Newsletter März 2007  

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !

Im Zentrum dieser Plenarwoche hat die Debatte des Berichts der Ratspräsidentschaft über die Tagung des Europäischen Rates am 8./9. März 2007 sowie über die für den 25. März geplante "Berliner Erklärung" gestanden.

Als Vertreter der deutschen Ratspräsidentschaft hat Außenminister Frank-Walter Steinmeier die Ergebnisse des Europäischen Gipfeltreffens der 27 Staats- und Regierungschefs vorgetragen und erläutert. Die wichtigsten Beschlüsse betreffen erste Ansätze zur Formulierung eines integrierten Konzeptes für eine Europäische Klimaschutz- und Energiepolitik. Kernpunkte hierfür sind die folgenden gemeinsam vereinbarten Zielsetzungen: Die Treibhausgasemissionen in der E U sollen bis 2020 um 20 % gegenüber 1990 reduziert werden. Der Energieverbrauch soll gemessen an der erwarteten Entwicklung bis 2020 durch mehr Energieeffizienz um 20 % gesenkt werden. Der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch soll auf mindestens 20 % erhöht werden. Die Abgeordneten haben diese Zielsetzungen unterstützt, aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Europäische Union und die Mitgliedsstaaten noch erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um die Ziele auch tatsächlich zu erreichen.

Zum 50. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge zur Schaffung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft soll am 25. März 2007 in Berlin eine gemeinsame Erklärung der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates verabschiedet werden - die "Berliner Erklärung". Leider hat der amtierende Ratspräsident nur die Grundzüge aus Sicht des Rates vortragen können, da die drei Institutionen über den genauen Wortlaut noch beraten. Die Erklärung soll die Errungenschaften der Europäischen Einigung würdigen, die Hauptmerkmale der Union beschreiben, auf die gemeinsamen Werte hinweisen und die künftigen Aufgaben der Union darstellen - von der Klimaschutz- und Energiepolitik bis zu einer wirksamen Außen- und Sicherheitspolitik. Der Präsident des Europäischen Parlaments, Hans-Gert Pöttering, hat besonders betont, dass die Berliner Erklärung den Unionsbürgern eine klare Perspektive über die künftige Fortentwicklung der Europäischen Union geben müsse.

 

EU-U.S. Luftverkehrsabkommen

Das Europäische Parlament unterstützte mit großer Mehrheit den Entwurf für ein Luftverkehrsabkommen zwischen den U.S.A. und der Europäischen Union, der nach jahrelangen schwierigen Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und der U.S.-Administration am 2. März 2007 zustande gekommen ist.

Mit diesem Abkommen soll ein transatlantischer Luftverkehrsmarkt zum Vorteil der Fluggesellschaften und der Passagiere entstehen. Die Europäischen Fluggesellschaften können dann ohne nationale Beschränkungen den amerikanischen Markt aus allen Teilen der Europäischen Union anfliegen. Damit werden auch die bisherigen gemeinschaftswidrigen Beschränkungen am Londoner Flughafen Heathrow aufgehoben. Der „Offene Himmel“ über dem Atlantik wird sicherlich zu noch attraktiveren Angeboten für die Fluggäste führen.

Der Europäischen Kommission ist es auch gelungen, den Marktzugang für Europäische Fluglinien in den U.S.A. erstmals durch neue Regelungen zu den Eigentums- und Kontrollrechten, dem Lizenzbetrieb und der Markenpolitik ein wenig zu öffnen. Auch sind sich beide Seiten einig, gemeinsame Anstrengungen zur Verminderung der Umweltbelastungen durch den Luftverkehr zu unternehmen. Ein weiterer Vorteil ist die Einsetzung eines gemischten EU-U.S.-Ausschusses unter Beteiligung der betroffenen Wirtschaftskreise, der künftig einseitige Entscheidungen insb. in Sicherheitsfragen verhindern soll.

Das E P appellierte an die Deutsche Präsidentschaft, im Rat die Zustimmung zu der gefundenen Einigung am 22. / 23. März herbeizuführen. Dann könnte die Unterzeichnung des Abkommens auf dem EU-U.S. Gipfel im April zu einem positiven Signal für die Europäisch-amerikanische Zusammenarbeit werden.

 

Neue Zuständigkeiten für die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA)

Das E P nahm in erster Lesung Stellung zu dem Kommissionsvorschlag für eine Änderungsverordnung zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit.

Mit einigen Änderungen unterstützte das E P die Ausweitung der Kompetenzen der EASA, die ihren Sitz in Köln hat und von einem französischen Generaldirektor geleitet wird. Künftig soll die EASA, die bisher primär für die Zulassung von Flugzeugtypen, wie dem A380, für die ganze Union zuständig ist, auch zuständig sein für die Zulassung von Fluggesellschaften, die Ausstellung von Pilotenlizenzen und die Sicherheitsüberprüfung von Drittlandsflugzeugen. 

 

Neuer Ausschuss zum Klimawandel

Die EVP-ED-Fraktion schlägt die Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses zum Klimawandel vor. Dieser neue Ausschuss soll innerhalb von 12 Monaten für das Parlament die möglichen Folgen des Klimawandels untersuchen und Vorschläge für wirkungsvolle Gegenmaßnahmen erarbeiten. Mit dieser Initiative soll das Europäische Parlament die Erkenntnisse aus den unterschiedlichen Ausschüssen wie dem Umwelt- und dem Verkehrsausschuss bündeln und vertiefen, um so auch in der Lage zu sein, die künftige Initiativen der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten besser beurteilen zu können.