Newsletter Juli 2006  

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !

Diese letzte Plenartagung vor der parlamentarischen Sommerpause ist von der Aussprache über die Erklärung des finnischen Premierministers Matti Vanhanen über die Prioritäten der Finnischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2006 geprägt gewesen.      

Der amtierende Ratspräsident hat zunächst sein sehr umfangreiches Programm dargestellt. Es reicht von der weiteren Debatte über die Europäische Verfassung und künftige Erweiterungen über konkrete Gesetzgebungsvorhaben wie die Entscheidung über die Chemikalien-Verordnung bis zur Fortentwicklung der Nordischen Dimension der Union. Im Rahmen der letzteren Politik mit Island, Norwegen und Rußland will der Premierminister den russischen Präsidenten Wladimir Putin zu dem inoffiziellen Treffen des Europäischen Rates im Oktober nach Lahti einladen, um insb. über eine gemeinsame Energiestrategie zu beraten.     

In der anschließenden Debatte haben einige Abgeordnete die erstmals vom finnischen Ratspräsidenten angedeutete Auffassung kritisiert, daß sich die E U unabhängig von ihrer Aufnahmefähigkeit für weitere Erweiterungsschritte offen zeigen sollte. Denn im Europäischen Parlament herrscht die Überzeugung, daß Erweiterungen über Rumänien und Bulgarien hinaus nur dann ins Auge gefasst werden sollten, wenn erstens die Europäische Verfassung mit ihren Erleichterungen der internen Entscheidungsprozesse ratifiziert ist und wenn zweitens die E U sich über ihre Absorptionsfähigkeit grundsätzlich im klaren ist. Zu letzterem soll die Kommission bis zum Jahresende einen Bericht vorlegen.

Andererseits haben die Abgeordneten der Auffassung des finnischen Premierministers zugestimmt, daß die Zusammenarbeit im  Bereich der Inneren Sicherheit von der intergouvernementalen Zusammenarbeit auf die Gemeinschaftsmethode übertragen werden sollte. Denn gerade die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Organisierten Kriminalität bedürfe schnellerer und effektiverer Methoden.

Trotz des großen Engagements des neuen Ratspräsidenten hat das Parlament gleichwohl den Eindruck gewonnen, daß die Finnische Ratspräsidentschaft eher eine Übergangspräsidentschaft werden wird. Die schwierigen Entscheidungen wie etwa zur Europäischen Verfassung dürften wohl an die Deutsche Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 weitergegeben werden.

 

Einheitliche Flug- und Ruhezeiten für die Piloten

Das Europäische Parlament einigte sich in einem inoffiziellen Vermittlungsverfahren mit dem Rat auf eine Änderung der Verordnung zur Harmonisierung der technischen Vorschriften in der Zivilluftfahrt. Mit der neuen Verordnung wird ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau für den Betrieb der Flugzeuge erreicht, das sich von Vorschriften über Flugzeuginstrumente und       -ausrüstungen bis hin zu den Flug- und Ruhezeiten der Piloten erstreckt.

Erst auf das Beharren des Parlaments hin hatte sich der Rat bereit erklärt, in dieser Verordnung auch maximale tägliche Flugdienstzeiten und Mindestruhezeiten für Piloten aufzunehmen. Dies ist ein großer Gewinn für die Sicherheit der Passagiere, da die Übermüdung bei Piloten ein erhebliches Gefahrenpotential für die Fluggäste darstellt. Diese Regelungen sind auch deshalb erforderlich und wichtig, weil im Jahre 2004 zehn neue Mitgliedstaaten hinzugekommen sind und immer neue Fluglinien insb. im Low Cost Carrier-Bereich entstehen.

In der Verordnung wird die Kommission zudem ersucht, eine Harmonisierung der Ausbildung der Kabinenbesatzungen zu prüfen. Harmonisierte Ausbildungsvorschriften bzw. die gegenseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen könnten die Freizügigkeit der Kabinenbesatzungen beim Arbeitsplatzwechsel innerhalb der Europäischen Union deutlich verbessern.

 

Klare Leitlinien für den Seeverkehr vor Aufhebung der ggw. Wettbewerbsregelung

Das E P verlangte in seiner Stellungnahme zu einem Änderungsvorschlag für eine Verordnung des Rates, daß die Verordnung Nummer 4056/86 über die besonderen Wettbewerbsregelungen im Seeverkehr nicht ersatzlos aufgehoben werden solle.

Gerade zum Schutz der kleinen und mittleren Reedereien ist es u.a. erforderlich, daß die Europäische Kommission vor der Aufhebung der Verordnung 4056/86 klare Leitlinien über die künftige Ausgestaltung der Wettbewerbsregeln im Seeverkehr erläßt, und zwar insbesondere für die Trampdienste und für Poolvereinbarungen. Angesichts der derzeitigen globalen Wettbewerbsbedingungen in der Seeschiffahrt ist weiterhin z.B. ein Informationsaustausch unter den Beteiligten in der EU sinnvoll und muß daher weiterhin zulässig bleiben.

 

Stellungnahme zum Emissionshandel im Luftverkehr

Die Mehrheit des Parlaments hat sich in einem Initiativbericht für eine Einführung des Emissionshandels zur Verringerung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs ausgesprochen.

Meines Erachtens sollte zur Verminderung der Klimaauswirkungen zunächst ein umfassendes Maßnahmenpaket entworfen und umgesetzt werden. Vor allem sollten die Mitgliedstaaten endlich das Europäische Recht für eine einheitliche Europäische Luftraumkontrolle umsetzen, um so die vielfach unnötigen Warteschleifen der Flugzeuge über den Europäischen Flughäfen zu beenden. Ferner sollte zunächst eine gründliche Folgenabschätzungsstudie hinsichtlich der möglichen ökologischen und ökonomischen Auswirkungen des Emissionshandels im Luftverkehr erstellt werden.

Eine Einführung des Emissionshandels wäre m. E. allenfalls unter engen Bedingungen akzeptabel, insb. nur dann, wenn alle Flüge von und zu einem Flughafen in der E U umfaßt würden. Denn die Europäischen Fluglinien dürfen auf keinem Fall einer einseitigen zusätzlichen Belastung ausgesetzt werden, da sie in einem harten Wettbewerb insb. mit den Fluglinien aus den U.S.A., China und den Vereinigten Arabischen Emiraten stehen.