Newsletter Februar 2009 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !
Das
Schwerpunktthema dieser Plenarwoche ist die Debatte und die Abstimmung über den
umfassenden Abschlußbericht des Nichtständigen Ausschusses zum Klimawandel mit
dem Titel „2050: Die Zukunft beginnt heute – Empfehlungen für die künftige
integrierte Klimaschutzpolitik der E U“ gewesen.
Das
Europäische Parlament ist sehr besorgt darüber, dass der Klimawandel schneller
als bisher angenommen verläuft, und dies mit schwerwiegenderen negativen
Auswirkungen als ursprünglich angenommen. Daher hat das E P dafür plädiert,
die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 25 bis 40 % bis zum Jahr 2020 und
um bis zu 80 % bis zum Jahr 2050 zu reduzieren.
Die
Abgeordneten haben sich dafür ausgesprochen, dass die Herausforderungen des
Klimawandels als neue Parameter in alle Bereiche und Politikfelder integriert
werden müssten und die Ursachen und Folgen der globalen Erwärmung in allen
Bereichen der E U-Gesetzgebung berücksichtigt werden müssten.
Angesichts
der Komplexität der Ursachen und Folgen des Klimawandels hat das E P eine
Vielzahl von Maßnahmen formuliert, die insbesondere in den folgenden Bereichen
zu ergreifen sind : Energie, Biokraftstoffe, Zukunftstechnologien, Verkehr,
Fremdenverkehr, Emissionshandel, Landwirtschaft und Fischerei, Bodenschutz,
Wasserwirtschaft, Gesundheit sowie Bildung und Öffentlichkeitsarbeit.
Das
E P hat ferner betont, dass den Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels in
der nächsten mittelfristigen Finanzplanung der Europäischen Union höchste
Priorität eingeräumt werden müsse. Dies gelte insbesondere für die Förderung
und Entwicklung neuer Technologien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen.
Zudem müsse die Klimaschutzpolitik der Union in die EU-Entwicklungshilfepolitik
integriert werden. Hierbei dürfte es auch notwendig werden, die ärmsten
Entwicklungsländer mit zusätzlichen Finanzmitteln bei der Bewältigung der mit
dem Klimawandel verbundenen Herausforderungen zu unterstützen.
In
einem Initiativbericht forderte das Europäische Parlament die Kommission auf,
noch vor Ende dieses Jahres einen Vorschlag für eine unionsweite Gewährleistung
einer sicheren Erdgasversorgung vorzulegen.
Der
Vorschlag soll vor allem wirksame nationale und Europäische Aktionspläne für
Notfallsituationen den Mitgliedstaaten vorschreiben. Die Mitgliedstaaten müssten
dabei auch die Koordinierung für eine solidarische Aufteilung der verfügbaren
Vorräte im Krisenfall regeln. Ferner sprach sich das E P für die Schaffung höherer
Vorratskapazitäten und eines gemeinsamen Europäischen Erdgasnetzes aus, das
alle Mitgliedstaaten miteinander verbindet. Schließlich setzte sich das E P
insbesondere für die Europäische Förderung der Nabucco-Pipeline ein, die eine
Energieversorgung der E U aus dem zentralasiatischen Raum südlich von Russland
und der Ukraine verlaufend ermöglichen soll.
Das
E P forderte in einem ausführlichen Bericht die Weiterentwicklung der Handels-
und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und der
Volksrepublik China.
Seit
2006 ist die E U der größte Handelspartner Chinas und seit 2007 ist China der
zweitgrößte Handelspartner der E U. Allerdings ist der bilaterale Handel
weiterhin unausgewogen, das Handelsdefizit zu Lasten der E U beläuft sich
gegenwärtig auf 160 Milliarden Euro.
In
der derzeitigen internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise sollten sich die E
U und China auf gemeinsame Vorgehensweisen verständigen und sich gegenseitig
unterstützen. Die Volksrepublik China sollte ferner eine aktivere Rolle bei der
Fortentwicklung der Weltwirtschaftsordnung im Rahmen der WTO übernehmen.
Zugleich unterstrich das E P, dass China seinen Markt für Europäische Waren und Dienstleistungen endlich effektiver öffnen und den Schutz des geistigen Eigentums für Europäische Produkte in allen Gebieten Chinas wirksam sicherstellen müsse. Im Rahmen des Politischen Dialoges zwischen China und der E U sollten die Fragen der Menschenrechte auch weiterhin engagiert behandelt werden.
Das
E P nahm in Erster Lesung eine mit dem Rat bereits abgestimmte Fassung einer
Richtlinie über Sanktionen gegen Personen an, die Drittstaatsangehörige ohne
legalen Aufenthalt beschäftigen.
Die
Richtlinie enthält ein generelles Verbot der Beschäftigung von illegalen
Nicht-Unionsbürgern. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, sicherzustellen,
dass Personen und Unternehmen, die Nicht-Unionsbürger beschäftigen wollen, vor
deren Anstellung bestimmte Kontrollen durchführen müssen. Ferner müssen die
Mitgliedstaaten mit wirksamen Sanktionen (Bußgeld, Ausschluss von öffentlichen
Ausschreibungen) gegen Personen und Unternehmen vorgehen, die dennoch illegale
Einwanderer beschäftigen. Schließlich werden die Mitgliedstaaten zur Durchführung
von Inspektionen vor Ort verpflichtet.