Newsletter März 2008  

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !

Im Zentrum dieser Plenarwoche hat die Feierliche Sitzung zum 50-jährigen Jubiläum des  Europäischen Parlaments gestanden. Der Präsident des Parlaments, Hans-Gert Pöttering, der amtierende Präsident des Europäischen Rates, der slowenische Premierminister Janez Janša, und der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, haben vor dem Plenum das bisherige Wirken des Europäischen Parlaments gewürdigt.

Nach dem Inkrafttreten der Römischen Verträge fand am 19. März 1958 die konstituierende Sitzung der "parlamentarischen Versammlung" der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft statt. Dieser Versammlung gehörten 142 von den nationalen Parlamenten entsandte Abgeordnete aus den 6 Gründerstaaten mit insgesamt 170 Millionen Bürgern an. Diese Versammlung – mit damals nur 4 offiziellen Sprachen – hatte lediglich beratende Funktion. 

Seit 1979 werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in allgemeinen Wahlen direkt von den Bürgern gewählt.

Mit den Änderungen der Römischen Verträge insb. durch die Einheitliche Europäische Akte, den Vertrag von Maastricht, den Vertrag von Amsterdam und den Vertrag von Nizza hat sich das Europäische Parlament bereits in 37 Politikbereichen zu einem echten Mitgesetzgeber gemeinsam mit dem Rat entwickelt. Das E P vertritt heute mit seinen 785 Abgeordneten aus 27 Mitgliedsstaaten – und mit 23 Amtssprachen – die 500 Millionen Bürger der    Europäischen Union.

Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon – hoffentlich zum 1. Januar 2009 – wird das Europäische Parlament fast in allen Politikfeldern neben dem Rat gleichberechtigter Mitgesetzgeber und Kontrolleur der Europäischen Kommission werden.

Wir können alle stolz auf diese demokratische Entwicklung der Europäischen Union sein. Es ist für mich zugleich eine große Ehre, die hamburgischen Interessen und die CDU Hamburg im E P vertreten zu dürfen.

 

Revision der Sicherheitsverordnung im Luftverkehr

Das Europäische Parlament billigte mit großer Mehrheit das Vermittlungsergebnis zwischen Parlament und Rat über die Revision der Verordnung über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt.

Mit dieser Neuregelung wird es einfacher werden, schnell und flexibel Sicherheitsmaßnahmen im Luftverkehr den tatsächlichen Bedrohungen anzupassen und nicht mehr erforderliche Regelungen zugunsten der Passagiere, Fluglinien und Flughäfen wieder aufzuheben. Zudem sind auf Drängen des E P nunmehr die Mitgliedstaaten verpflichtet, darüber zu entscheiden, wie die Sicherheitskosten unter den nationalen Behörden, den Flughäfen, den Fluglinien und den Passagieren aufgeteilt werden sollen. Nach Auffassung des Parlaments dienen die Sicherheitsmaßnahmen auf den Flughäfen der allgemeinen Gefahrenabwehr und dürfen daher nicht allein den Fluggästen aufgebürdet werden.

Im Vermittlungsverfahren konnte das E P auch durchsetzen, daß bei den Neuregelungen der Einzelverordnungen über die Sicherheitsmaßnahmen – wie etwa der über Flüssigkeiten im Handgepäck – das Parlament gleichberechtigt mit dem Rat mitentscheiden wird. Das E P ist weiterhin der Auffassung, daß die Kontrollen über Flüssigkeiten im Handgepäck keinen Sicherheitsgewinn erbringen und daher abgeschafft werden müssen.

Schließlich waren sich Rat und Parlament darüber einig geworden, daß bei Flügen innerhalb der E U sowie zwischen den EU–Staaten und sicheren Drittstaaten das System der einmaligen Sicherheitskontrolle (sogenannte „One-Stop-Security“) praktiziert werden soll. Damit entfallen zusätzliche Sicherheitskontrollen beim Umsteigen. Das entlastet die Passagiere ebenso wie die Flughäfen und vermeidet unnötige Kosten. So können die Sicherheitsgebühren zugunsten der Passagiere gesenkt werden.

 

Für eine nachhaltige Europäische Verkehrspolitik

Das Europäische Parlament beschloß mit großer Mehrheit einen Initiativbericht für eine nachhaltige Europäische Verkehrspolitik unter Berücksichtigung der Europäischen Energie- und Umweltpolitik.

Darin spricht sich das E P dafür aus, die Europäische Verkehrspolitik mit den Zielsetzungen der Europäischen Energie- und Umweltpolitik besser zu verknüpfen und so eine auf Dauer tragbare Verkehrspolitik zu erreichen. Gerade angesichts der großen Bedeutung des Verkehrssektors für Beschäftigung und Wachstum sowie für die Mobilität der Bürger ist ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen den Zielsetzungen der Energie- und Umweltpolitik sowie der Verkehrspolitik unabdingbar.

Angesichts der hohen CO2-Emissionen durch den städtischen Verkehr sind die Städte und Regionen aufgerufen, Maßnahmen zur Verminderung der Abgase nach den jeweiligen örtlichen Bedingungen zu ergreifen. Die Europäische Union soll es aber gemäß des Subsidiaritätsprinzips den Städten selbst überlassen, welche Maßnahmen zur Minderung der Umweltbelastungen durch den örtlichen Verkehr – wie etwa eine City-Maut – am geeignetsten sind.   Eine City-Maut wird daher auf keinen Fall durch die E U vorgeschrieben werden.