Newsletter Januar 2008  

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !

Im Zentrum dieser Plenarwoche hat die Vorstellung des Programms der slowenischen Ratspräsidentschaft für das erste Halbjahr 2008 durch den slowenischen Premierminister Janez Jansa gestanden. Dieses Programm hat die überwiegende Zustimmung der Fraktionen im Parlament gefunden. 

Vorrangig will die Ratspräsidentschaft alle Aktivitäten der Mitgliedstaaten unterstützen, den Reformvertrag von Lissabon so zügig wie möglich zu ratifizieren. Nach der Ratifikation durch Ungarn bereits im Dezember will Slowenien mit seiner Ratifikation noch im Januar mit gutem Beispiel vorangehen.

Ein weiterer Schwerpunkt wird die Vorbereitung des Frühjahrsgipfels der Staats- und Regierungschefs sein, auf dem traditionell die Lissabon-Strategie für mehr Wachstum und Beschäftigung mit konkreten Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten weiterentwickelt werden soll. Hierbei wird es auch um gemeinsame Aktionen für eine größere Stabilität der Finanzmärkte in der Union gehen.

Gemäß den Beschlüssen unter der deutschen Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 will die slowenische Ratspräsidentschaft gemeinsam mit der Kommission und dem Parlament die erforderlichen konkreten Umsetzungsmaßnahmen für eine sichere und umweltfreundliche Energiepolitik sowie für eine vorbildliche Klimaschutzpolitik ergreifen und durchsetzen.

Schließlich will die slowenische Präsidentschaft eine neue Initiative für den westlichen Balkan ergreifen. Die Europäische Perspektive für diese Nachbarstaaten in den nächsten Jahren soll durch konkrete Kooperationsverhandlungen vertieft werden. Mit Kroatien laufen bereits Beitrittsverhandlungen, die zu einem baldigen Beitrittsabkommen 2008/2009 führen sollen. Besonders schwierig gestaltet sich das Verhältnis zum Kosovo. Einerseits hat die Europäische Union bereits beschlossen, demnächst eine Europäische Polizeimission zur Stabilisierung der politischen Lage in den Kosovo zu entsenden, anderseits gibt es unter den 27 E U -Mitgliedstaaten noch keine Einigung über eine völkerrechtliche Anerkennung, wenn sich dieses Land wahrscheinlich im Februar einseitig von Serbien trennt.     

 

Flughafenentgelte

Das Europäische Parlament beschloss in erster Lesung seine Position zu dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des E P und des Rates über Flughafenentgelte.

Das E P unterstützte den Erlass dieser Richtlinie, um erstens durch klare Informations- und Transparenzvorschriften den möglichen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung einzelner Flughäfen zu Lasten der Fluggesellschaften sowie letztlich der Passagiere zu unterbinden und um zweitens einen fairen Wettbewerb zwischen den Flughäfen innerhalb der Europäischen Union sicherzustellen. Zugleich nahm das Parlament eine Reihe von Änderungen des Richtlinienentwurfs vor.

Der Anwendungsbereich der Richtlinie soll gegenüber dem Kommissionsvorschlag (Flughäfen mit mehr als 1 Mio. Fluggastbewegung jährlich – insgesamt 150 Flughäfen) angesichts der erforderlichen komplizierten Regelungen der neuen Richtlinie auf die größten Flughäfen beschränkt werden, und zwar auf die Flughäfen mit jährlich mehr als 5 Mio. Fluggastbewegungen, in jedem Fall aber auf mindestens einen Flughafen pro Mitgliedsland (insgesamt 67 Flughäfen). Demnach würden in Deutschland folgende Flughäfen unter die neue Richtlinie fallen: Berlin-Schönefeld, Berlin-Tegel, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, München und Stuttgart.

Die Flughäfen sollen zusätzlich die Möglichkeit erhalten, bei feststehenden Flughafenerweiterungen die erforderlichen Kosten bereits im Vorwege in die Flughafenentgelte einzubeziehen, um durch diese Vorfinanzierung größere Schwankungen bei den Flughafenentgelten vermeiden zu können.

Schließlich soll den Mitgliedstaaten eingeräumt werden, die Aufgaben der künftigen unabhängigen nationalen Regulierungsbehörden, die auf Antrag einer betroffenen Partei die Einhaltung der Informations- und Transparenzvorschriften überprüfen und sicherstellen sollen, auf regionale unabhängige Regulierungsbehörden ganz oder teilweise zu delegieren. Damit würden z.B. in Deutschland die Mitwirkungsrechte der Bundesländer sichergestellt werden. 

Neue Zusammensetzung des E P

Insbesondere durch die Neuwahlen der Europaabgeordneten in Rumänien (mit großen Gewinnen der EVP-ED-Parteien) sowie durch die Auflösung der Rechten Fraktion „Identität, Tradition und Souveränität“ (sprich der rechtsextremen Gruppe um Jean-Marie Le Pen mit ehemals 23 Mitgliedern) hat sich die Zusammensetzung des E P hinsichtlich der Fraktionen und ihrer Mitglieder wie folgt geändert: 

EVP-ED-Fraktion        (Christdemokraten und Konservative)             288   Mitglieder   + 10

SPE-Fraktion            (Sozialdemokraten)                                      215   Mitglieder   -   1

ALDE-Fraktion          (Liberale und Demokraten)                             101   Mitglieder   -   3

UEN-Fraktion            (Europa der Nationen)                                    44   Mitglieder   

Verts/EFA                (Grüne und Freie Europäer)                             42   Mitglieder

GUE/NGL                  (Postkommunisten und andere Linke)                41   Mitglieder

IND/DEM                  (Unabhängige und Demokraten–EU-Gegner)        24   Mitglieder

FL                          (Fraktionslose)                                              29   Mitglieder   + 16