Newsletter Juni 2008  

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !

Im Zentrum dieser Plenarwoche hat die Ablehnung des Vertrages von Lissabon durch eine knappe Mehrheit der irischen Unionsbürger gestanden.

Europäisches Parlament, Rat und Kommission suchen nach einem gangbaren Ausweg, um doch noch das Inkrafttreten des Reformvertrages für mehr Bürgernähe, Transparenz und Handlungsfähigkeit der Union erreichen zu können. Bereits 18 der 27 Mitgliedstaaten haben dem Reformvertrag zugestimmt. Wir Christdemokraten fordern die übrigen Mitgliedstaaten auf, den Ratifikationsprozess fortzusetzen. Die EU-Staats- und Regierungschefs sind aufgerufen, auf ihrer Gipfelkonferenz Ende der Woche einen Ausweg zu finden. Es kann nicht sein, dass 860.000 irische Wähler den dringend erforderlichen Reformprozess der Gemeinschaft von 500 Millionen Unionsbürgern endgültig stoppen können.

In dieser Woche steht auch die Zustimmung des Europäischen Parlaments für die Berufung des neuen italienischen Vizepräsidenten der Europäischen Kommission Antonio Tajani an.

Am Montagabend hat der Verkehrsausschuss den bisherigen Europaabgeordneten Tajani in einer Anhörung zu seinen Qualifikationen als neues Mitglied der Kommission und zu seinen Vorstellungen zur Verkehrspolitik befragt. Nach der Anhörung haben die Fachsprecher der Fraktionen im Verkehrsausschuss der Konferenz der Fraktionsvorsitzenden empfohlen, dass die Fraktionsvorsitzenden dem Plenum des E P empfehlen mögen, der Berufung von Antonio Tajani zum Vizepräsidenten der Europäischen Kommission mit der Zuständigkeit für Verkehr zuzustimmen.

Die Abstimmung hierüber soll am Mittwoch stattfinden. Leider kann ich Ihnen hierüber nicht berichten, da ich schon am Dienstagnachmittag im Auftrag des Europäischen Parlaments nach Beijing abfliegen muss.

Vom 18. bis 20. Juni findet in Beijing die Fünfte Asiatisch-Europäische Parlamentarierkonferenz (ASEP V) statt, die der parlamentarischen Vorbereitung des nächsten Gipfels der Asiatisch-Europäischen Staats- und Regierungschefs (ASEM) in Beijing im Herbst dieses Jahres dient. Das E P entsendet zu der Parlamentarierkonferenz eine Delegation von zehn Abgeordneten, die ich als Delegationschef leite.

 

Einführung des Euro in der Slowakei

Das Europäische Parlament unterstützte die Entscheidung des Rates für die Einführung der Europäischen Währung Euro in der Slowakei am 1. Januar 2009.

Allerdings erklärte das E P in seiner Entschließung, dass es noch Zweifel an der Nachhaltigkeit einer niedrigen Inflationsrate in der Slowakei habe, und forderte die slowakische Regierung auf, in Zusammenarbeit mit der slowakischen Zentralbank die weitere Konsolidierung des Staatshaushaltes und eine hinreichend straffe Finanzpolitik zu betreiben, um ein auf Dauer angelegtes geringes Inflationsumfeld sicherzustellen.

 

Einheitliche Normen für die Rückführung illegaler Drittstaatler 

Das E P beschloss eine mit dem Rat bereits abgestimmte Fassung für eine Richtlinie über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung sich illegal in der Union aufhaltender Drittstaatsangehöriger.

Mit dieser Rückführungsrichtlinie wird festgeschrieben, dass illegale Einwanderer die Europäische Union verlassen müssen und für sie grundsätzlich ein fünfjähriges Einreiseverbot gilt. Nach einer rechtskräftigen Entscheidung über eine Abschiebung eines illegalen Einwanderers soll eine Frist von bis zu höchstens 30 Tagen für eine freiwillige Ausreise gewährt werden. Verlässt der Abzuschiebende den Mitgliedsstaat nicht innerhalb dieser Frist, so soll er in Abschiebehaft genommen werden. Die Dauer der Abschiebehaft soll auf maximal 6 Monate, in Ausnahmefällen auf bis zu 18 Monate begrenzt sein.

 

Beförderung gefährlicher Güter in der Union

Das Parlament stimmte in Zweiter Lesung den Gemeinsamen Standpunkt des Rates für eine Richtlinie über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland zu.

Mit dieser neuen Richtlinie werden vier bestehende Richtlinien und vier Kommissionsentscheidungen zur Beförderung von gefährlichen Gütern mit Fahrzeugen, Eisenbahnwagen und Binnenschiffen aktualisiert und in einer Rechtsvorschrift zusammengefasst. Der Rat hatte in seinem Gemeinsamen Standpunkt die Änderungsanträge des Parlaments im wesentlichen übernommen. Mit dieser Richtlinie wollen Parlament und Rat ein hohes Sicherheitsniveau gewährleisten sowie gleichzeitig die Intermodalität bei der Beförderung gefährlicher Güter verbessern.

 

Besserer Schutz von Fußgängern und Radfahrern

Das Europäische Parlament beschloss eine mit dem Rat bereits abgestimmte Fassung für eine Verordnung über den Schutz von Fußgängern und anderen ungeschützten Verkehrsteilnehmern.

Durch die neue Verordnung werden für die Automobilhersteller die Anforderungen an Konstruktion und Funktion von Fahrzeugen und Frontschutzsystemen festgelegt, um Zahl und Schwere von Verletzungen beim Aufprall auf die Frontpartie von Fahrzeugen zu verringern. So müssen auch künftig alle Fahrzeuge mit typengeprüften Bremsassistenzsystemen ausgerüstet sein. Für Verstöße gegen die neuen Sicherheitsvorschriften müssen die Mitgliedstaaten wirksame und abschreckende Sanktionen gegenüber den Automobilherstellern festlegen.