Newsletter April 2007  

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !

Das Hauptthema dieser Plenarwoche ist die Debatte über die Erklärungen des Rates und der Kommission über die Transatlantischen Beziehungen und den bevorstehenden EU - U.S.-Gipfel in Washington am 30. April 2007 gewesen.

Für die Deutsche Präsidentschaft hat der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Günter Gloser, die große Bedeutung erläutert, die der Rat einer vertieften Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika beimisst. Wesentliche globale Probleme unserer Zeit wie der Klimawandel, die Energiepolitik, die Reform des multilateralen Welthandels, der Kampf gegen den Terrorismus und die zahlreichen internationalen Konflikte könnten am besten Lösungen zugeführt werden, wenn die E U und die U.S.A. in diesen Feldern noch enger zusammenarbeiten würden. Besonders die deutsche Bundeskanzlerin, Angela Merkel, setzt sich für die Schaffung vertraglich geregelter transatlantischer Beziehungen ein. Kommissar Vladimir Spidla hat diese Auffassungen für die Europäische Kommission unterstützt.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben ebenfalls die Bedeutung der bilateralen Beziehungen unterstrichen und vor allem eine engere Zusammenarbeit nicht nur zwischen der U.S.-Regierung und der Europäischen Kommission sowie den Mitgliedstaaten, sondern gerade auch zwischen dem U.S.-Kongress und dem Europäischen Parlament gefordert. Die Abgeordneten haben an die U.S.A. insb. appelliert, sich stärker für den Umweltschutz zu engagieren und sich bei den künftigen Verhandlungen über die Folgevereinbarungen zum Kyoto-Protokoll aktiv an einem globalen Klimaschutz-Regelwerk zu beteiligen. Aus rechtsstaatlichen Gründen haben die Abgeordneten erneut die Schließung des Gefangenenlagers Guantanamo Bay gefordert.

Als ein gutes Beispiel für eine konkrete Transatlantische Zusammenarbeit hat das Europäische Parlament das im März abgeschlossene EU-U.S.-Luftverkehrsabkommen gewürdigt. Dies wird nicht nur einen offenen transatlantischen Luftverkehrsmarkt zum Vorteil der Fluggesellschaften und der Passagiere mit sich bringen, sondern auch gleichberechtigte Zusammenarbeit in den Bereichen der Flugsicherheit, der Wettbewerbsregeln und des Umweltschutzes

Sicherheitsvorschriften in der Zivilluftfahrt

Das Europäische Parlament nahm mit großer Mehrheit in Zweiter Lesung den Bericht des   liberalen italienischen Kollegen und Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Paolo Costa zum Gemeinsamen Standpunkt des Rates über Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt an.

Das E P bekräftigte damit seinen Standpunkt aus der Ersten Lesung, dass die Mitgliedstaaten neben den Passagieren die Kosten für die Sicherheitsmaßnahmen auf den Flughäfen anteilig tragen und bei zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen diese allein übernehmen müssen. Denn die Sicherheitsmaßnahmen auf den Flughäfen dienen der Terrorismusabwehr und fallen damit in die Aufgaben- und Finanzierungszuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Es ist nicht hinzunehmen, dass sich die Mitgliedstaaten im Gemeinsamen Standpunkt erneut dieser Verpflichtung entziehen.

Ferner appellierte das Europäische Parlament an die Kommission, endlich den seit 2002 überfälligen präzisen Vorschlag für unionsweit einheitliche Finanzierungskonzepte für die Sicherheitsmaßnahmen im Luftverkehr vorzulegen. Dieser Vorschlag soll sicherstellen, dass aufgrund der unterschiedlichen nationalen Finanzierungen der Sicherheitsmaßnahmen keine Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Flughäfen und Fluglinien innerhalb der E U sowie gegenüber Drittstaaten entstehen bzw. bestehende Wettbewerbsverzerrungen beseitigt werden.

Um die Regelungen verbraucherfreundlich zu gestalten, soll bei Flügen innerhalb der EU sowie zwischen den EU-Staaten und sicheren Drittstaaten künftig ein System der einmaligen Sicherheitskontrolle (sog. "One-Stop-Security") eingeführt werden. Damit entfielen zusätzliche Sicherheitskontrollen beim Umsteigen. Das würde die Passagiere ebenso wie die Flughäfen entlasten und unnötige Kosten vermeiden.

Bei der Debatte wurde darauf hingewiesen, dass sich der Verkehrsausschuss demnächst mit den neuen Regelungen zur Kontrolle der Flüssigkeiten im Handgepäck, deren Sicherheitsgewinn äußerst fraglich ist, eingehend befassen und hierzu klar Stellung beziehen wird.

 

Für einen größeren europäischen Luftverkehrsraum

Das E P stimmte dem Ratsbeschluss über ein multilaterales Übereinkommen zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums der Europäischen Union mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Island, Mazedonien, Norwegen, Serbien und Montenegro, Rumänien und Kosovo mit großer Mehrheit zu.

Mit dem Abschluss dieses multilateralen Abkommens übernehmen alle Staaten schrittweise das Luftverkehrsrecht der Europäischen Union und schaffen so einen einheitlichen Rechtsraum für den Luftverkehr in Europa von der Flugsicherheit über die Luftverkehrskontrollen bis hin zu den Wettbewerbsbedingungen der Fluglinien. Damit stärken wir auch die Sicherheit für die Passagiere und deren Rechte im Luftverkehr.

Mit der Entschließung zu diesem Abkommen forderte das E P zugleich alle Staaten auf, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen für die Umsetzung des Konzeptes des „Einheitlichen Europäischen Himmels" für ein effektives System der Luftraumkontrollen umzusetzen sowie sich gegenseitig bei der Aus- und Fortbildung des Personals und bei der Ausrüstung mit den modernsten Geräten insb. für die Luftraumüberwachung zu unterstützen.