Newsletter Dezember 2006  

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !

In dieser Plenarwoche ist das umfangreichste Gesetzgebungsvorhaben der vergangenen Jahre inhaltlich zum Abschluss gekommen : die Verordnung zur Chemikalienpolitik - auch REACH genannt (Registration, Evaluation and Authorisation of CHemicals).

Mit der überwältigenden Mehrheit von 529 Ja-Stimmen gegen 98 Nein-Stimmen bei 24 Enthaltungen hat das Europäische Parlament einen Kompromisstext zum Gemeinsamen Standpunkt des Rates verabschiedet, der zwischen den Experten des E P und des Rates in langen Sitzungen ausgehandelt worden war und der nun nur noch vom Rat formell angenommen werden muss.

Für die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen den Zielsetzungen eines erhöhten Verbraucher-, Arbeits- und Tierschutzes auf der einen Seite und den wirtschaftlichen Interessen gerade der mittelständischen chemischen Industrie auf der anderen Seite gefunden worden. Diese neue Chemikalienverordnung löst zugleich ca. 40 Europäische Einzelregelungen wie etwa die Altstoffverordnung ab.

Chemische Stoffe dürfen nur dann zugelassen werden, wenn die Hersteller nachweisen, dass das gesundheitliche Risiko ausreichend kontrolliert werden kann. Existieren bei besonders gefährlichen Stoffen Alternativen, so muss der Hersteller einen sogen. Substitutionsplan vorlegen, um die gefährliche Chemikalie durch ein sichereres Produkt zu ersetzen. Existieren keine Alternativen, muss ein Forschungs- und Entwicklungsplan vorgelegt werden, der Maßnahmen aufführt, die unternommen werden, um einen Alternativstoff zu finden.

Im Kompromiss konnte gerade zugunsten der mittelständischen Unternehmen der Eigentumsschutz an den Prüfdaten eines chemischen Stoffes zugunsten der Hersteller auf 12 Jahre verlängert werden. Für die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens konnte zusätzlich ein Datenschutz bis zu sechs Jahren durchgesetzt werden.

                                                                                    

Dritte Führerschein-Richtlinie

Das Europäische Parlament nahm den Gemeinsamen Standpunkt des Rates über die Dritte Führerschein-Richtlinie an, der inhaltlich in einem inoffiziellen Vermittlungsverfahren zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat ausgehandelt worden war.

Ab dem Jahr 2013 werden die derzeit in 110 verschiedenen Formaten ausgestellten Führerscheine durch ein einheitliches, fälschungssicheres Kreditkartenformat für die nationalen Führerscheine ersetzt werden. Dies wird eine bessere Überprüfbarkeit der Fahrerlaubnisse in allen Teilen der 27 Mitgliedstaaten der Union durch die Behörden vor Ort gewährleisten und so indirekt die Straßenverkehrssicherheit erhöhen. Für die bisherigen Führerscheinformate konnte erreicht werden, dass diese erst mit einer Frist von bis zu 26 Jahren umgetauscht werden müssen. Diese Umtauschpflicht ist durchaus hinnehmbar angesichts der zu erwartenden Vorteile hinsichtlich der Fälschungssicherheit des neuen Formats und der Verhinderung des Führerschein-Tourismus.

Ferner wurden klare Vorschriften zur Bekämpfung des sogenannten Führerschein-Tourismus erlassen. Autofahrer, die in einem Land ihren Führerschein eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen bekommen haben, werden nicht mehr in einem anderen Mitgliedstaat einen neuen erwerben können, sondern werden den verhängten Maßnahmen weiterhin unterliegen. Um dies sicher zu stellen, wird zwischen den Mitgliedstaaten ein Datenaustausch über Führerscheine eingerichtet werden.

Für Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobile konnte zugunsten der Pkw-Fahrer in den Verhandlungen mit dem Rat erreicht werden, dass bis zu bestimmten Gewichtshöchstgrenzen auf den Erwerb eines weiteren (Lkw-) Führerscheins verzichtet wird.

Schließlich soll auch die Aus- und Weiterbildung der Fahrprüfer harmonisiert werden. So werden die notwendigen Bestandteile der Grundqualifikation sowie der regelmäßigen Weiterbildungsprogramme für Fahrprüfer einheitlich festgelegt. Auch diese Maßnahmen dienen letztlich der Erhöhung der Verkehrsicherheit.

 

„Fernsehen ohne Grenzen“

Das E P nahm in Erster Lesung mit vielen Änderungen Stellung zu dem Vorschlag der Kommission zur Revision der Richtlinie über „Fernsehen ohne Grenzen“. 

Die Revision der Richtlinie war aufgrund technologischer Veränderungen erforderlich geworden. Denn die bisherige Richtlinie galt nur für die analoge Übertragung von Fernsehen. Die Revision erfasst nun auch neue technologische Entwicklungen wie Mobilfunk-Anwendungen, das schnelle Breitband-Internet und weitere neue fernsehähnliche Mediendienste.

Das E P schlägt strenge Regeln für die sogenannte Produktplazierung vor, um besser redaktionelle Inhalte von Werbung zu trennen. Unter keinen Umständen sollen Programme Produktplazierungen zugunsten von Zigaretten und Tabakerzeugnissen enthalten. Weiterhin sollen bei Fernsehfilmen Werbeunterbrechungen nur einmal in 45 Minuten möglich sein. Schließlich sollen die Mitgliedstaaten einen effektiven Jugendschutz gewährleisten, insb. dürfen keine pornographischen sowie grundlos gewalttätigen Inhalte gezeigt werden.