Newsletter März 2009 |
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !
Im
Zentrum dieser Plenarwoche hat die Debatte über die Vorbereitung des Frühjahrgipfels
der Europäischen Staats- und Regierungschefs am 19. und 20.März 2009 sowie über
das Europäische Konjunkturprogramm gestanden.
Das
Europäische Parlament hat den Europäischen Rat aufgefordert, klare politische
Leitlinien für eine "schlüssige Europäische Strategie" als Reaktion
auf die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise sowie präzise Vorschläge der
Europäischen Union für das G 20 - Treffen am 2. April 2009 in London zu
erarbeiten und zu beschließen.
Das
Europäische Konjunkturprogramm muss in Umfang und Inhalt primär darauf
ausgerichtet sein, Massenarbeitslosigkeit zu verhindern und neue Arbeitsplätze
zu schaffen. Die Europäische Union braucht einen "New Deal". Es müssen
nicht nur die wirtschaftlichen Probleme der Krise angegangen werden, sondern
auch die sozialen Probleme. Deshalb sind massive Investitionen in Bildung und
Weiterbildung, in soziale Dienstleistungen und in das Gesundheitswesen dringend
erforderlich.
Das
Ziel der Bekämpfung des Klimawandels darf in dieser Krise nicht aufgegeben
werden, vielmehr sollen gerade die Chancen zur Entwicklung neuer Umwelt- und
Energietechnologien engagiert genutzt und auch dadurch neue Arbeitsplätze
geschaffen werden. Insofern haben sich Abgeordnete für einen "Grünen New
Deal" ausgesprochen.
Vehement
hat sich das Parlament für den Kampf gegen Steueroasen eingesetzt und den Rat
zudem aufgefordert, auf der G 20 -Konferenz ein weltweites Vorgehen gegen diese
durchzusetzen. Ferner müssen globale Kontrollsysteme für die Banken, die
Rating-Agenturen und die Hedgefonds dringend entwickelt und zum Einsatz gebracht
werden.
Alle
Maßnahmen der E U und der Mitgliedsstaaten zur Bewältigung der Finanz- und
Wirtschaftskrise dürfen aber keineswegs protektionistisch im Inneren oder gegenüber
Drittstaaten sein, sondern müssen auf die Förderung des Europäischen
Binnenmarktes und eines fairen Welthandels ausgerichtet sein.
Das
Europäische Parlament beschloss in Erster Lesung seine Fassung für eine Änderung
der Richtlinie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter
Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (Lkw-Maut).
Mit
dieser Revision soll den Mitgliedsstaaten die Internalisierung externer Kosten
ermöglicht und hierfür einheitliche Europäische Regeln gesetzt werden. Wir
Christdemokraten sind mit den anderen Fraktionen einer Meinung darüber, dass
die Lärm- und Abgaswerte der Lkw bei den Straßenbenutzungsgebühren
angerechnet werden sollen, um über deren angemessene Erhöhung zu einem veränderten
Verhalten der Spediteure beim Kauf neuer Lkw und bei dem Einsatz der Fahrzeuge
zu führen. Über diesen "Markt-/Preis-Mechanismus" sollen die
Belastungen der Umwelt durch den Verkehr verringert und hierdurch ein Beitrag
zur Bekämpfung des Klimawandels geleistet werden.
Die Sozialisten, Grünen und Liberalen wollten zudem Staus auf den Autobahnen als ein Kriterium für eine weitere Erhöhung der Straßenbenutzungsgebühren akzeptieren. Dies lehnen wir Christdemokraten vehement ab. Denn die Staus werden durch die Mitgliedstaaten durch den nicht rechtzeitigen Ausbau bedarfgerechter Infrastrukturen verursacht und die Spediteure bezahlen bereits die Kosten der Staus, da sie höhere Lohn- und Treibstoffkosten infolge der Staus aufzuwenden haben. Bei der heutigen Abstimmung im Plenum haben wir Christdemokraten einen ersten großen Teilerfolg errungen. Von unseren vier Anträgen auf Streichung der Staukosten in dem Richtlinienvorschlag haben drei eine Mehrheit gefunden. Da allerdings ein vierter Antrag abgelehnt wurde, haben wir bei der Schlussabstimmung die Vorlage abgelehnt. Mit diesem Ergebnis können wir durchaus sehr zufrieden sein, da nunmehr auch der Rat (der 27 Mitgliedstaaten) die Staukosten ablehnen dürfte und da wir dann in der späteren Zweiten Lesung im Parlament eine Wiedereinführung der Staukosten durch Sozialisten, Grüne und Liberale verhindern können.
Das E P stimmte mit großer Mehrheit den Ergebnissen des Vermittlungsverfahrens zum Dritten Maritimen Paket zu und akzeptierte zwei weitere Gemeinsame Standpunkte des Rates im Rahmen dieses Gesetzgebungspakets.
Das Seesicherheitspaket umfasst folgende Sachbereiche : das Überwachungs- und Informationssystem für den Schiffsverkehr, die Klassifizierungsgesellschaften, die Schiffsunfalluntersuchungen, die Versicherungspflichten, die Haftungsregelungen, die Hafenstaatkontrolle und die Pflichten der Flaggenstaaten.
Mit den nunmehr beschlossenen schärferen Vorschriften hat sich das Parlament im wesentlichen gegen den Rat in einem jahrelangen Verfahren durchgesetzt und die Sicherheit auf See deutlich verbessert. Die Schiffsbesatzungen, die Menschen an den Küsten und in den Häfen sowie die Meeresumwelt werden besser geschützt. Nun sind die Europäische Kommission mit der Europäischen Maritimen Sicherheits-Agentur EMSA und die Mitgliedsstaaten gefordert, die neuen Vorschriften zügig umzusetzen und anzuwenden. Schiffs- und Umweltkatastrophen wie die der Tanker "Erika" und "Prestige" dürfen sich nicht wiederholen.
Das
E P hat ferner betont, dass den Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels in
der nächsten mittelfristigen Finanzplanung der Europäischen Union höchste
Priorität eingeräumt werden müsse. Dies gelte insbesondere für die Förderung
und Entwicklung neuer Technologien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen.
Zudem müsse die Klimaschutzpolitik der Union in die EU-Entwicklungshilfepolitik
integriert werden. Hierbei dürfte es auch notwendig werden, die ärmsten
Entwicklungsländer mit zusätzlichen Finanzmitteln bei der Bewältigung der mit
dem Klimawandel verbundenen Herausforderungen zu unterstützen.