Newsletter März 2007 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !
EU-U.S.
Luftverkehrsabkommen
Das Europäische Parlament
unterstützte mit großer Mehrheit den Entwurf für ein Luftverkehrsabkommen
zwischen den U.S.A. und der Europäischen Union, der nach jahrelangen
schwierigen Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und der
U.S.-Administration am 2. März 2007 zustande gekommen ist.
Mit diesem Abkommen soll ein
transatlantischer Luftverkehrsmarkt zum Vorteil der Fluggesellschaften und der
Passagiere entstehen. Die Europäischen Fluggesellschaften können dann ohne
nationale Beschränkungen den amerikanischen Markt aus allen Teilen der Europäischen
Union anfliegen. Damit werden auch die bisherigen gemeinschaftswidrigen Beschränkungen
am Londoner Flughafen Heathrow aufgehoben. Der „Offene Himmel“ über dem
Atlantik wird sicherlich zu noch attraktiveren Angeboten für die Fluggäste führen.
Der Europäischen Kommission
ist es auch gelungen, den Marktzugang für Europäische Fluglinien in den U.S.A.
erstmals durch neue Regelungen zu den Eigentums- und Kontrollrechten, dem
Lizenzbetrieb und der Markenpolitik ein wenig zu öffnen. Auch sind sich beide
Seiten einig, gemeinsame Anstrengungen zur Verminderung der Umweltbelastungen
durch den Luftverkehr zu unternehmen. Ein weiterer Vorteil ist die Einsetzung
eines gemischten EU-U.S.-Ausschusses unter Beteiligung der betroffenen
Wirtschaftskreise, der künftig einseitige Entscheidungen insb. in
Sicherheitsfragen verhindern soll.
Das E P appellierte an die
Deutsche Präsidentschaft, im Rat die Zustimmung zu der gefundenen Einigung am
22. / 23. März herbeizuführen. Dann könnte die Unterzeichnung des Abkommens
auf dem EU-U.S. Gipfel im April zu einem positiven Signal für die Europäisch-amerikanische
Zusammenarbeit werden.
Neue
Zuständigkeiten für die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA)
Das E P nahm in erster Lesung
Stellung zu dem Kommissionsvorschlag für eine Änderungsverordnung zur
Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung
einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit.
Mit einigen Änderungen
unterstützte das E P die Ausweitung der Kompetenzen der EASA, die ihren Sitz in
Köln hat und von einem französischen Generaldirektor geleitet wird. Künftig
soll die EASA, die bisher primär für die Zulassung von Flugzeugtypen, wie dem
A380, für die ganze Union zuständig ist, auch zuständig sein für die
Zulassung von Fluggesellschaften, die Ausstellung von Pilotenlizenzen und die
Sicherheitsüberprüfung von Drittlandsflugzeugen.
Neuer
Ausschuss
zum Klimawandel
Die EVP-ED-Fraktion schlägt
die Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses zum Klimawandel vor. Dieser
neue Ausschuss soll innerhalb von 12 Monaten für das Parlament die möglichen
Folgen des Klimawandels untersuchen und Vorschläge für wirkungsvolle Gegenmaßnahmen
erarbeiten. Mit dieser Initiative soll das Europäische Parlament die
Erkenntnisse aus den unterschiedlichen Ausschüssen wie dem Umwelt- und dem
Verkehrsausschuss bündeln und vertiefen, um so auch in der Lage zu sein, die künftige
Initiativen der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten besser
beurteilen zu können.