Newsletter September 2006 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !
Im Mittelpunkt dieser Plenartagung hat die Debatte über die Erklärungen des Rates und der Kommission zur Lage im Nahen Osten gestanden.
Alle Fraktionen des Europäischen Parlaments haben die Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrates über den Waffenstillstand zwischen Israel und Libanon sowie über den Einsatz der von der UNO organisierten Friedenstruppe unterstützt. Die Abgeordneten haben insb. Frankreich, Italien und Deutschland für die Bereitstellung ihrer Truppenkontingente gedankt.
Vorrangig sei die unverzügliche Freilassung der im Libanon und im Gaza-Streifen von Milizen entführten israelischen Soldaten sowie der von Israel verhafteten Mitglieder der palästinensischen Regierung und des palästinensischen Gesetzgebungsrates. Gleichzeitig müsse die libanesische Regierung ihre volle Souveränität und die tatsächliche Kontrolle über Ihr Staatsgebiet zurückerlangen. Hierzu gehören insb. die Entwaffnung der Milizen im Südlibanon sowie die Aufhebung der See- und Luftblockade durch Israel.
Die Europäische Union solle ihre humanitäre und Wiederaufbauhilfe verstärken, um erstens das Leid der Bevölkerung zu lindern und zweitens so die Grundlage für das Zusammenleben der Menschen in der Region zu fördern. Wichtig sei auch die Hilfe der E U und ihrer Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Ölverschmutzung an der libanesischen Küste.
Die Fraktionen haben erneut das Existenzrecht Israels und das Recht der Palästinenser auf einen eigenen Staat betont. Nur wenn alle Staaten diese beiden Positionen anerkennten und unterstützten, sei ein dauerhafter Frieden im Nahen Osten möglich. In diesem Sinne haben die Abgeordneten an Syrien und den Iran appelliert und von beiden Staaten gefordert, eine konstruktive Rolle im Nahost-Prozess zu übernehmen und insb. Waffenlieferungen an Milizen im Libanon zu unterlassen.
Die Abgeordneten haben sich für die schnelle Wiederaufnahme der Bemühungen des Nahost-Quartetts (UNO, USA, Russland, EU) für eine mittel- und langfristige Konfliktlösung im Nahen Osten ausgesprochen. Gleichzeitig haben sie die Bildung einer der OSZE vergleichbaren Konferenz angeregt, an der alle Staaten des Nahen Ostens beteiligt sein sollten.
Beziehung
zwischen der E U und China
Das
Europäische Parlament debattierte ausführlich auf der Grundlage eines Berichts
aus dem Auswärtigen Ausschuss die Beziehungen zwischen der Europäischen Union
und der Volksrepublik China.
Das
E P setzte sich für den Ausbau der strategischen Partnerschaft zwischen der
Europäischen Union und der Volksrepublik China ein. Diese Beziehungen müssten
sich aber auf die Prinzipien der gegenseitigen Offenheit, Glaubwürdigkeit und
Verantwortung gründen. Demgemäss forderte das Parlament von der Regierung der
Volksrepublik China, dass sie die WTO-Prinzipien des fairen Welthandels in allen
Teilen des Landes auch effektiv durchsetze. Es könne nicht angehen, dass der
Schutz des Geistigen Eigentums in China massiv verletzt würde und die meisten Fälle
von Produkt- und Markenpiraterie zu Lasten Europäischer Unternehmen aus China
herrührten. Ferner könne die Überschwemmung mit Textil- und Schuhwaren, die
unter eigenen Herstellungskosten nach Europa verkauft werden, im Interesse der
Europäischen Unternehmen und Arbeitnehmer nicht hingenommen werden.
Das
E P forderte den Nationalen Volkskongress auf, endlich den Internationalen Pakt
über die Bürgerlichen und Politischen Rechte zu ratifizieren, und appellierte
an die chinesische Regierung, die Menschenrechte wie Religions-, Presse- und
Meinungsfreiheit in China auch tatsächlich zu gewährleisten. Hierzu gehörte
auch die kulturelle Autonomie von Tibet.
Das
Parlament appellierte ferner an die chinesische Regierung, die Beziehungen zu
den Nachbarstaaten wie insb. Japan und Taiwan durch vertrauensbildende Maßnahmen
zu verbessern. Gerade im Verhältnis der R.O.C. of Taiwan sollte ein
konstruktiver Politischer Dialog über die beiderseitigen Beziehungen
aufgenommen werden und sollten die militärischen Drohungen wie z. B. durch die
an der Südostküste weiterhin vermehrt stationierten Raketen eingestellt
werden. Aus diesem Grund sowie wegen der völlig unzureichenden
Menschenrechtssituation in China lehnte das E P weiterhin eine Aufhebung des
Waffenembargos gegenüber der Volksrepublik China ab.
Maßnahmen
gegen Meeresverschmutzung durch Schiffe
Das
E P einigte sich in einem inoffiziellen Vermittlungsverfahren bereits in Erster
Lesung mit dem Ministerrat auf eine Verordnung über die mehrjährige
Finanzierung der Maßnahmen der Europäischen Agentur für die Sicherheit des
Seeverkehrs (EMSA) im Bereich der Meeresverschmutzung durch Schiffe. Die
Verordnung stellt für diese Aufgaben Finanzmittel mit einem Volumen von 154
Millionen Euro für den Zeitraum von 2007 bis 2013 zur Verfügung.
Die
EMSA hat die Aufgabe, im Fall von Schiffsunglücken die betroffenen
Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Meeresverschmutzungen zu unterstützen.
Für derartige Fälle erhält die EMSA nunmehr die notwendigen Finanzmittel, um
Verträge mit Reedern abschließen, mittels deren vier bis fünf Schiffe mit Ölbekämpfungseinrichtungen
jederzeit abrufbar zur Verfügung stehen. Schwerpunktmäßig sollen die Schiffe
für die Ostsee, den Ärmelkanal, die Atlantikküste und das Mittelmeer
eingesetzt werden. Ferner werden Finanzmittel vorgesehen, damit die EMSA ein
Satellitenbild-Servicezentrum mit einrichten kann, um Meeresverschmutzungen frühzeitig
erkennen und die verantwortlichen Schiffe schnell identifizieren zu können.