und Entschädigungen erhalten, die mit den neuen Passagierrechten im Schiffsverkehr sowie mit den bereits bestehenden Rechten im Luft- und im Eisenbahnverkehr vergleichbar sind. Allerdings ist die EVP-ED-Fraktion der Überzeugung, dass diese Rechte bei Verspätungen und Annullierungen definitiv nicht für die städtischen und Vorortsbusverkehre gelten sollten, da derartige Busverkehre anderen Organisationsbedingungen unterliegen und ferner gemäß dem Subsidiaritätsprinzip nicht unter den Anwendungsbereich einer Europäischen Richtlinie fallen sollten.  

 

Kabotage-Regelung für Lkw und Wiedereinführung der 12-Tage-Regelung für Busse

Das E P verabschiedete nach informellen Einigungen mit dem Rat die folgenden drei Verordnungen im Rahmen des sogenannten „Straßenverkehrspakets“ : „Marktzugang im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr“, „Marktzugang im grenzüberschreitenden Personenkraftverkehr“ und „Berufszulassung zum Kraftverkehrsunternehmer“.

Mit diesen neuen Regelungen werden die grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehre im Europäischen Binnenmarkt harmonisiert und vereinfacht sowie der Berufszugang zum Kraftverkehrsunternehmer verschärft und auf diese Weise zum Schutz der Kunden sogenannte „Briefkasten-Firmensitze“ bekämpft. Besonders wichtig ist die Neuregelung über die Erbringung von Dienstleistungen durch einen Lkw-Unternehmer in einem anderen Mitgliedsstaat, in dem er nicht niedergelassen ist („Kabotage“). Nunmehr sind eindeutig 3 Kabotagebeförderungen innerhalb von 7 Tagen erlaubt.

Auf Initiative der EVP-ED-Fraktion und auf Drängen des Europäischen Parlaments hin ist dabei ferner die Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten dahingehend geändert worden, dass künftig bei touristischen Busfernreisen bis zu 12 Tagen wieder nur ein Busfahrer eingesetzt werden braucht. Damit kann wieder auf einen zweiten Busfahrer und den Fahrerwechsel verzichtet werden, was Busfernreisen gerade für ältere Bürger verbilligt und attraktiver werden lässt sowie damit zugleich den mittelständischen Busunternehmen hilft, ohne dass dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet wird.