Newsletter November 2006  

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !

Die Hauptdebatte dieser Plenarwoche ist die Aussprache mit der Abstimmung über die Richtlinie über Dienstleistungen im Europäischen Binnenmarkt gewesen, deren Inhalte in den vergangenen Jahren auch gerade in der Öffentlichkeit sehr umstritten gewesen sind.

Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament den Gemeinsamen Standpunkt des Rates gebilligt, der inhaltlich die wesentlichen Änderungen des Parlaments aus Erster Lesung zu dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag übernommen hatte. Diese Stellungnahme des Europäischen Parlaments hatte auf äußerst schwierigen Kompromissverhandlungen zwischen der sozialdemokratischen und der christdemokratischen Fraktion beruht. Letztlich hat also das Parlament die Ausgestaltung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie bestimmt.

Die Richtlinie ermöglicht einerseits Dienstleistungserbringern wie z.B. Handwerkern aus einem E U - Mitgliedsstaat, ihre Dienste in allen anderen Mitgliedsstaaten anzubieten und zu tätigen, und andererseits den Mitgliedsstaaten, auf deren Gebiet die Leistungen erbracht werden, gleichwohl die Dienstleistungserbringer örtlichen Auflagen aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, des Umweltschutzes und der öffentlichen Gesundheit zu unterwerfen. Damit ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen dem freien Dienstleistungsverkehr in der Union und den berechtigten Schutzinteressen für Arbeitnehmer und Verbraucher vor Ort gefunden worden.

Diese neue Dienstleistungsrichtlinie findet allerdings keine Anwendung auf Dienstleistungen, die von speziellen nationalen Besonderheiten geprägt sind. Beispielhaft seien hier nur genannt : Gesundheitsdienstleistungen, soziale Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sozialwohnungen und gemeinnützigen Einrichtungen, Verkehrsdienstleistungen und Finanzdienstleistungen etwa im Zusammenhang mit der Kreditgewährung oder der Altersversorgung.

In den nächsten Monaten und Jahren wird es darauf ankommen, sorgfältig zu beobachten, wie die Mitgliedsstaaten diese Dienstleistungsrichtlinie umsetzen und anwenden werden.

 

Strategie für die Ostsee-Regionen eingefordert

Das Europäische Parlament verabschiedete einen Initiativbericht des finnischen christdemokratischen Abgeordneten Alexander Stubb aus dem Auswärtigen Ausschuss über eine Strategie für die Ostsee-Region im Rahmen der Nördlichen Dimension.

Mit dieser Entschließung wird die Kommission aufgefordert, einen Vorschlag für eine umfassende Politik für den Ostseeraum vorzulegen, der das Herzstück für eine neue Politik der Nördlichen Dimension sein soll. Als Nördliche Dimension werden alle Regionen im Norden der Europäischen Union sowie Norwegen, Island und Russland - also der Ostsee- und Barentssee-Raum sowie die Arktis - verstanden.

Diese Politik soll alle wesentlichen Bereiche der Zusammenarbeit wie Umwelt, Wirtschaft, Sicherheit, Kultur und Bildung umfassen und auf der bereits bestehenden Zusammenarbeit im Rahmen des Rates sowie der Parlamentarischen Konferenz der Ostseestaaten aufbauen. Das E P forderte insb. eine verstärkte Zusammenarbeit mit Russland zum Schutze der Meeresumwelt in der Ostsee. Vor allem müsse die Koordinierung zur Verhütung von Schiffsunglücken deutlich verbessert werden und das Verbot von Einhüllen-Öltankern auch von Russland übernommen werden. Ein weiterer Schwerpunkt sollte die Zusammenarbeit im Bereich der Energiepolitik werden, die gemeinsame Vorhaben zur Energie-Effizienz und für erneuerbare Energiequellen einschließen sollte. Ferner müsse die Zusammenarbeit im Bereich der Organisierten Kriminalität erheblich verstärkt werden, da an dieser nordöstlichen Grenze der Union der Menschen- und Drogenhandel ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen hat. Schließlich forderte das E P eine effektive Zusammenarbeit der E U und Rusland zur Förderung der Region Kaliningrad.

 

Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt

Das E P nahm im Rahmen der Ersten Lesung Stellung zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Richtlinie) und verabschiedete eine thematische Strategie für den Schutz und den Erhalt der Meeresumwelt.

Die Bedeutung der Meeresumweltpolitik ergibt sich aus folgenden Tatsachen. Das Meeresgebiet der E U ist das größte geschlossene Meeresgebiet der Welt und bedeckt eine größere Oberfläche als das E U - Territorium selbst. 20 der 25 E U Mitgliedsstaaten haben Küsten mit einer Länge von ca. 70.000 km und fast die Hälfte der Unionsbürger leben in einem Abstand von weniger als 50 km von der Küste.

Ziel der Richtlinie ist es, dass die Union und die Mitgliedstaaten einen Ordnungsrahmen entwickeln, um gemeinsam bis zum Jahre 2021 einen guten Zustand der Meeresumwelt wieder zu erreichen. Dieser Ordnungsrahmen für eine einheitliche Politik ist insb. auf folgende Zielsetzungen ausgerichtet : ein hohes Schutzniveau für die Meere, eine bessere Wissensbasis als Grundlage für Entscheidungen, integrierte Maßnahmen zur Verringerung der Umweltbelastungen sowie ein wirksames Überwachungs- und Bewertungssystem. Als ein Mittel zur Umsetzung der Strategie sollen die Mitgliedstaaten klar umrissene Meeresschutzzonen einrichten.