Newsletter Juni 2006 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !
Im Mittelpunkt dieser
Plenarwoche hat die Debatte über die Vorbereitung der Tagung des Europäischen
Rates am 15./16. Juni in Brüssel, einschl. der nächsten Schritte der
Reflexionsphase über die Europäische Verfassung gestanden.
Nach den Erklärungen der Österreichischen
Präsidentschaft und der Europäischen Kommission dürfte bereits feststehen, daß
die einjährige Denkpause, die die Staats- und Regierungschefs nach den
negativen Verfassungsreferenden in Frankreich und in den Niederlanden vor einem
Jahr verordnet hatten, zu keinem greifbaren Ergebnis geführt hat. Der Europäische
Rat wird diese Woche die Reflexionsphase bis in die Deutsche Präsidentschaft im
ersten Halbjahr 2007 verlängern und hierfür weitere öffentliche Debatten
anregen. Die deutsche Regierung wird allerdings wahrscheinlich keine konkreten
Vorschläge bis zu den französischen Präsidentschaftswahlen im Frühjahr 2007
vorlegen. Die Staats- und Regierungschefs dürften sich darauf verständigen,
ein wie immer geartetes Ergebnis zu dem Europäischen Verfassungsprojekt bis in
das Jahr 2008 hinzuziehen.
Die Abgeordneten des Europäischen
Parlaments haben in der Debatte noch einmal inhaltlich zum Verfassungsvertrag
Stellung bezogen. Das E P steht weiterhin hinter dem vorliegenden
Verfassungsentwurf und verweist darauf, daß eine Verfassungsordnung zur
rechtsverbindlichen Verankerung der Charta der Grundrechte, zur Festigung der
europäischen demokratischen Ordnung sowie für eine handlungsfähigere und
sozialere Union unerläßlich ist. Daher lehnt das E P auch jede Aufschnürung
des mit dem Entwurf erreichten Gesamtkompromisses für die Fortentwicklung der
Europäischen Union ab. Schließlich fordert das E P einen intensiveren Dialog
mit den Bürgern sowie mit den nationalen Parlamenten, um den Verfassungsprozeß
erfolgreich abschließen zu können.
Auf der Tagung des Europäischen
Rates wollen sich die 25 Staats- und Regierungschefs ferner mit aktuellen Fragen
der Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik, der Asyl- und
Einwanderungspolitik, der Bekämpfung des Terrorismus und einer Europäischen
Energiepolitik beschäftigen. Es bleibt abzuwarten, ob der Europäische
Rat in diesen Angelegenheiten Konkretes erreichen wird.
Europäische
Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt
Das Europäische Parlament
nahm in erster Lesung Stellung zum Kommissionsvorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinsame Vorschriften für die
Sicherheit in der Zivilluftfahrt, die die unmittelbar nach dem Terroranschlag
vom 11. September 2001 verabschiedete Sicherheits-Verordnung ersetzen soll.
Die neue Verordnung revidiert
aufgrund der bisherigen Erfahrungen die Sicherheitsvorschriften auf den Flughäfen
wie Personen- und Gepäckkontrollen und führt erstmals auch einheitliche
Sicherheitsvorschriften für die Flugzeuge während des Fluges ein. Die Regelung
der technischen Einzelheiten der Sicherheitsmaßnahmen wird bewußt auf einen
Ausschuß übertragen, damit diese nicht für potentielle Attentäter öffentlich
gemacht werden müssen.
Mit seinen Änderungsanträgen
verfolgt das E P u.a. folgende Zielsetzungen :
1. Die Kosten für die
Sicherheitsmaßnahmen sollen künftig nicht mehr allein von den Passagieren
getragen werden, sondern auch von den Mitgliedstaaten, da die Sicherheitsmaßnahmen
auf den Flughäfen der allgemeinen Gefahrenabwehr dienen. Insofern sollen die
Fluggäste finanziell entlastet werden.
2. Bei Flügen innerhalb der
E U sowie zwischen der EU und sicheren Drittstaaten soll ein System einer nur
einmaligen Sicherheitskontrolle eingeführt werden, um zusätzliche
Sicherheitskontrollen beim Umsteigen der Passagiere entfallen lassen zu können.
3. Das Tragen von Waffen an
Bord von Flugzeugen soll restriktiv geregelt werden, um die Gefahren für Fluggäste
gering zu halten. Ebenso sollten bewaffnete Sicherheitsbeamte ("Sky
Marshals") nur auf besonders gefährdeten Routen eingesetzt werden dürfen.
4. Bei der Ausarbeitung der
technischen Einzelheiten für die Sicherheitsmaßnahmen sollen Vertreter der
Luftfahrtindustrie beratend mitwirken, um möglichst praxisnahe Regelungen zu
finden.
Einführung
des Europäischen Zugleitsystems ERTMS
Das E P forderte mittels
eines Initiativberichts die rasche Einführung des Europäischen Zugsicherungs-/
Zugsteuerungs- und Signalgebungssystems ERTMS/ETCS.
Gegenwärtig bestehen leider
in der E U nebeneinander 20 unterschiedliche nationale Zugsicherungs- und
Signalsysteme. Mit der Einführung des ERTMS-Systems können künftig die
Personen- und Güterzüge ohne Halt die innergemeinschaftlichen Grenzen
überqueren und somit unnötige Wartezeiten an den Grenzen vermeiden. Der
Schienenverkehr könnte auf diese Weise seine Wettbewerbsfähigkeit gegenüber
der Straße gerade auf der langen Strecke wesentlich verbessern. Dies würde
zugleich die EU-Zielsetzung unterstützen, insb. mehr Güter von der Straße auf
die Schiene zu verlagern.
Aus diesem Grunde soll die E
U die ERTMS-Einführung aus dem Haushaltstitel für die Transeuropäischen
Verkehrsnetze unterstützen. Allerdings sind primär die Mitgliedsstaaten sowie
die nationalen Schienennetzorganisationen und die nationalen
Eisenbahnunternehmen gefordert, die Umstellung der Zugleitsysteme zu
finanzieren. Um die zügige ERTMS-Einführung auf möglichst vielen Strecken zu
ermöglichen, sollten - soweit vorhanden - die Mitgliedstaaten auch EU-Mittel
aus dem Kohäsions- bzw. Regionalfonds einsetzen.