Newsletter April 2006  

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !

Ein Schwerpunkt dieser Plenarwoche ist die Debatte über die Ergebnisse der Tagung des Europäischen Rates am 23. und 24. März in Brüssel gewesen.

Zunächst haben der amtierende Ratspräsident und österreichische Bundeskanzler Wolfgang Schüssel sowie der Kommissionspräsident Jose Barroso das Europäische Parlament über die Beschlüsse der 25 Staats- und Regierungschefs auf dem Frühjahrsgipfel informiert. Primär ist vereinbart worden, daß die Regierungen vermehrte Anstrengungen unternehmen wollen, um bis 2010 jährlich zwei Millionen neue Arbeitsplätze zu schaffen und damit insb. die Jugendarbeitslosigkeit zu senken. Ferner wollen die Mitgliedstaaten verstärkt öffentliche Mittel in Forschung und Entwicklung fließen lassen und insb. kleine und mittlere Unternehmen fördern. Mit diesen und weiteren Maßnahmen wollen die Regierungen die Zielsetzung des Lissabonner Prozesses für die Steigerung von Wachstum und Beschäftigung in der E U erreichen. Im Hinblick auf eine gemeinsame Energiepolitik ist    u. a. beschlossen worden, den Anteil der erneuerbaren Energie auf 15 % sowie den Anteil der Biotreibstoffe auf 8 % bis zum Jahr 2015 zu erhöhen.    

Die meisten Abgeordneten haben die Ergebnisse des Frühjahrsgipfels im wesentlichen als  positiv bewertet und besonders die professionelle Vorbereitung und Durchführung der Ratstagung durch die österreichische Präsidentschaft gelobt. Zugleich sind die Mitgliedstaaten aufgefordert worden, ihren Beschlüssen nun aber auch Taten in den jeweiligen Ländern folgen zu lassen. Ein prinzipieller Unterschied zwischen den Fraktionen ist in der Debatte wieder einmal deutlich geworden. Während die Sozialisten bei den wachstumsfördernden Maßnahmen primär auf staatliche Zuwendungen setzen, fordern die Christdemokraten eher den Abbau von Subventionen und bürokratischen Hemmnissen.

In der vorangegangenen Debatte sind die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen Parlament und Rat über die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2007 bis 2013 bekannt gegeben worden. Die bisher von Rat vorgesehenen Mittel in Höhe von 860 Mrd. Euro sind auf die EP-Forderung hin um 4 Mrd. Euro erhöht worden, und zwar primär als zusätzliche Mittel für die Europäischen Bildungsprogramme, die transeuropäischen Verkehrsnetze und die Gemeinsame Außenpolitik.

 

Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus acht neuen Mitgliedstaaten

Das Europäische Parlament debattierte über die Übergangsregelungen zur Einschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus den "neuen" Mitgliedstaaten auf den Arbeitsmärkten der "alten" Mitgliedstaaten.

Gemäß den Beitrittsverträgen zum 1. Mai 2004 mit den acht mittel- und osteuropäischen Staaten können die bisherigen Mitgliedstaaten die Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus diesen neuen Mitgliedstaaten bis zu sieben Jahren einschränken, und zwar nach der Formel zwei Jahre plus drei Jahre plus zwei Jahre. Während Irland, das Vereinigte Königreich und Schweden von Anfang an auf diese Einschränkungsmöglichkeiten verzichtet haben, müssen die übrigen alten Mitgliedstaaten nunmehr nach zwei Jahren entscheiden, ob sie die Einschränkungen für drei weitere Jahre aufrechterhalten wollen. Finnland, Portugal und Spanien haben bereits erklärt, auf weitere Einschränkungen zu verzichten.

In dieser Situation beschäftigte sich das Parlament mit dieser Fragestellung und plädierte mit Mehrheit dafür, daß die Regierungen der alten Mitgliedstaaten auf weitere Einschränkungen verzichten sollten. Zur Begründung wurde ausgeführt, daß die Arbeitnehmerfreizügigkeit als eine der vier Grundfreiheiten des EG-Vertrages nunmehr zur Anwendung kommen sollte, daß sich die Befürchtungen, es würde zu massiven Migrationsströmen kommen, in den bereits offenen Staaten nicht bewahrheitet habe und daß die Zuwanderung aus den neuen Mitgliedstaaten positive Auswirkungen auf die Wirtschaft der Mitgliedstaaten gezeitigt habe, die Arbeitsmärkte bereits geöffnet hätten. 

Die deutschen und österreichischen Abgeordneten wiesen diese mehrheitliche Auffassung zurück, denn die geographische Lage ihrer Länder gegenüber den mittel- und osteuropäischen Staaten sei eben eine völlig andere als die etwa von Portugal. Daher sei bei einer Aufhebung der Einschränkung der Freizügigkeit in ihren Ländern eben doch mit massiven Zuwanderungen von Arbeitnehmern zu rechnen, die angesichts der hohen Arbeitslosigkeit bei ihnen nicht hinnehmbar sei. Insofern unterstützten sie die Absicht der deutschen und österreichischen Regierung, von ihrem vertraglichen Recht Gebrauch zu machen und die Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus diesen neuen Ländern auch für die kommenden drei Jahre eingeschränkt zu belassen.

 

Fluorgase insb. in Kühlschränken und Kraftfahrzeugen

Das E P stimmte in "dritter" Lesung mit großer Mehrheit den Ergebnissen des Vermittlungsausschusses von Parlament und Rat über eine Verordnung über bestimmte fluorierte Treibhausgase und über eine Richtlinie über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen zu.

Die beiden Gesetzgebungsmaßnahmen zielen auf eine Verminderung der Emissionen von fluorierten Kohlenwasserstoffen, perfluorierten Kohlenwasserstoffen und Schwefelhexafluoriden ab.  Deren Verwendung soll aus Gesundheits- und Umweltgründen u.a. in Fenstern für Wohnhäuser, Reifen, Brandschutzsystemen und Fußbekleidungen sowie insb. in Kühlschränken und Klimaanlagen eingeschränkt bzw. unterbunden werden.