Newsletter September 2007  

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !

Ein Schwerpunkt dieser Plenarwoche ist die Vorlage des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans für die Europäische Union für das Jahr 2008 durch den portugiesischen Finanzstaatssekretär Emanuel Augusto Santos gewesen, so wie er vom Rat auf der Basis des Vorentwurfes der Europäischen Kommission beschlossen worden ist.

Nach Auffassung des Rates soll der Gesamthaushalt 2008 Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 128,4 Milliarden Euro sowie Mittel für Zahlungen in Höhe 119,4 Milliarden Euro umfassen. Dies würde eine Erhöhung um 1,4 % bei den Verpflichtungsermächtigungen und um 3,4 % bei den Zahlungsermächtigungen gegenüber dem Gesamthaushalt des Jahres 2007 entsprechen.

Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Europäischen Parlaments, der schleswig-holsteinische CDU-Abgeordnete Reimer Böge, hat darauf hingewiesen, dass die durch den Rat vorgenommenen Kürzungen gegenüber dem Vorentwurf der Kommission für das Parlament nicht hinnehmbar seien. Denn einzelne Ansätze des Rates seien zu gering, um die von Rat und Parlament gemeinsam beschlossenen Aufgaben zu erfüllen. Als Beispiele hat Reimer Böge angeführt, die Förderung von E U - Forschungsprojekten und des Europäischen sattelitengestützten Navigationssystems Galileo, die Hilfen für die Länder, die von großen Naturkatastrophen betroffen sind, sowie die außenpolitischen Unterstützungsmaßnahmen von Kosovo bis Afghanistan. Insofern würde das Parlament nach detaillierter Beratungen die Erhöhung einzelner Haushaltstitel fordern. Dies sei auch finanzierbar, da der Entwurf des Rates bei den Zahlungsermächtigungen um 10,3 Milliarden Euro unter dem Ansatz der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2007 bis 2013 läge.

Nach den kommenden intensiven Beratungen der Fachausschüsse und des Haushaltsausschusses wird das Parlament im Oktober seine Fassung des Gesamthaushaltes in Erster Lesung vorlegen. Sodann werden Rat und Parlament ausführliche Vermittlungsgespräche führen, um sich auf einen gemeinsamen Haushalt für das Jahr 2008 zu einigen. Im Dezember wird das Europäische Parlament mit seiner Zweiten Lesung das Haushaltsverfahren abschließen, wobei es bei mehr als der Hälfte der Ausgaben das letzte Wort hat.

 

Abschaffung der Kontrollen von Flüssigkeiten im Handgepäck

Auf Initiative der EVP-ED-Fraktion hat das Europäische Parlament mit klarer Mehrheit die Kommission aufgefordert, die Verordnung über die Kontrollen von Flüssigkeiten im Handgepäck dringend zu überprüfen und - falls keine weiteren entscheidenden Tatsachen angeführt werden können - aufzuheben.

Die derzeitigen Flüssigkeitskontrollen des Handgepäcks führen zu erheblichen Beeinträchtigungen des Flugverkehrs, großen Unannehmlichkeiten für die Passagiere und zur Beschlagnahme und Vernichtung riesiger Mengen von Flüssigkeiten, ohne dass ein effektiver Sicherheitsgewinn erreicht werden könnte. Denn die Röntgenmaschinen, mit denen die Flüssigkeiten im Handgepäck kontrolliert werden, können keine Sprengstoffe erkennen. Zudem werden selbst diese Röntgenkontrollen auf den Flughäfen der Gemeinschaft äußerst unterschiedlich streng oder lasch gehandhabt.

Da das Parlament zugleich alle geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zur Vorbeugung von Terroranschlägen in der Luftfahrt unterstützt, fordert das Parlament die Kommission und die Mitgliedstaaten speziell auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um wirksame Instrumente für das Aufspüren von Sprengstoffen in Flüssigkeiten zu entwickeln.

 

Unterstützung für Güterlogistik – Vorbehalte gegen Gigaliner

Das Europäische Parlament hat in einem Initiativbericht Stellung genommen zu der Mitteilung der Kommission zum Thema "Güterverkehrslogistik in Europa - der Schlüssel zur nachhaltigen Mobilität".

Das E P fordert von der Kommission insbesondere die rasche Vorlage eines Europäischen Aktionsplanes für Güterlogistik und von den Mitgliedstaaten die Erstellung nationaler Güterlogistikaktionspläne. Bei diesen Aktionsplänen kann es allerdings nur darum gehen, einerseits unnötige Bürokratie wie etwa bei der Küstenschifffahrt abzuschaffen und andererseits intelligente Verkehrssysteme und -strukturen zu fördern. Es bleibt die primäre Aufgabe der Wirtschaft selbst, die Logistik in ihren Unternehmen, untereinander sowie zu den Kunden zu organisieren und zu optimieren.

Hinsichtlich der 60 Tonnen Lkws bzw. der 25 Meter langen Lkws ist das Parlament zum gegenwärtigen Zeitpunkt dagegen, derartige Fahrzeuge für den allgemeinen Verkehr in der   Union zuzulassen. In den meisten Gebieten der Union sind die Verkehrsinfrastrukturen wie die Brücken, die Kreuzungen, etc. für derartige lange Fahrzeuge nicht ausgelegt und können angesichts der knappen staatlichen Kassen auch nicht entsprechend verstärkt bzw. umgebaut werden. Bei dem Einsatz derartiger Gigaliner würden sich aus diesen Gründen zudem erhebliche Gefahren für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ergeben. Wie allerdings die Beispiele skandinavischer Staaten belegen, kann unter bestimmten Umständen der Einsatz derartiger langer Fahrzeuge wie z.B. zum Holztransport in den Weiten Skandinaviens durchaus sinnvoll sein. Daher ist das E P der Auffassung, daß es den Mitgliedstaaten erlaubt sein sollte, unter Berücksichtigung der jeweiligen Infrastruktur und der jeweiligen Verkehrssicherheitsanalyse für bestimmte Straßen in ihrem Land den Einsatz derartiger Gigaliner zuzulassen. In diesem Sinne beobachtet das Parlament auch die Testphasen des Einsatzes von Gigalinern z. B. in Deutschland mit großem Interesse.