Newsletter März 2006  

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !

Im Zentrum dieser Plenarwoche hat die Debatte über die Vorbereitungen auf die Tagung des Europäischen Rates in Brüssel am 23. und 24. März gestanden.

Der Schwerpunkt dieses Frühjahrsgipfels wird in den Beratungen der Staats- und Regierungschefs über den Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission über Wachstum und Beschäftigung in der Europäischen Union liegen. Denn traditionell berät der Europäische Rat im Frühjahr jeden Jahres über die Fortschritte des Lissabonner Prozesses.

Der Kommissionsbericht umfasst drei Kernelemente : 1. eine Analyse der 25 nationalen Reformprogramme vom Oktober 2005 über die nationalen Maßnahmen für mehr Wachstum und Beschäftigung, 2. eine Darstellung der Stärken der nationalen Programme und 3. eine Aufstellung von den Bereichen, in denen noch Handlungsbedarf besteht. Schließlich schlägt der Bericht vier prioritäre Aktionsschwerpunkte für die Mitgliedsstaaten und die   Union vor : 1. Abbau von administrativen Hemmnissen zur Förderung der kleinen und mittleren Betriebe, 2. Beschäftigungsförderung, 3. Investitionen in Bildung und Forschung sowie 4. sichere und nachhaltige Energiepolitiken.

Die Abgeordneten unterstützten im wesentlichen den Fortschrittsbericht der Kommission, legten weitere Vorschläge vor und wiesen auf die primäre Verantwortung der nationalen Regierungen für Wachstum und Beschäftigung hin. Denn die entscheidenden Maßnahmen für die Wiederbelebung der Wirtschaft in der EU könnten nur von den Mitgliedsstaaten kommen, da zentrale Politikbereiche wie die Wirtschafts-, Steuer-, Renten-, Gesundheits- und Forschungspolitiken keineswegs auf die Europäische Union übertragen worden sind, sondern weiterhin im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedsstaaten liegen. Die Europäische Union kann nur subsidiär tätig werden wie z. B. durch die Beseitigung von Hemmnissen im Binnenmarkt sowie durch die Förderung Europäischer Forschungs- und Bildungsprogramme und Transeuropäischer Verkehrsnetze. Die Abgeordneten appellierten an die Staats- und Regierungschefs, sich auf dem Frühjahrsgipfel auf gemeinsame Handlungsschwerpunkte für Wachstum und Beschäftigung zu verständigen und diese unverzüglich in ihren Staaten umzusetzen.

Besuch des deutschen Bundespräsidenten

In einer Feierlichen Sitzung sprach der Präsident der Bundesrepublik Deutschland, S.E. Horst Köhler, am Dienstag, den 14. März 2006 vor dem Europäischen Parlament. Unser Bundespräsident hielt eine glänzende Rede, die fraktionsübergreifend mit viel Beifall und "standing ovations" bedacht wurde.

Bundespräsident Köhler ermunterte die Europäische Union, ihre schöpferische Unruhe positiv umzusetzen und die Herausforderungen der Gegenwart anzunehmen. Dann habe die Europäische Union eine gute Zukunft. Ferner appellierte er an alle Verantwortlichen in der Europäischen Union, die "Denkpause" über die Europäische Verfassung gründlich und positiv zu nutzen, und verwies auf die unbestreitbare Tatsache, dass 14 Mitgliedsstaaten dem Verfassungsvertrag bereits zugestimmt haben.

Im Anschluß an die Feierliche Sitzung gab der Präsident des Europäischen Parlaments ein Mittagessen für den Herrn Bundespräsidenten, zu dem die deutschen Abgeordneten eingeladen waren. Bei diesem Essen hatte ich die Freude, mit Frau Elisabeth von Uslar an einem Tisch zu sitzen und mich mit ihr unterhalten zu können. Frau von Uslar dürfte sicherlich noch als Mitarbeiterin des Landesvorsitzenden Dirk Fischer MdB bekannt sein und ist nunmehr die Leiterin des Persönlichen Büros des Bundespräsidenten.

Besuch des Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde verschoben

Die für Mittwoch, den 15. März 2006 vorgesehene Rede des Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde, Mahmoud Abbas, hat dieser aufgrund der gewalttätigen Auseinandersetzungen in den Palästinensergebieten kurzfristig absagen müssen.

Keine EU-Mittel für Standortverlagerungen

Neben vielen anderen Tagesordnungspunkten verabschiedete das Europäische Parlament auch eine Entschließung zu Standortverlagerungen im Zusammenhang mit der Regionalpolitik der Union.

Das EP stellte fest, dass Unternehmen aus vielerlei Gründen Standortverlagerungen von Betrieben oder Betriebsteilen vornehmen würden, die jedoch in einigen Fällen nichts mit der Produktivität, Effizienz oder wirtschaftlichen Lebensfähigkeit der Betriebe zu tun hätten. Natürlich dürfte sich die Europäische Union nicht in unternehmerische Entscheidungen einmischen. Dies stelle sich jedoch anders dar, wenn Unternehmen für Unternehmensverlagerungen öffentliche Mittel nutzen wollten. In diesem Falle müsse die Kommission den Einsatz öffentlicher Mittel sorgfältig prüfen und dürfe keineswegs EU-Beihilfen für Standortverlagerungen bewilligen, die nicht aus betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten erforderlich seien.

Ferner ersuchte das EP die Europäische Kommission, eine generelle Europäische Strategie der Prävention, Überwachung und Beobachtung von Standortverlagerungen innerhalb der Union, aber auch in Drittstaaten zu entwickeln. Schließlich regte das Parlament an, einen "Europäischen Verhaltenskodex" zu diesem Themenkomplex zu erstellen.