Newsletter April 2006 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !
Ein Schwerpunkt dieser
Plenarwoche ist die Debatte über die Ergebnisse der Tagung des Europäischen
Rates am 23. und 24. März in Brüssel gewesen.
Zunächst haben der
amtierende Ratspräsident und österreichische Bundeskanzler Wolfgang Schüssel
sowie der Kommissionspräsident Jose Barroso das Europäische Parlament über
die Beschlüsse der 25 Staats- und Regierungschefs auf dem Frühjahrsgipfel
informiert. Primär ist vereinbart worden, daß die Regierungen vermehrte
Anstrengungen unternehmen wollen, um bis 2010 jährlich zwei Millionen neue
Arbeitsplätze zu schaffen und damit insb. die Jugendarbeitslosigkeit zu senken.
Ferner wollen die Mitgliedstaaten verstärkt öffentliche Mittel in Forschung
und Entwicklung fließen lassen und insb. kleine und mittlere Unternehmen fördern.
Mit diesen und weiteren Maßnahmen wollen die Regierungen die Zielsetzung des
Lissabonner Prozesses für die Steigerung von Wachstum und Beschäftigung in der
E U erreichen. Im Hinblick auf eine gemeinsame Energiepolitik ist
u. a. beschlossen worden, den Anteil der erneuerbaren Energie auf 15 % sowie den
Anteil der Biotreibstoffe auf 8 % bis zum Jahr 2015 zu erhöhen.
Die meisten Abgeordneten
haben die Ergebnisse des Frühjahrsgipfels im wesentlichen als positiv
bewertet und besonders die professionelle Vorbereitung und Durchführung der
Ratstagung durch die österreichische Präsidentschaft gelobt. Zugleich sind die
Mitgliedstaaten aufgefordert worden, ihren Beschlüssen nun aber auch Taten in
den jeweiligen Ländern folgen zu lassen. Ein prinzipieller Unterschied zwischen
den Fraktionen ist in der Debatte wieder einmal deutlich geworden. Während die
Sozialisten bei den wachstumsfördernden Maßnahmen primär auf staatliche
Zuwendungen setzen, fordern die Christdemokraten eher den Abbau von Subventionen
und bürokratischen Hemmnissen.
In der vorangegangenen
Debatte sind die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen Parlament und Rat über
die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2007 bis 2013 bekannt gegeben
worden. Die bisher von Rat vorgesehenen Mittel in Höhe von 860 Mrd. Euro sind
auf die EP-Forderung hin um 4 Mrd. Euro erhöht worden, und zwar primär als zusätzliche
Mittel für die Europäischen Bildungsprogramme, die transeuropäischen
Verkehrsnetze und die Gemeinsame Außenpolitik.
Freizügigkeit
für Arbeitnehmer aus acht neuen Mitgliedstaaten
Das Europäische Parlament
debattierte über die Übergangsregelungen zur Einschränkung der Freizügigkeit
von Arbeitnehmern aus den "neuen" Mitgliedstaaten auf den Arbeitsmärkten
der "alten" Mitgliedstaaten.
Gemäß den Beitrittsverträgen
zum 1. Mai 2004 mit den acht mittel- und osteuropäischen Staaten können die
bisherigen Mitgliedstaaten die Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus diesen neuen
Mitgliedstaaten bis zu sieben Jahren einschränken, und zwar nach der Formel
zwei Jahre plus drei Jahre plus zwei Jahre. Während Irland, das Vereinigte Königreich
und Schweden von Anfang an auf diese Einschränkungsmöglichkeiten verzichtet
haben, müssen die übrigen alten Mitgliedstaaten nunmehr nach zwei Jahren
entscheiden, ob sie die Einschränkungen für drei weitere Jahre
aufrechterhalten wollen. Finnland, Portugal und Spanien haben bereits erklärt,
auf weitere Einschränkungen zu verzichten.
In dieser Situation beschäftigte
sich das Parlament mit dieser Fragestellung und plädierte mit Mehrheit dafür,
daß die Regierungen der alten Mitgliedstaaten auf weitere Einschränkungen
verzichten sollten. Zur Begründung wurde ausgeführt, daß die
Arbeitnehmerfreizügigkeit als eine der vier Grundfreiheiten des EG-Vertrages
nunmehr zur Anwendung kommen sollte, daß sich die Befürchtungen, es würde zu
massiven Migrationsströmen kommen, in den bereits offenen Staaten nicht
bewahrheitet habe und daß die Zuwanderung aus den neuen Mitgliedstaaten
positive Auswirkungen auf die Wirtschaft der Mitgliedstaaten gezeitigt habe, die
Arbeitsmärkte bereits geöffnet hätten.
Die deutschen und österreichischen
Abgeordneten wiesen diese mehrheitliche Auffassung zurück, denn die
geographische Lage ihrer Länder gegenüber den mittel- und osteuropäischen
Staaten sei eben eine völlig andere als die etwa von Portugal. Daher sei bei
einer Aufhebung der Einschränkung der Freizügigkeit in ihren Ländern eben
doch mit massiven Zuwanderungen von Arbeitnehmern zu rechnen, die angesichts der
hohen Arbeitslosigkeit bei ihnen nicht hinnehmbar sei. Insofern unterstützten
sie die Absicht der deutschen und österreichischen Regierung, von ihrem
vertraglichen Recht Gebrauch zu machen und die Freizügigkeit für Arbeitnehmer
aus diesen neuen Ländern auch für die kommenden drei Jahre eingeschränkt zu
belassen.
Fluorgase
insb. in Kühlschränken und Kraftfahrzeugen
Das E P stimmte in
"dritter" Lesung mit großer Mehrheit den Ergebnissen des
Vermittlungsausschusses von Parlament und Rat über eine Verordnung über
bestimmte fluorierte Treibhausgase und über eine Richtlinie über Emissionen
aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen zu.
Die beiden Gesetzgebungsmaßnahmen
zielen auf eine Verminderung der Emissionen von fluorierten Kohlenwasserstoffen,
perfluorierten Kohlenwasserstoffen und Schwefelhexafluoriden ab. Deren
Verwendung soll aus Gesundheits- und Umweltgründen u.a. in Fenstern für Wohnhäuser,
Reifen, Brandschutzsystemen und Fußbekleidungen sowie insb. in Kühlschränken
und Klimaanlagen eingeschränkt bzw. unterbunden werden.