Newsletter Januar 2009 |
|
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !
Im
Zentrum dieser Plenarwoche hat die Vorstellung des Tätigkeitsprogramms der
Tschechischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2009 sowie die Debatte über
die Lage im Nahen Osten/Gaza gestanden.
Der
tschechische Premierminister Mirek Topolanek hat mit großen Engagement die
wesentlichen Ziele seiner Ratspräsidentschaft unter dem bereits bekannten
Stichwort der "3 E's : Economy, Energy and European Union in the
World" und dem neuen aktuellen Stichwort der "2 G's : Gas und
Gaza" erläutert. Vorrangig sei die zügige Umsetzung des Europäischen und
der nationalen wirtschaftlichen Pläne für eine Wiederbelebung der Wirtschaft
in der Europäischen Union sowie die Vorbereitung der EU-Vorschläge für den G
20-Gipfel im Frühjahr zur Überwindung der internationalen Finanzkrise.
Im
Energiesektor müsse die E U endlich eine gemeinsame Politik entwickeln und
schnell umsetzen. Hierdurch müsse erstens die Energieerzeugung in den
Mitgliedsstaaten auf verschiedene Quellen gerade auch unter Berücksichtigung
der neuen Europäischen Klimaschutzpolitik gestützt werden und müsse zweitens
die Energieversorgung aller EU-Mitgliedsstaaten solidarisch sichergestellt
werden. Aktuell sei die Energieversorgung insb. in Bulgarien und in der Slowakei
aufgrund des russisch-ukrainischen Gasstreites akut gefährdet. Die Europäische
Union fordert deshalb von Russland und der Ukraine die unverzügliche
Wiederaufnahme der Gaslieferungen in die E U.
Zur
Lage im Nahen Osten hat das Europäische Parlament eine eindeutige Resolution
verabschiedet. Das E P unterstützt die UN-Resolution vom 8. Januar 2009 und
fordert einen sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand, der einen Stopp der
Raketenangriffe der Hamas auf Israel und ein Ende der israelischen Militäraktionen
im Gazastreifen beinhalten sollte. Ein derartiger Waffenstillstand sollte
international überwacht werden und auch das Einschmuggeln von Waffen in den
Gazastreifen verhindern. Das E P hat sein Entsetzen über das Leiden der
Zivilbevölkerung im Gazastreifen sowie sein Mitgefühl für die betroffene Bevölkerung
in Süden Israels und im Gazastreifen betont. Humanitäre Hilfslieferungen
sollten unverzüglich und umfassend ermöglicht werden ebenso wie der freie
Zugang für Journalisten.
Das
Europäische Parlament würdigte in einer Feierlichen Sitzung das zehnjährige
Bestehen unserer erfolgreichen Gemeinschaftswährung, des Euro.
Am
1. Januar 1999 wurde der Euro als gesetzliche Buchwährung von 11 der damals 15
EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Euro-Scheine und Münzen wurden erstmals am 1.
Januar 2002 ausgegeben. Verantwortlich für die Geldpolitik im Euroraum ist die
Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt, die nach dem Vorbild der
Deutschen Bundesbank errichtet worden ist. Heute umfasst die Eurozone 16 der 27
EU-Mitgliedstaaten mit einer Gesamtbevölkerung von ca. 320 Millionen Bürgern.
Ferner ist der Euro gesetzliches Zahlungsmittel in Andorra, Monaco, San Marino
und im Vatikanstaat sowie in Montenegro und im Kosovo.
Mit
einer Inflationsrate um die 2 % über die Jahre hat sich der Euro als eine der
stabilsten Währungen in der Welt erwiesen, und zwar stabiler als selbst die
D-Mark. Der primäre Vorteil des Euro liegt im Binnenhandel der Europäischen
Union, der für die meisten EU-Staaten weit über 50 % des nationalen Handels
umfasst, da die Gemeinschaftswährung insbesondere Umtausch- und
Kursabsicherungskosten der früheren nationalen Währungen hat wegfallen lassen.
Aber auch im Außenwert hat der Euro inzwischen eine starke Stellung gewonnen,
wie die gegenwärtige Relation zum U.S.-Dollar – 1 Euro = 1,34 Dollar –
belegt.
Die
große Bedeutung des stabilen Euro hat sich während der weltweiten Finanzkrise
im vergangenem Halbjahr gezeigt, als erstens die Eurogruppe der
EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Zentralbank sich als wesentliche
stabilisierende Faktoren bei der Bewältigung der internationalen Finanzkrise
erwiesen haben und zweitens der Euro im Gegensatz zu vielen nationalen europäischen
und ausländischen Währungen nicht ins Trudeln geraten ist.
Das
E P nahm in Zweiter Lesung zwei mit dem Rat verhandelte Fassungen von
Gesetzgebungsakten für eine neue Pestizidpolitik in der Europäischen Union an.
Mit
der Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln werden
hochtoxische Pestizide ebenso verboten wie Wirkstoffe, die Krebs erzeugen, das
Erbgut verändern oder die Fortpflanzung schädigen. Für Wirkstoffe, die die
Entwicklung von Immun- und Nervensystemen schädigen könnten, werden strenge
Sicherheitsprüfungen vorgeschrieben. Um bei Obst und Gemüse mögliche negative
Wirkungen zurückverfolgen zu können, werden genaue Dokumentationsvorschriften
für Landwirte und Produzenten vorgeschrieben.
Mit
der Richtlinie für ein Aktionsprogramm für den nachhaltigen Einsatz von
Pestiziden werden nationale Aktionspläne zur Minderung der Auswirkungen und
Risiken des Einsatzes von Pestiziden für die menschliche Gesundheit und die
Umwelt vorgeschrieben. Das Besprühen von landwirtschaftlichen Anbauflächen aus
der Luft wird generell verboten. Besondere Vorsichtsmaßnahmen sollen für
Trinkwasserschutzgebiete ergriffen werden. Für bestimmte, von der allgemeinen
Öffentlichkeit oder gefährdeten Gruppen benutzte Gebiete und Einrichtungen –
wie z.B. öffentliche Grünanlagen, Schulhöfe oder Kinderspielplätze – wird
der Einsatz von Pestiziden auf ein Minimum beschränkt oder ganz verboten.