Newsletter Dezember 2008  

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !

Diese Plenarwoche ist einerseits geprägt gewesen durch die Debatten über das Klimapaket der Europäischen Union und andererseits durch die Verleihung des Sacharow-Preises.

Das Europäische Parlament hat die verschiedenen Gesetzgebungsakte zur neuen Klimaschutzpolitik der Europäischen Union diskutiert und darüber entschieden. Bereits vor dem Europäischen Gipfel der Staats- und Regierungschefs am vergangenem Donnerstag und Freitag hatten sich das Parlament und der Rat über folgende Gesetzgebungsakte inoffiziell verständigt : die neuen Vorschriften über die künftig zulässigen Schadstoffemissionsgrenzwerte für Pkws, die neuen Grenzwerte für die Qualität von Kraftstoffen sowie den künftigen Anteil erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung und im Verkehrssektor.

Über die Revision des Emissionshandels (ETS), die Abtrennung und geologische Speicherung von CO-2 sowie die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, ihre Emissionen in den nicht vom ETS erfaßten Sektoren zu reduzieren, hatten sich die Mitgliedstaaten erst auf dem Europäischen Gipfel auf Gemeinsame Standpunkte des Rates geeinigt, die sodann in Verhandlungen am vergangenem Samstag zu neuen Kompromissen zwischen Parlament und Rat geführt haben. Die genauen Ergebnisse der einzelnen Gesetzgebungsakte zur künftigen Klimaschutzpolitik der E U können Sie gern von meinem Hamburger Büro erhalten.

Ungeachtet des massiven Drucks der chinesischen Regierung hat das Europäische Parlament den diesjährigen Sacharow-Preis für geistige Freiheit an den chinesischen Bürgerrechtler Hu Jia verliehen. Dieser Dissident hat sich in der Volksrepublik China für eine Vielzahl von Themen eingesetzt - insbesondere verschrieben hat er sich dem Umweltschutz, dem Engagement für von HIV/AIDS betroffene Menschen und der Forderung nach einer offiziellen Untersuchung des Massakers auf dem Platz des Himmlischen Friedens im Jahr 1989. Hu Jia sitzt seit April in China im Gefängnis, nachdem er per Video-Konferenz mit Mitgliedern des EP Unterausschusses für Menschenrechte über die Lage in China debattiert hatte. Das E P wird sich auch weiterhin engagiert für die Achtung der Menschenrechte weltweit einsetzen.

 

Erhöhung der Mindestsicherung von Bankeinlagen

Das Europäische Parlament beschloß in Erster Lesung seine Fassung für eine Änderungsrichtlinie über die Einlagensicherungssysteme im Hinblick auf Deckungssumme und Auszahlungsfrist.

Da gerade die gegenwärtige Finanzkrise gezeigt hat, daß das seit 1994 geltende Gemeinschaftsrecht nur bedingt die Einlagen der Bürger sichert, spricht sich das E P dafür aus, die Mindestsicherung von Bankeinlagen vom 1. Januar 2009 an auf 50.000 Euro sowie vom 1. Januar 2010 an auf 100.000 Euro anzuheben. Mit den neuen Deckungssummen werden schätzungsweise 80 % (bei einer Deckungssumme von 50.000 Euro) bzw. 90 % (bei einer Deckungssumme von 100.000 Euro) aller Einlagen erfaßt.

 

Strengere Sicherheitsauflagen für Kinderspielzeug

Das E P nahm in Erster Lesung eine bereits mit dem Rat verhandelte Fassung für eine Änderungsrichtlinie über die Sicherheit von Spielzeug an.

Die Überarbeitung der bisherigen Sicherheitsvorschriften ist dadurch notwendig geworden, daß die geltende Richtlinie 20 Jahre alt ist und u.a. noch nicht die neuen Sicherheitsrisiken berücksichtigt, die sich aus der Verwendung neuartiger Stoffe ergeben. Schwermetalle und allergieauslösende Duftstoffe sind künftig in Spielsachen verboten. Darüber hinaus wurden die Vorschriften für kleine Einzelteile verschärft, die die Gefahr birgen, daß Kinder sie ver- schlucken.

Europaweite Durchsetzung von Verkehrsvorschriften

Das Parlament beschloß in Erster Lesung seine Fassung für eine Richtlinie zur Erleichterung grenzüberschreitender Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften.

Für die Verkehrsdelikte Geschwindigkeitsübertretung, Trunkenheit im Straßenverkehr, das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und das Überfahren eines roten Stopplichtes, die von einem Bürger aus einem EU-Land in einem anderen EU-Land begangen werden, soll die Durchsetzung der Strafmandate erleichtert werden. Hierzu soll ein grenzüberschreitender Informationsaustausch eingerichtet werden, der es den Behörden des Landes, in dem das Verkehrsdelikt begangen worden ist, erleichtert, zügig den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln. Denn nur durch eine effektive Durchsetzung von Strafmandaten werden die Bürger angehalten, auch in einem anderen EU-Staat die Verkehrsvorschriften einzuhalten.

Freie Fahrt in die Schweiz

Nunmehr finden zwischen den EU-Staaten und der Schweiz im Straßen- und Schienenverkehr keine Grenzkontrollen mehr statt, da sich die Schweiz dem Schengen-System angeschlossen hat. Auf den Flughäfen werden die Personenkontrollen mit dem Flugplanwechsel aufgehoben werden. Diese Neuregelung ist erstens außergewöhnlich, da die Schweiz kein Mitgliedsstaat der E U ist und auch nicht werden will, und ist zweitens doch nicht so außergewöhnlich, da sich bereits Norwegen und Island dem Schengen-System angeschlossen haben, das einerseits die internen Grenzkontrollen aufhebt und andererseits gleich hohe Sicherheitskontrollen gegenüber Drittstaaten beinhaltet. Vorsicht aber : Zollkontrollen finden weiterhin statt, da die Schweiz weiterhin andere Steuer- und Zollvorschriften hat.