Newsletter März 2006 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !
Im Zentrum dieser Plenarwoche
hat die Debatte über die Vorbereitungen auf die Tagung des Europäischen Rates
in Brüssel am 23. und 24. März gestanden.
Der Schwerpunkt dieses Frühjahrsgipfels
wird in den Beratungen der Staats- und Regierungschefs über den
Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission über Wachstum und Beschäftigung
in der Europäischen Union liegen. Denn traditionell berät der Europäische Rat
im Frühjahr jeden Jahres über die Fortschritte des Lissabonner Prozesses.
Der Kommissionsbericht umfasst
drei Kernelemente : 1. eine Analyse der 25 nationalen Reformprogramme vom
Oktober 2005 über die nationalen Maßnahmen für mehr Wachstum und Beschäftigung,
2. eine Darstellung der Stärken der nationalen Programme und 3. eine
Aufstellung von den Bereichen, in denen noch Handlungsbedarf besteht. Schließlich
schlägt der Bericht vier prioritäre Aktionsschwerpunkte für die
Mitgliedsstaaten und die Union vor : 1. Abbau von administrativen
Hemmnissen zur Förderung der kleinen und mittleren Betriebe, 2. Beschäftigungsförderung,
3. Investitionen in Bildung und Forschung sowie 4. sichere und nachhaltige
Energiepolitiken.
Die Abgeordneten unterstützten
im wesentlichen den Fortschrittsbericht der Kommission, legten weitere Vorschläge
vor und wiesen auf die primäre Verantwortung der nationalen Regierungen für
Wachstum und Beschäftigung hin. Denn die entscheidenden Maßnahmen für die
Wiederbelebung der Wirtschaft in der EU könnten nur von den Mitgliedsstaaten
kommen, da zentrale Politikbereiche wie die Wirtschafts-, Steuer-, Renten-,
Gesundheits- und Forschungspolitiken keineswegs auf die Europäische Union übertragen
worden sind, sondern weiterhin im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedsstaaten
liegen. Die Europäische Union kann nur subsidiär tätig werden wie z. B.
durch die Beseitigung von Hemmnissen im Binnenmarkt sowie durch die Förderung
Europäischer Forschungs- und Bildungsprogramme und Transeuropäischer
Verkehrsnetze. Die Abgeordneten appellierten an die Staats- und Regierungschefs,
sich auf dem Frühjahrsgipfel auf gemeinsame Handlungsschwerpunkte für Wachstum
und Beschäftigung zu verständigen und diese unverzüglich in ihren Staaten
umzusetzen.
Besuch
des deutschen Bundespräsidenten
In einer Feierlichen Sitzung
sprach der Präsident der Bundesrepublik Deutschland, S.E. Horst Köhler, am
Dienstag, den 14. März 2006 vor dem Europäischen Parlament. Unser Bundespräsident
hielt eine glänzende Rede, die fraktionsübergreifend mit viel Beifall und
"standing ovations" bedacht wurde.
Bundespräsident Köhler
ermunterte die Europäische Union, ihre schöpferische Unruhe positiv umzusetzen
und die Herausforderungen der Gegenwart anzunehmen. Dann habe die Europäische
Union eine gute Zukunft. Ferner appellierte er an alle Verantwortlichen in der
Europäischen Union, die "Denkpause" über die Europäische Verfassung
gründlich und positiv zu nutzen, und verwies auf die unbestreitbare Tatsache,
dass 14 Mitgliedsstaaten dem Verfassungsvertrag bereits zugestimmt haben.
Im Anschluß an die
Feierliche Sitzung gab der Präsident des Europäischen Parlaments ein
Mittagessen für den Herrn Bundespräsidenten, zu dem die deutschen Abgeordneten
eingeladen waren. Bei diesem Essen hatte ich die Freude, mit Frau Elisabeth von
Uslar an einem Tisch zu sitzen und mich mit ihr unterhalten zu können. Frau von
Uslar dürfte sicherlich noch als Mitarbeiterin des Landesvorsitzenden Dirk
Fischer MdB bekannt sein und ist nunmehr die Leiterin des Persönlichen Büros
des Bundespräsidenten.
Besuch
des Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde verschoben
Die für Mittwoch, den 15. März
2006 vorgesehene Rede des Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde,
Mahmoud Abbas, hat dieser aufgrund der gewalttätigen Auseinandersetzungen in
den Palästinensergebieten kurzfristig absagen müssen.
Keine
EU-Mittel für Standortverlagerungen
Neben vielen anderen
Tagesordnungspunkten verabschiedete das Europäische Parlament auch eine
Entschließung zu Standortverlagerungen im Zusammenhang mit der Regionalpolitik
der Union.
Das EP stellte fest, dass
Unternehmen aus vielerlei Gründen Standortverlagerungen von Betrieben oder
Betriebsteilen vornehmen würden, die jedoch in einigen Fällen nichts mit der
Produktivität, Effizienz oder wirtschaftlichen Lebensfähigkeit der Betriebe zu
tun hätten. Natürlich dürfte sich die Europäische Union nicht in
unternehmerische Entscheidungen einmischen. Dies stelle sich jedoch anders dar,
wenn Unternehmen für Unternehmensverlagerungen öffentliche Mittel nutzen
wollten. In diesem Falle müsse die Kommission den Einsatz öffentlicher Mittel
sorgfältig prüfen und dürfe keineswegs EU-Beihilfen für
Standortverlagerungen bewilligen, die nicht aus betriebswirtschaftlichen
Notwendigkeiten erforderlich seien.
Ferner ersuchte das EP die
Europäische Kommission, eine generelle Europäische Strategie der Prävention,
Überwachung und Beobachtung von Standortverlagerungen innerhalb der Union, aber
auch in Drittstaaten zu entwickeln. Schließlich regte das Parlament an, einen
"Europäischen Verhaltenskodex" zu diesem Themenkomplex zu erstellen.