Newsletter Mai 2007  

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !

In dieser Plenarwoche ist das Hauptgesprächsthema in offiziellen Sitzungen und in den Gängen des Parlamentsgebäudes das weitere Schicksal des Europäischen Verfassungsvertrages gewesen. So haben am Dienstag der Premierminister Italiens, Romano Prodi, und am Mittwoch der Premierminister der Niederlande, Jan Peter Balkenende, ihre Vorstellungen über die Zukunft Europas im Plenum dargelegt.

Fast alle Abgeordneten stehen inhaltlich uneingeschränkt zum Verfassungsvertrag, durch den allein die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union (wieder-)hergestellt werden kann. Dieser Verfassungsvertrag ist bereits von 18 der 27 Mitgliedstaaten ratifiziert worden, nur die Bevölkerung Frankreichs und der Niederlande haben ihn in Referenden abgelehnt, während die restlichen Staaten die weitere Entwicklung abwarten. Um allen Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, einstimmig die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Europäischen Union zu verbessern, ist das Parlament bereit, Änderungen am jetzigen Verfassungsentwurf zu akzeptieren, solange die Substanz in den Fragen der Demokratie, Transparenz, Effizienz und Grundrechtschutz aufrechterhalten bleibt.

Denkbar sind u.a. folgende Änderungen : Der erste Teil des Verfassungsvertrages, der die wesentliche Substanz der Verfassung beinhaltet, wird als "Grundlagenvertrag" bezeichnet. Der zweite Teil - die bereits politisch geltende Grundrechte-Charta - wird nicht extra aufgenommen, sondern nur im "Grundlagenvertrag" für rechtlich verbindlich erklärt. Der dritte Teil - der ausführende Teil in Form des geänderten Vertrages von Nizza - wird fallengelassen und dadurch ersetzt, dass in einem eigenständigen Vertrag nur diejenigen Änderungen zum Nizza-Vertrag geregelt werden, die sich aus dem "Grundlagenvertrag" ergeben. Mit dem Verzicht auf den Begriff "Verfassung", der in manchen Ländern als Reizwort empfunden wird, dürfte die Akzeptanz dieser zwei neuen Verträge gerade in den Mitgliedstaaten Großbritannien, Frankreich und den Niederlanden wesentlich erhöht werden können.   

Das Parlament appellierte an die Deutsche Ratspräsidentschaft, auf dem Europäischen Gipfel am 21./22. Juni 2007 mit einem klar formulierten Mandat eine Regierungskonferenz einzuberufen, die bis Ende 2007 das neue Vertragswerk ausformulieren soll. Die Mitgliedstaaten sollen bis Ende 2008 die Ratifizierung umsetzen, so dass das 2009 neu gewählte Europäische Parlament und die neue Europäische Kommission ihre Arbeiten auf der Basis des neuen Vertragswerkes beginnen können.

 

Mehr Rechtssicherheit und mehr Wettbewerb im ÖPNV

Bereits auf der Mini-Plenartagung am 10. Mai in Brüssel beschloss das Europäische Parlament mit großer Mehrheit eine in einem inoffiziellen Vermittlungsverfahren mit dem Rat vereinbarte Fassung für eine neue Verordnung über den Öffentlichen Personennah- und -regionalverkehr (ÖPNV). Inzwischen stimmte der Rat auch offiziell zu.

Städte und Regionen sollen weiterhin die freie Möglichkeit haben, zu entscheiden, ob sie ihre öffentlichen Verkehrsleistungen ausschreiben wollen oder selbst bzw. durch eigene Betriebe -  sog. "interne Betreiber" - erbringen wollen. Im letzteren Fall dürfen die öffentlichen Monopolbetriebe jedoch nicht im freien Wettbewerb in anderen Gebieten privaten Unternehmen Konkurrenz machen. Mit dieser Neuregelung soll ein fairer Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen erreicht werden.

In den langwierigen schwierigen Verhandlungen mit dem Rat konnte das Parlament noch wesentliche Änderungen durchsetzen. So können öffentliche Dienstleistungsaufträge unter bestimmten Bedingungen ohne Ausschreibungen direkt an private kleine und mittlere Betriebe vergeben werden. Der Rechtsschutz für Unternehmen, die sich bei Vergaben benachteiligt fühlen, wurde verbessert. Zudem konnte die Frist für das Inkrafttreten der neuen Verordnung von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. Die Übergangsfrist in der Verordnung beträgt nunmehr zehn statt zwölf Jahre.

Schließlich setzte das Europäische Parlament durch, dass die öffentlichen Monopolbetriebe dazu verpflichtet werden, den überwiegenden Teil der von ihnen verantworteten Verkehrsdienstleistungen auch selbst zu erbringen. Denn es kann nicht angehen, dass die staatlichen Verkehrsbetriebe sich einerseits dem Wettbewerb mit privaten Konkurrenten entziehen und andererseits dann zu Dumpingpreisen die Aufträge untervergeben.

 

Neue Finanzierungsregeln für Transeuropäischen Netze

Das E P einigte sich in Straßburg mit dem Rat über neue Regelungen für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für die Transeuropäischen Netze in den Bereichen Verkehr und Energie.

Die neuen Regelungen sehen insb. vor, dass künftig für die prioritären Verkehrsprojekte generell bis zu 20 % der zuschussfähigen Kosten, bei grenzüberschreitenden Abschnitten bis zu 30% der Kosten und bei der Einführung des Europäischen Zugleitsystems (ERTMS) teilweise bis zu 50 % der Kosten aus dem Gemeinschaftshaushalt getragen werden können.  Insgesamt stehen Gemeinschaftszuschüsse für Verkehrsprojekte für den Zeitraum 2007 bis 2013 in Höhe von 8,013 Mrd. Euro zur Verfügung. Auf der Basis der neuen Regelungen müssen die Mitgliedsstaaten ihre Projektanträge bis zum Sommer überarbeiten und einreichen. Bis zum Herbst muss die Kommission diese beurteilen und nach Rücksprache mit Parlament und Rat im Oktober/November über die Anträge entscheiden.

Nunmehr muss Deutschland endlich Klarheit über die Planung und Finanzierung für die auch Europäisch so wichtigen Projekte der festen Querung über den Fehmarnbelt und der Verbesserung der Schiffbarkeit der Donau zwischen Straubing und Vilshofen schaffen, da ansonsten die E U diese Projekte nicht in die Finanzierungsplanung aufnehmen kann.