Newsletter Februar 2009  

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !

Das Schwerpunktthema dieser Plenarwoche ist die Debatte und die Abstimmung über den umfassenden Abschlußbericht des Nichtständigen Ausschusses zum Klimawandel mit dem Titel „2050: Die Zukunft beginnt heute – Empfehlungen für die künftige integrierte Klimaschutzpolitik der E U“ gewesen.

Das Europäische Parlament ist sehr besorgt darüber, dass der Klimawandel schneller als bisher angenommen verläuft, und dies mit schwerwiegenderen negativen Auswirkungen als ursprünglich angenommen. Daher hat das E P dafür plädiert, die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 25 bis 40 % bis zum Jahr 2020 und um bis zu 80 % bis zum Jahr 2050 zu reduzieren.

Die Abgeordneten haben sich dafür ausgesprochen, dass die Herausforderungen des Klimawandels als neue Parameter in alle Bereiche und Politikfelder integriert werden müssten und die Ursachen und Folgen der globalen Erwärmung in allen Bereichen der E U-Gesetzgebung berücksichtigt werden müssten.

Angesichts der Komplexität der Ursachen und Folgen des Klimawandels hat das E P eine Vielzahl von Maßnahmen formuliert, die insbesondere in den folgenden Bereichen zu ergreifen sind : Energie, Biokraftstoffe, Zukunftstechnologien, Verkehr, Fremdenverkehr, Emissionshandel, Landwirtschaft und Fischerei, Bodenschutz, Wasserwirtschaft, Gesundheit sowie Bildung und Öffentlichkeitsarbeit.

Das E P hat ferner betont, dass den Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels in der nächsten mittelfristigen Finanzplanung der Europäischen Union höchste Priorität eingeräumt werden müsse. Dies gelte insbesondere für die Förderung und Entwicklung neuer Technologien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen. Zudem müsse die Klimaschutzpolitik der Union in die EU-Entwicklungshilfepolitik integriert werden. Hierbei dürfte es auch notwendig werden, die ärmsten Entwicklungsländer mit zusätzlichen Finanzmitteln bei der Bewältigung der mit dem Klimawandel verbundenen Herausforderungen zu unterstützen.

Europäische Politik zur Gasversorgung gefordert 

In einem Initiativbericht forderte das Europäische Parlament die Kommission auf, noch vor Ende dieses Jahres einen Vorschlag für eine unionsweite Gewährleistung einer sicheren Erdgasversorgung vorzulegen.

Der Vorschlag soll vor allem wirksame nationale und Europäische Aktionspläne für Notfallsituationen den Mitgliedstaaten vorschreiben. Die Mitgliedstaaten müssten dabei auch die Koordinierung für eine solidarische Aufteilung der verfügbaren Vorräte im Krisenfall regeln. Ferner sprach sich das E P für die Schaffung höherer Vorratskapazitäten und eines gemeinsamen Europäischen Erdgasnetzes aus, das alle Mitgliedstaaten miteinander verbindet. Schließlich setzte sich das E P insbesondere für die Europäische Förderung der Nabucco-Pipeline ein, die eine Energieversorgung der E U aus dem zentralasiatischen Raum südlich von Russland und der Ukraine verlaufend ermöglichen soll.

Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit China

Das E P forderte in einem ausführlichen Bericht die Weiterentwicklung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China.

Seit 2006 ist die E U der größte Handelspartner Chinas und seit 2007 ist China der zweitgrößte Handelspartner der E U. Allerdings ist der bilaterale Handel weiterhin unausgewogen, das Handelsdefizit zu Lasten der E U beläuft sich gegenwärtig auf 160 Milliarden Euro.

In der derzeitigen internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise sollten sich die E U und China auf gemeinsame Vorgehensweisen verständigen und sich gegenseitig unterstützen. Die Volksrepublik China sollte ferner eine aktivere Rolle bei der Fortentwicklung der Weltwirtschaftsordnung im Rahmen der WTO übernehmen.

Zugleich unterstrich das E P, dass China seinen Markt für Europäische Waren und Dienstleistungen endlich effektiver öffnen und den Schutz des geistigen Eigentums für Europäische Produkte in allen Gebieten Chinas wirksam sicherstellen müsse. Im Rahmen des Politischen Dialoges zwischen China und der E U sollten die Fragen der Menschenrechte auch weiterhin engagiert behandelt werden.

Sanktionen bei Beschäftigung illegaler Einwanderer

Das E P nahm in Erster Lesung eine mit dem Rat bereits abgestimmte Fassung einer Richtlinie über Sanktionen gegen Personen an, die Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigen.

Die Richtlinie enthält ein generelles Verbot der Beschäftigung von illegalen Nicht-Unionsbürgern. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, sicherzustellen, dass Personen und Unternehmen, die Nicht-Unionsbürger beschäftigen wollen, vor deren Anstellung bestimmte Kontrollen durchführen müssen. Ferner müssen die Mitgliedstaaten mit wirksamen Sanktionen (Bußgeld, Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen) gegen Personen und Unternehmen vorgehen, die dennoch illegale Einwanderer beschäftigen. Schließlich werden die Mitgliedstaaten zur Durchführung von Inspektionen vor Ort verpflichtet.