Newsletter Dezember 2007  

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !

Diese Plenarwoche ist von mehreren höchst unterschiedlichen und gleichwohl gewichtigen Ereignissen gekennzeichnet gewesen.

Das Europäische Parlament hat den diesjährigen Sacharow-Preis für geistige Freiheit – benannt nach dem sowjetischen Dissidenten Andrzej Sacharow – dem sudanesischen Menschenrechtsanwalt Salih Mahmoud Osman verliehen. Durch diese Auszeichnung will das Europäische Parlament seine Unterstützung für diesen mutigen Mann, der zur „Stimme Darfurs“ geworden ist, sowie im gleichen Maße die Hoffnung auf eine baldige Einführung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte im Sudan zum Ausdruck bringen.

Im Rahmen der Besuche auswärtiger Staatschefs hat der König des Haschemitischen Königreichs Jordanien, Abdullah II, vor dem Europäischen Parlament gesprochen. Dabei hat er auch um weiteres Engagement der Europäischen Union bei der Lösung des Nahost-Konfliktes ersucht.

Nach längeren konstruktiven Verhandlungen mit dem Rat hat das Europäische Parlament in zweiter Lesung den Haushalt für das Jahr 2008 beschlossen. In der Konzertierung mit dem Rat hat das Parlament u.a. die Finanzierung des Europäischen satellitengestützten Navigationsprogramms Galileo sowie des neuen Europäischen Instituts für Innovation und Technologie durch den Europäischen Haushalt sicherstellen können.

Schließlich ist in einer feierlichen Zeremonie die Europäische Charta der Grundrechte gemeinsam von dem Präsidenten des Parlaments, Hans-Gert Pöttering, vom derzeitigen Ratspräsidenten, dem portugiesischen Ministerpräsidenten José Sócrates, und vom Präsidenten der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, unterzeichnet worden. Mit der hoffentlich im nächsten Jahr vollzogenen Ratifizierung der Europäischen Reformverträge, die auf dem Europäischen Gipfel diese Woche in Lissabon unterzeichnet werden, wird die Grundrechtscharta – außer in Polen und Großbritannien – ihre Rechtsverbindlichkeit erlangen.

 

Designschutz für sichtbare Ersatzteile

Das Europäische Parlament beschloss in erster Lesung seine Position zu dem Vorschlag der Kommission für eine Änderungsrichtlinie über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen.

Nach der Auffassung des E P sollen künftig für sichtbare Ersatzteile von Autos, Elektrogeräten und dergl. die Eigentumsrechte am Design nach einer Übergangszeit von fünf Jahren entfallen. Damit soll der Sekundärmarkt für in der Karosserie integrierte Ersatzteile, die mit dem Originalteil identisch sind – sogenannte „Must-match“-Ersatzteile –, für Reparaturzwecke geöffnet werden. Die wichtigsten betroffenen Ersatzteile sind Karosserieteile, Glas und Beleuchtung.

Derzeit bestehen in fünfzehn Mitgliedstaaten – so auch in Deutschland – ausschließliche Rechte der Autohersteller, während in neun Mitgliedstaaten – so  etwa in Belgien – die Märkte bereits liberalisiert sind. Mit der vorgeschlagenen Neuregelung soll unionsweit eine größere Vielfalt an Ersatzteilen ermöglicht werden, so dass die Autofahrer bei Reparaturen eine größere Auswahl und niedrigere Preise erwarten können. Dabei sind die Verbraucher über den Ursprung der zu Reparaturzwecken verwendeten Erzeugnisse präzise zu unterrichten, damit sie eine fundierte Wahl treffen können. Logischerweise wird die Position des E P von den Reparaturbetrieben und Ersatzteilherstellern unterstützt, hingegen von der Automobilindustrie abgelehnt.

Debatte über Internalisierung der externen Kosten im Verkehrswesen

Das Europäische Parlament diskutierte mit dem Vizepräsidenten der Europäischen Kommission Jacques Barrot über die vorgesehene Internalisierung der externen Kosten im Verkehrswesen. Dabei sagte Vizepräsident Barrot erneut zu, dass die Kommission – wie in der Eurovignettenrichtlinie gefordert – fristgerecht spätestens bis Juni 2008 ein allgemeines anwendbares, transparentes und nachvollziehbares Modell zur Bewertung und Berechnung aller externen Kosten sowie zur Anlastung der externen Kosten auf alle Verkehrsträger vorlegen werde.

Bei der Erstellung des Internalisierungsmodells werden auch die Verpflichtungen aus der Ratifikation des Verkehrs-Protokolls der Alpen-Konvention Ende 2006 berücksichtigt werden. Dabei gilt es, die Interessen der Alpen als umweltmäßig sensible Region einerseits und die Interessen der Bürger und der Unternehmen nach einer nachhaltigen Mobilität von Personen und Gütern andererseits sachgerecht abzuwägen. Wie sehr die Europäische Union den Umweltschutz der Alpen ernst nimmt, ist daran zu erkennen, dass sie gerade in diesen Tagen das vorrangige Projekt des Brenner Eisenbahn-Basistunnels mit einem hohen Zuschuss aus den TEN-Mitteln auf den Weg gebracht hat.

Sicherlich wird es auch erforderlich sein, die Richtlinie über Straßennutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeuge gemäß des neuen Internalisierungsmodells anzupassen. Dabei wird allerdings zu berücksichtigen sein, dass die Änderung der Eurovignettenrichtlinie zeitgleich mit den Umsetzungsvorschriften für die anderen Verkehrsträger vorgelegt werden muss. Denn das Europäische Parlament hat immer darauf bestanden, dass es bei neuen Gesetzesinitiativen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern kommen darf.