Newsletter Mai 2006 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !
Eine wichtige Debatte in
dieser Plenarwoche ist die Aussprache zu der Erklärung der Europäischen Kommission über die Fortschritte von Bulgarien und Rumänien auf
dem Weg zum Beitritt gewesen.
Die Fortschrittsberichte der
Kommission stellen zwar fest, dass die Zahl der Sachgebiete, in denen die Länder
die Beitrittbedingungen für einen Beitritt zum 1. Januar 2007 noch nicht erfüllen,
sich im Fall von Bulgarien von 16 auf 6 Felder und im Fall von Rumänien von 14
auf 4 Felder verringert haben. Doch müssten die beiden Länder noch große
Anstrengungen in den nächsten Monaten unternehmen, um die Beitrittsbedingungen
rechtzeitig zu erfüllen. Aus diesem Grund hat die Kommission weitere
Fortschrittsberichte für den Oktober 2006 angekündigt. Auf dieser Basis will
die Kommission dann ihre Empfehlungen aussprechen, ob die Beitritte zum 1.
Januar 2007 aufrechterhalten werden können bzw. welche zusätzlichen Überprüfungsklauseln
beschlossen werden sollten.
In der Parlamentsdebatte
haben die Fraktionen der Bewertung der Beitrittssituationen im wesentlichen
zugestimmt. Die Hauptdefizite in beiden Ländern seien die immer noch nicht
funktionsfähigen Polizei- und Justizsysteme sowie die nicht energisch genug
vollzogene Bekämpfung der Korruption und der Wirtschaftskriminalität.
Allerdings haben die Parlamentarier ein gewisses Verständnis für die Situation
in den Ländern deshalb gezeigt, weil es nach 45 Jahren kommunistischer
Herrschaft schwierig gewesen sei, die faktischen Voraussetzungen für
demokratische und rechtsstaatliche Ordnungen aufzubauen. Allerdings sei es enttäuschend,
dass Bulgarien in seinen Bemühungen zurückgefallen sei, während Rumänien
deutliche Fortschritte erzielt habe.
Angesichts der Tatsache, dass der Rat eine Verschiebung des Beitritts Bulgariens nur einstimmig und des Beitritts Rumäniens nur mit qualifizierter Mehrheit beschließen kann, ist es wenig wahrscheinlich, dass die angekündigten Fortschrittsberichte der Kommission im Oktober 2006 tatsächlich zu einer Verschiebung führen. Daher zeichnet sich im Parlament die Haltung ab, dass für beide Länder eine dreijährige "Überwachungsperiode" eingeführt werden sollte, um sicherzustellen, dass die Staaten spätestens in diesem Zeitraum die Beitrittsbedingungen erfüllen. Dies ist meines Erachtens das Mindeste.
Vereinbarung
über Mittelfristige Finanzplanung 2007 bis 2013
Das Europäische Parlament
stimmte dem ausgehandelten Kompromiss zwischen dem Rat und dem Europäischen
Parlament über die Mittelfristige Finanzplanung für den Zeitraum von 2007 bis
2013 mit großer Mehrheit zu.
Die im Auftrage des E P von
dem schleswig-holsteinischen CDU-Abgeordneten Reimer Böge geführten
Verhandlungen konnten erreichen, dass die Gesamtmittel um vier Milliarden Euro
erhöht wurden. Schwerpunkte der Erhöhungen lagen insb. in der zusätzlichen
Ausweisung von 800 Mio. Euro für die Europäischen Bildungsprogramme, von 500
Mio. Euro für die Transeuropäischen Verkehrsnetze, von 300 Mio. Euro für die
Europäischen Forschungsprogramme sowie von 1 Milliarde für die Gemeinsame Außen-
und Sicherheitspolitik und die Europäische Nachbarschaftspolitik.
Ferner einigten sich das EP
und der Rat auf weitere Schritte für ein verbessertes Finanzmanagement. Für
die Durchführung von EU-Programmen soll einerseits der bürokratische Aufwand
verringert und andererseits gleichzeitig die Kontrolle über die ordnungsgemäße
Verwendung der Haushaltsmittel verstärkt werden.
Schließlich wurde zwischen
dem E P und dem Rat vereinbart, dass in den Jahren 2008/2009 die Mittelfristige
Finanzplanung einer Überprüfung unterworfen werden soll, um gegebenenfalls
rechtzeitig Anpassungen vornehmen zu können.
In der Debatte über die
Mittelfristige Finanzplanung wiesen Vertreter aller Fraktionen darauf hin, dass
es auf die Dauer nicht anginge, dass die Staats- und Regierungschefs immer neue
Aufgaben der Europäischen Union zuwiesen, aber gleichzeitig keineswegs die dafür
nötigen Haushaltsmittel bereitstellen wollten.
Neues
deutsches Direktionsmitglied der Europäischen Zentralbank
Das E P unterstützte die
Ernennung des bisherigen Vizepräsidenten der Deutschen Bundesbank, Professor
Dr. Jürgen Stark, zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank
durch die Europäischen Staats- und Regierungschefs. Nach Ansicht des Europäischen
Parlaments erfüllt Professor Stark die erforderlichen Qualifikationen für
dieses Amt in überzeugender Weise. Professor Stark sei "ein überzeugter
Europäer, der sich als kompetenter Fachmann zu den Werten der Unabhängigkeit
der Europäischen Zentralbank und der Priorität der Preisstabilität
bekennt", so die klare Aussage des zuständigen Ausschusses.
Weitere
"Staats"- Besuche beim Europäischen Parlament
Für viele Europaabgeordnete
werden die Besuche aus- oder inländischer Staatspräsidenten bzw.
Regierungschefs allmählich zu einer Belastung der Plenartagungen, da sie die
Zeit für unsere Gesetzgebungsdebatten immer mehr einschränken. Doch ist es
schwer, die Besucher abzulehnen. So hatten wir diese Woche gleich drei
Feierliche Sitzungen:
Montag: der Präsident
der Republik Bolivien, S. E. Juan Evo Morales Ayma,
Dienstag: der Präsident der
Palästinensischen Behörde, Mahmoud Abbas,
Mittwoch: der Präsident der
Hellenischen Republik, S. E. Karolos Papoulias.