Newsletter Januar 2009  

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !

Im Zentrum dieser Plenarwoche hat die Vorstellung des Tätigkeitsprogramms der Tschechischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2009 sowie die Debatte über die Lage im Nahen Osten/Gaza gestanden.

Der tschechische Premierminister Mirek Topolanek hat mit großen Engagement die wesentlichen Ziele seiner Ratspräsidentschaft unter dem bereits bekannten Stichwort der "3 E's : Economy, Energy and European Union in the World" und dem neuen aktuellen Stichwort der "2 G's : Gas und Gaza" erläutert. Vorrangig sei die zügige Umsetzung des Europäischen und der nationalen wirtschaftlichen Pläne für eine Wiederbelebung der Wirtschaft in der Europäischen Union sowie die Vorbereitung der EU-Vorschläge für den G 20-Gipfel im Frühjahr zur Überwindung der internationalen Finanzkrise.

Im Energiesektor müsse die E U endlich eine gemeinsame Politik entwickeln und schnell umsetzen. Hierdurch müsse erstens die Energieerzeugung in den Mitgliedsstaaten auf verschiedene Quellen gerade auch unter Berücksichtigung der neuen Europäischen Klimaschutzpolitik gestützt werden und müsse zweitens die Energieversorgung aller EU-Mitgliedsstaaten solidarisch sichergestellt werden. Aktuell sei die Energieversorgung insb. in Bulgarien und in der Slowakei aufgrund des russisch-ukrainischen Gasstreites akut gefährdet. Die Europäische Union fordert deshalb von Russland und der Ukraine die unverzügliche Wiederaufnahme der Gaslieferungen in die E U.

Zur Lage im Nahen Osten hat das Europäische Parlament eine eindeutige Resolution verabschiedet. Das E P unterstützt die UN-Resolution vom 8. Januar 2009 und fordert einen sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand, der einen Stopp der Raketenangriffe der Hamas auf Israel und ein Ende der israelischen Militäraktionen im Gazastreifen beinhalten sollte. Ein derartiger Waffenstillstand sollte international überwacht werden und auch das Einschmuggeln von Waffen in den Gazastreifen verhindern. Das E P hat sein Entsetzen über das Leiden der Zivilbevölkerung im Gazastreifen sowie sein Mitgefühl für die betroffene Bevölkerung in Süden Israels und im Gazastreifen betont. Humanitäre Hilfslieferungen sollten unverzüglich und umfassend ermöglicht werden ebenso wie der freie Zugang für Journalisten. 

 

Zehn Jahre Euro

Das Europäische Parlament würdigte in einer Feierlichen Sitzung das zehnjährige Bestehen unserer erfolgreichen Gemeinschaftswährung, des Euro.

Am 1. Januar 1999 wurde der Euro als gesetzliche Buchwährung von 11 der damals 15 EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Euro-Scheine und Münzen wurden erstmals am 1. Januar 2002 ausgegeben. Verantwortlich für die Geldpolitik im Euroraum ist die Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt, die nach dem Vorbild der Deutschen Bundesbank errichtet worden ist. Heute umfasst die Eurozone 16 der 27 EU-Mitgliedstaaten mit einer Gesamtbevölkerung von ca. 320 Millionen Bürgern. Ferner ist der Euro gesetzliches Zahlungsmittel in Andorra, Monaco, San Marino und im Vatikanstaat sowie in Montenegro und im Kosovo.

Mit einer Inflationsrate um die 2 % über die Jahre hat sich der Euro als eine der stabilsten Währungen in der Welt erwiesen, und zwar stabiler als selbst die D-Mark. Der primäre Vorteil des Euro liegt im Binnenhandel der Europäischen Union, der für die meisten EU-Staaten weit über 50 % des nationalen Handels umfasst, da die Gemeinschaftswährung insbesondere Umtausch- und Kursabsicherungskosten der früheren nationalen Währungen hat wegfallen lassen. Aber auch im Außenwert hat der Euro inzwischen eine starke Stellung gewonnen, wie die gegenwärtige Relation zum U.S.-Dollar – 1 Euro = 1,34 Dollar – belegt.

Die große Bedeutung des stabilen Euro hat sich während der weltweiten Finanzkrise im vergangenem Halbjahr gezeigt, als erstens die Eurogruppe der EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Zentralbank sich als wesentliche stabilisierende Faktoren bei der Bewältigung der internationalen Finanzkrise erwiesen haben und zweitens der Euro im Gegensatz zu vielen nationalen europäischen und ausländischen Währungen nicht ins Trudeln geraten ist.

 

Neue umfassende Pestizidpolitik

Das E P nahm in Zweiter Lesung zwei mit dem Rat verhandelte Fassungen von Gesetzgebungsakten für eine neue Pestizidpolitik in der Europäischen Union an.

Mit der Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln werden hochtoxische Pestizide ebenso verboten wie Wirkstoffe, die Krebs erzeugen, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzung schädigen. Für Wirkstoffe, die die Entwicklung von Immun- und Nervensystemen schädigen könnten, werden strenge Sicherheitsprüfungen vorgeschrieben. Um bei Obst und Gemüse mögliche negative Wirkungen zurückverfolgen zu können, werden genaue Dokumentationsvorschriften für Landwirte und Produzenten vorgeschrieben.

Mit der Richtlinie für ein Aktionsprogramm für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden werden nationale Aktionspläne zur Minderung der Auswirkungen und Risiken des Einsatzes von Pestiziden für die menschliche Gesundheit und die Umwelt vorgeschrieben. Das Besprühen von landwirtschaftlichen Anbauflächen aus der Luft wird generell verboten. Besondere Vorsichtsmaßnahmen sollen für Trinkwasserschutzgebiete ergriffen werden. Für bestimmte, von der allgemeinen Öffentlichkeit oder gefährdeten Gruppen benutzte Gebiete und Einrichtungen – wie z.B. öffentliche Grünanlagen, Schulhöfe oder Kinderspielplätze – wird der Einsatz von Pestiziden auf ein Minimum beschränkt oder ganz verboten.