Newsletter Juli 2007  

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !

Im Zentrum dieser Plenarwoche hat die Vorstellung des Programms der Portugiesischen Ratspräsidentschaft für das zweite Halbjahr 2007 durch den portugiesischen Premierminister José Sócrates gestanden.

Der amtierende Ratspräsident hat folgende drei Punkte als Schwerpunkte für die Arbeit des Portugiesischen Vorsitzes vorgestellt: die Abfassung der Verträge für die Fortentwicklung der Europäischen Union, die Weiterentwicklung der Lissabonner Strategie sowie die Stärkung der Rolle Europas in der Welt.

Die Portugiesische Präsidentschaft will die Regierungskonferenz der 27 Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung des Reformvertrages sowie des Ausführungsvertrages hierzu bereits am 23. Juli beginnen lassen und rechtzeitig zum Europäischen Gipfel am 18. / 19. Oktober zum Abschluss bringen. Diese Regierungskonferenz wird im wesentlichen eine Redaktionskonferenz sein, da sie nur die Aufgabe hat, den bisherigen Verfassungsentwurf mit den Änderungen in die beiden Verträge umzuschreiben, die von dem Europäischen Gipfel im Juni unter der Deutschen Präsidentschaft beschlossen worden sind.

Zweiter Schwerpunkt wird es sein, das bisherige Konzept der Lissabonner Strategie für mehr Wachstum und Beschäftigung in Europa um die Komponenten des Klimawandels und der sozialen Dimension zu ergänzen. Hinsichtlich der sozialen Dimension geht es um die Fragestellung, wie die Flexibilität und die Sicherheit am Arbeitsmarkt besser miteinander in Einklang gebracht werden könne.

Für die Stärkung der Rolle Europas in der Welt will Portugal aufgrund seiner historischen Erfahrungen erstens einen besonderen EU-Gipfel mit Brasilien und zweitens einen EU-Afrika-Gipfel veranstalten.

Schließlich sei angemerkt, dass das Europäische Parlament zur Regierungskonferenz den deutschen Christdemokraten Elmar Brok, den spanischen Sozialisten Enrique Barón Crespo und den britischen Liberalen Andrew Duff entsandt hat. 

Klare Transparenz der Flugpreise

Das Europäische Parlament verabschiedete in erster Lesung seine Stellungnahme mit 50 Änderungen zu dem Vorschlag für eine neue Verordnung über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft.

Mit dieser Verordnung sollen die wesentlichen Verordnungen des Dritten Luftfahrt-Paketes aus dem Jahre 1992 in einem Text zusammengefasst werden und dadurch eine größere Übersichtlichkeit des Luftverkehrsrechts für die Fluglinien sowie die Passagiere erreicht und einige offene Fragen geklärt werden. Insbesondere will das Parlament die Transparenz der Flugpreise herstellen. Die Passagiere dürfen einerseits nicht mit niedrigen „Lockangeboten“ über die tatsächlichen Kosten des Flugtickets getäuscht werden und anderseits müssen fakultative Zusatzkosten offen als solche ausgewiesen werden, damit die Passagiere hierüber frei entscheiden können. Ferner sollen die sogenannten „Sicherheitsgebühren“ nur in der Höhe der tatsächlichen Kosten für Sicherheitsmaßnahmen erhoben werden.

Schnelle Anwendung des Europäischen Rechts : Mehr Güter auf die Schiene

Das E P unterstützte mit seinem Bericht die Kommission in ihren Aktivitäten, alle Mitgliedstaaten zur vollständigen und sachgerechten Umsetzung des Ersten und des Zweiten Eisenbahn-Paketes anzuhalten.

Die Europäischen Regelungen der beiden Eisenbahn-Gesetzgebungs-Pakete beinhalten u.a. die buchhalterische Trennung der Schienennetze von den operativen Eisenbahngesellschaften, die Einführung nationaler Regulierungsstellen für den Wettbewerb und die Öffnung aller nationalen Eisenbahnnetze für die Nutzung durch alle Eisenbahnunternehmen - gleich ob staatlich oder privat - und unabhängig vom Herkunftsland. In einem Bericht zum Ersten Eisenbahn-Paket hatte die Kommission eindrucksvoll belegt, dass die Staaten, die schnell das Europäische Recht umgesetzt haben, auch schnelle Erfolge bei der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene haben erreichen können.

In seinem Bericht forderte das E P die Kommission zudem auf, Vorschläge vorzulegen, wie durch nationale oder europäische Fördermittel eine Lärmreduzierung bei den Eisenbahnwagons erreicht werden könne.

Faire Wettbewerbsbedingungen – Menschenrechts-, Umwelt- und Sozialstandards

Das E P debattierte mit der Europäischen Kommission die gegenwärtigen Verhandlungen über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit der Volksrepublik China. Das E P setzte sich dabei insbesondere für diese zwei Forderungen ein:

1. Gerade angesichts des sehr hohen Handelsdefizits der EU mit China muss die Kommission weiterhin darauf bestehen, dass Europäische Unternehmen deutliche bessere Markteintrittschancen auf dem chinesischen Markt erhalten, dass Verzerrungen durch chinesische staatliche Beihilfen zurückgeführt werden und dass die chinesische Regierung auch in den Provinzen den WTO-gerechten Schutz des Geistigen Eigentums durchsetzt.

2.  Die Fortentwicklung der bilateralen Handelsbeziehungen sind auch mit Fortschritten in den Bereichen der Menschenrechte sowie der Umwelt-, Sozial- und Sicherheitsstandards in China verknüpft. So wartet die E U noch immer darauf, dass China endlich den bereits seit langem unterzeichneten Beitritt zur Internationalen U.N.-Konvention über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert und diese Menschenrechte auch in allen Teilen Chinas durchsetzt.