Newsletter Mai 2006  

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !

Eine wichtige Debatte in dieser Plenarwoche ist die Aussprache zu der Erklärung der Europäischen Kommission über die Fortschritte von Bulgarien und Rumänien auf dem Weg zum Beitritt gewesen.

Die Fortschrittsberichte der Kommission stellen zwar fest, dass die Zahl der Sachgebiete, in denen die Länder die Beitrittbedingungen für einen Beitritt zum 1. Januar 2007 noch nicht erfüllen, sich im Fall von Bulgarien von 16 auf 6 Felder und im Fall von Rumänien von 14 auf 4 Felder verringert haben. Doch müssten die beiden Länder noch große Anstrengungen in den nächsten Monaten unternehmen, um die Beitrittsbedingungen rechtzeitig zu erfüllen. Aus diesem Grund hat die Kommission weitere Fortschrittsberichte für den Oktober 2006 angekündigt. Auf dieser Basis will die Kommission dann ihre Empfehlungen aussprechen, ob die Beitritte zum 1. Januar 2007 aufrechterhalten werden können bzw. welche zusätzlichen Überprüfungsklauseln beschlossen werden sollten.

In der Parlamentsdebatte haben die Fraktionen der Bewertung der Beitrittssituationen im wesentlichen zugestimmt. Die Hauptdefizite in beiden Ländern seien die immer noch nicht funktionsfähigen Polizei- und Justizsysteme sowie die nicht energisch genug vollzogene Bekämpfung der Korruption und der Wirtschaftskriminalität. Allerdings haben die Parlamentarier ein gewisses Verständnis für die Situation in den Ländern deshalb gezeigt, weil es nach 45 Jahren kommunistischer Herrschaft schwierig gewesen sei, die faktischen Voraussetzungen für demokratische und rechtsstaatliche Ordnungen aufzubauen. Allerdings sei es enttäuschend, dass Bulgarien in seinen Bemühungen zurückgefallen sei, während Rumänien deutliche Fortschritte erzielt habe.

Angesichts der Tatsache, dass der Rat eine Verschiebung des Beitritts Bulgariens nur einstimmig und des Beitritts Rumäniens nur mit qualifizierter Mehrheit beschließen kann, ist es wenig wahrscheinlich, dass die angekündigten Fortschrittsberichte der Kommission im Oktober 2006 tatsächlich zu einer Verschiebung führen. Daher zeichnet sich im Parlament die Haltung ab, dass für beide Länder eine dreijährige "Überwachungsperiode" eingeführt werden sollte, um sicherzustellen, dass die Staaten spätestens in diesem Zeitraum die Beitrittsbedingungen erfüllen. Dies ist meines Erachtens das Mindeste.

Vereinbarung über Mittelfristige Finanzplanung 2007 bis 2013

Das Europäische Parlament stimmte dem ausgehandelten Kompromiss zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament über die Mittelfristige Finanzplanung für den Zeitraum von 2007 bis 2013 mit großer Mehrheit zu.

Die im Auftrage des E P von dem schleswig-holsteinischen CDU-Abgeordneten Reimer Böge geführten Verhandlungen konnten erreichen, dass die Gesamtmittel um vier Milliarden Euro erhöht wurden. Schwerpunkte der Erhöhungen lagen insb. in der zusätzlichen Ausweisung von 800 Mio. Euro für die Europäischen Bildungsprogramme, von 500 Mio. Euro für die Transeuropäischen Verkehrsnetze, von 300 Mio. Euro für die Europäischen Forschungsprogramme sowie von 1 Milliarde für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Europäische Nachbarschaftspolitik.

Ferner einigten sich das EP und der Rat auf weitere Schritte für ein verbessertes Finanzmanagement. Für die Durchführung von EU-Programmen soll einerseits der bürokratische Aufwand verringert und andererseits gleichzeitig die Kontrolle über die ordnungsgemäße Verwendung der Haushaltsmittel verstärkt werden.  

Schließlich wurde zwischen dem E P und dem Rat vereinbart, dass in den Jahren 2008/2009 die Mittelfristige Finanzplanung einer Überprüfung unterworfen werden soll, um gegebenenfalls rechtzeitig Anpassungen vornehmen zu können.

In der Debatte über die Mittelfristige Finanzplanung wiesen Vertreter aller Fraktionen darauf hin, dass es auf die Dauer nicht anginge, dass die Staats- und Regierungschefs immer neue Aufgaben der Europäischen Union zuwiesen, aber gleichzeitig keineswegs die dafür nötigen Haushaltsmittel bereitstellen wollten.

 

Neues deutsches Direktionsmitglied der Europäischen Zentralbank

Das E P unterstützte die Ernennung des bisherigen Vizepräsidenten der Deutschen Bundesbank, Professor Dr. Jürgen Stark, zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank durch die Europäischen Staats- und Regierungschefs. Nach Ansicht des Europäischen Parlaments erfüllt Professor Stark die erforderlichen Qualifikationen für dieses Amt in überzeugender Weise. Professor Stark sei "ein überzeugter Europäer, der sich als kompetenter Fachmann zu den Werten der Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank und der Priorität der Preisstabilität bekennt", so die klare Aussage des zuständigen Ausschusses.

Weitere "Staats"- Besuche beim Europäischen Parlament

Für viele Europaabgeordnete werden die Besuche aus- oder inländischer Staatspräsidenten bzw. Regierungschefs allmählich zu einer Belastung der Plenartagungen, da sie die Zeit für unsere Gesetzgebungsdebatten immer mehr einschränken. Doch ist es schwer, die Besucher abzulehnen. So hatten wir diese Woche gleich drei Feierliche Sitzungen:

Montag:   der Präsident der Republik Bolivien, S. E. Juan Evo Morales Ayma,

Dienstag: der Präsident der Palästinensischen Behörde, Mahmoud Abbas,

Mittwoch: der Präsident der Hellenischen Republik, S. E. Karolos Papoulias.