Newsletter September 2006  

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !

Im Mittelpunkt dieser Plenartagung hat die Debatte über die Erklärungen des Rates und der Kommission zur Lage im Nahen Osten gestanden.

Alle Fraktionen des Europäischen Parlaments haben die Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrates über den Waffenstillstand zwischen Israel und Libanon sowie über den Einsatz der von der UNO organisierten Friedenstruppe unterstützt. Die Abgeordneten haben insb. Frankreich, Italien und Deutschland für die Bereitstellung ihrer Truppenkontingente gedankt.

Vorrangig sei die unverzügliche Freilassung der im Libanon und im Gaza-Streifen von Milizen entführten israelischen Soldaten sowie der von Israel verhafteten Mitglieder der palästinensischen Regierung und des palästinensischen Gesetzgebungsrates. Gleichzeitig müsse die libanesische Regierung ihre volle Souveränität und die tatsächliche Kontrolle über Ihr Staatsgebiet zurückerlangen. Hierzu gehören insb. die Entwaffnung der Milizen im Südlibanon sowie die Aufhebung der See- und Luftblockade durch Israel.

Die Europäische Union solle ihre humanitäre und Wiederaufbauhilfe verstärken, um erstens das Leid der Bevölkerung zu lindern und zweitens so die Grundlage für das Zusammenleben der Menschen in der Region zu fördern. Wichtig sei auch die Hilfe der E U und ihrer Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Ölverschmutzung an der libanesischen Küste.

Die Fraktionen haben erneut das Existenzrecht Israels und das Recht der Palästinenser auf einen eigenen Staat betont. Nur wenn alle Staaten diese beiden Positionen anerkennten und unterstützten, sei ein dauerhafter Frieden im Nahen Osten möglich. In diesem Sinne haben die Abgeordneten an Syrien und den Iran appelliert und von beiden Staaten gefordert, eine konstruktive Rolle im Nahost-Prozess zu übernehmen und insb. Waffenlieferungen an Milizen im Libanon zu unterlassen.

Die Abgeordneten haben sich für die schnelle Wiederaufnahme der Bemühungen des Nahost-Quartetts (UNO, USA, Russland, EU) für eine mittel- und langfristige Konfliktlösung im Nahen Osten ausgesprochen. Gleichzeitig haben sie die Bildung einer der OSZE vergleichbaren Konferenz angeregt, an der alle Staaten des Nahen Ostens beteiligt sein sollten.

 

Beziehung zwischen der E U und China

Das Europäische Parlament debattierte ausführlich auf der Grundlage eines Berichts aus dem Auswärtigen Ausschuss die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China.

Das E P setzte sich für den Ausbau der strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China ein. Diese Beziehungen müssten sich aber auf die Prinzipien der gegenseitigen Offenheit, Glaubwürdigkeit und Verantwortung gründen. Demgemäss forderte das Parlament von der Regierung der Volksrepublik China, dass sie die WTO-Prinzipien des fairen Welthandels in allen Teilen des Landes auch effektiv durchsetze. Es könne nicht angehen, dass der Schutz des Geistigen Eigentums in China massiv verletzt würde und die meisten Fälle von Produkt- und Markenpiraterie zu Lasten Europäischer Unternehmen aus China herrührten. Ferner könne die Überschwemmung mit Textil- und Schuhwaren, die unter eigenen Herstellungskosten nach Europa verkauft werden, im Interesse der Europäischen Unternehmen und Arbeitnehmer nicht hingenommen werden.

Das E P forderte den Nationalen Volkskongress auf, endlich den Internationalen Pakt über die Bürgerlichen und Politischen Rechte zu ratifizieren, und appellierte an die chinesische Regierung, die Menschenrechte wie Religions-, Presse- und Meinungsfreiheit in China auch tatsächlich zu gewährleisten. Hierzu gehörte auch die kulturelle Autonomie von Tibet.

Das Parlament appellierte ferner an die chinesische Regierung, die Beziehungen zu den Nachbarstaaten wie insb. Japan und Taiwan durch vertrauensbildende Maßnahmen zu verbessern. Gerade im Verhältnis der R.O.C. of Taiwan sollte ein konstruktiver Politischer Dialog über die beiderseitigen Beziehungen aufgenommen werden und sollten die militärischen Drohungen wie z. B. durch die an der Südostküste weiterhin vermehrt stationierten Raketen eingestellt werden. Aus diesem Grund sowie wegen der völlig unzureichenden Menschenrechtssituation in China lehnte das E P weiterhin eine Aufhebung des Waffenembargos gegenüber der Volksrepublik China ab.

 

Maßnahmen gegen Meeresverschmutzung durch Schiffe

Das E P einigte sich in einem inoffiziellen Vermittlungsverfahren bereits in Erster Lesung mit dem Ministerrat auf eine Verordnung über die mehrjährige Finanzierung der Maßnahmen der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) im Bereich der Meeresverschmutzung durch Schiffe. Die Verordnung stellt für diese Aufgaben Finanzmittel mit einem Volumen von 154 Millionen Euro für den Zeitraum von 2007 bis 2013 zur Verfügung.

Die EMSA hat die Aufgabe, im Fall von Schiffsunglücken die betroffenen Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Meeresverschmutzungen zu unterstützen. Für derartige Fälle erhält die EMSA nunmehr die notwendigen Finanzmittel, um Verträge mit Reedern abschließen, mittels deren vier bis fünf Schiffe mit Ölbekämpfungseinrichtungen jederzeit abrufbar zur Verfügung stehen. Schwerpunktmäßig sollen die Schiffe für die Ostsee,  den Ärmelkanal, die Atlantikküste und das Mittelmeer eingesetzt werden. Ferner werden Finanzmittel vorgesehen, damit die EMSA ein Satellitenbild-Servicezentrum mit einrichten kann, um Meeresverschmutzungen frühzeitig erkennen und die verantwortlichen Schiffe schnell identifizieren zu können.