Newsletter Mai 2008  

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !

Das Schwerpunktthema dieser Plenarwoche ist die Debatte über den Zwischenbericht des deutschen christdemokratischen Abgeordneten Karl-Heinz Florenz als Berichterstatter des Nichtständigen Ausschusses zum Klimawandel über die wissenschaftlichen Fakten des Klimawandels gewesen.

In der Debatte sowie in der Abstimmung über den Zwischenbericht sind die Abgeordneten mit großer Mehrheit den Feststellungen des Berichterstatters gefolgt.

Das Europäische Parlament betrachtet die wissenschaftlichen Arbeiten zum Klimawandel als hinreichend fundiert und teilt die Feststellung der Vertragsstaaten des Rahmenabkommens der Vereinten Nationen über den Klimawandel (UNFCCC) auf der Konferenz auf Bali vom Dezember 2007, dass der vierte Sachstandsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) die bislang umfassendste und maßgebendste Bewertung des Klimawandels ist.

Auf dieser Basis bekräftigt das E P sein Eintreten für das strategische Ziel der Europäischen Union, den weltweiten Durchschnittstemperaturanstieg auf nicht mehr als 2 Grad Celsius über das vor der Industrialisierung gegebene Niveau zu begrenzen. Gleichzeitig betont das Parlament, dass die Chance zur Einleitung der Eindämmungsmaßnahmen, die für das Erreichen dieses Ziels erforderlich sind, nur noch bis Mitte des nächsten Jahrzehnts gegeben ist.

Für Entscheidungen über die am besten geeigneten Eindämmungsmaßnahmen hält das E P weitere Forschungen über die Folgen des Klimawandels für erforderlich, so z.B. über seine Auswirkungen auf die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und die soziale Entwicklung in Europa. Darüber hinaus sind Anpassungsmaßnahmen in der Entwicklungspolitik sowie im Kampf gegen die Armut zu untersuchen.

Schließlich hat das Europäische Parlament seinen Nichtständigen Ausschuss beauftragt, bis zum Januar/Februar 2009 einen Abschlußbericht vorzulegen. Dieser Bericht soll konkrete Empfehlungen für Anpassungs- und Eindämmungsmaßnahmen im Rahmen der künftigen integrierten E U - Politik zum Klimawandel enthalten.

 

Konkrete Maßnahmen für eine Europäische Integrierte Meerespolitik gefordert

Auf der Grundlage eines Berichtes unseres schleswig-holsteinischen SPD-Kollegen Willi Piecyk verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung für eine Europäische Integrierte Meerespolitik.

Das E P unterstützte grundsätzlich den Meeres-Aktionsplan der Kommission, bedauerte aber, dass er noch zu wenige konkrete Maßnahmen enthält. Insbesondere mangelt es an klaren Vorschlägen, in welcher Weise im Rahmen der Meerespolitik die verschiedenen Akteure wie z.B. die Schifffahrtsunternehmen ihre Beiträge zur Bekämpfung des Klimawandels leisten können und sollten. Dies reicht von Maßnahmen auf See wie der Verringerung der Schwefel- und Stickoxid-Emissionen bis zu Maßnahmen in den Häfen wie der Nutzung von landseitiger Energie. Alle Aktionen sind umso dringlicher, als gerade die Küstenregionen und Inseln durch den klimabedingten Anstieg des Meeresspiegels in besonderer Weise bedroht werden.

Zur Meeresüberwachung gegen Meeresverschmutzungen, aber auch gegen Menschen- und Drogenhandel sowie illegaler Einwanderung forderte das Parlament eine deutlich verbesserte Zusammenarbeit der nationalen Küstenwachen und den Aufbau einer Europäischen Küstenwache. Gegen die zunehmenden Überfälle auf Schiffe, deren Besatzungen und Passagiere – wie zuletzt vor Somalia – sollte die Europäische Union zusammen mit anderen Staaten eine klare Strategie zur Bekämpfung der Piraterie entwickeln und umsetzen. Daher forderte das E P die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Initiativen erstens für ein Gemeinschaftssystem und zweitens für ein globales System zum Schutze der Fischerei- und Handelsschiffe in internationalen Gewässern zu ergreifen.

Da es gelte, die Bedeutung der Meere für unsere nachhaltige Entwicklung den Bürgerinnen und Bürgern klar vor Augen zu führen, unterstützte das Parlament die Einführung eines jährlichen „Europäischen Tages der Meere“, der jeweils am 20. Mai als Aktionstag begangen werden soll.

 

Neuregelungen über Güterkraftverkehr

Das E P verabschiedete in erster Lesung Revisionsverordnungen über die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers sowie über den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt und forderte weitere Harmonisierungs- und Liberalisierungsschritte.

So forderte das Parlament u.a., dass die Kommission bis 2010 einen einheitlichen Katalog über Verstöße im Straßenverkehr entwickelt, damit in allen Mitgliedstaaten nach einheitlichen Kriterien z.B. über die Aberkennung der Zuverlässigkeit des Unternehmers und damit über die Rücknahme der Zulassung entschieden wird.

Ferner forderte das E P, dass alle Beschränkungen der Anzahl und der Dauer von Kabotagebeförderungen (Beförderungen durch ein Unternehmen aus einem Mitgliedstaat innerhalb eines anderen Mitgliedstaates) zum 1.1. 2014 aufgehoben werden sollen.