Newsletter Februar 2006  

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !

Das zentrale Thema dieser Plenarwoche ist die Debatte und die Abstimmung über den Kommissionsvorschlag für eine Dienstleistungs-Richtlinie gewesen. Aufgrund des Redaktionsschlusses für diesen Straßburg-Brief kann ich Ihnen hier nur über die Streitpunkte in der Debatte berichten und muß Sie hinsichtlich der Abstimmungsergebnisse auf die Berichterstattung in der Presse verweisen. Gern ist mein Brüsseler Büro (siehe unten dessen Telefon und E-Mailanschrift) bereit, Ihnen den Text der Abstimmungsergebnisse zuzusenden.

Im Kern geht es bei der Dienstleistungs-Richtlinie darum, die nationalen bürokratischen Hindernisse im Binnenmarkt zu beseitigen, die es einem Dienstleistungserbringer wie etwa einem Handwerker schwer oder gar unmöglich machen, grenzüberschreitend in einem anderen EU-Mitgliedsland seine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben. Als nur eines von Tausenden von Beispielen für derartige Hindernisse sei die niederländische Bestimmung genannt, daß z.B. ein deutscher Handwerker nur in Holland tätig werden dürfe, wenn er sein Werkzeug in einem in den Niederlanden zugelassenen Fahrzeug transportiert.

Um diese Hindernisse generell zu beseitigen, sah der Vorschlag vor, daß ein Dienstleitungserbringer grundsätzlich nur den Bestimmungen seines Herkunftsmitgliedstaates unterfallen sollte. Da dies Herkunftslandprinzip insb. von den Sozialisten als Einfallstor zur Aufhebung nationaler Schutzvorschriften betrachtet worden ist, haben sich die EVP-ED-Fraktion und die Sozialistische Fraktion darauf verständigt, diesen Begriff fallen zu lassen und durch den Begriff der (zu gewährenden) Dienstleistungsfreiheit ("Binnenmarktklausel") zu ersetzen.

Ferner wollen die Fraktionen klarer als schon im Kommissionsvorschlag vorgesehen herausstellen, daß die Mitgliedstaaten, in denen die Dienstleistung erbracht wird, selbstverständlich die Einhaltung ihrer jeweiligen nationalen Bestimmungen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, der sozialen Sicherheit und des Gesundheits- und Umweltschutzes fordern können. Die weitergehende Forderung der Sozialisten auch noch nach der Beachtung des jeweiligen Verbraucherschutzes und der jeweiligen Sozialpolitik lehnen wir als "Scheunentor" für reine Abschottungsmaßnahmen zugunsten der nationalen Märkte ab.

Der Ministerrat und die Kommission erwarten eine klare wegweisende Stellungnahme des Europäischen Parlaments für ihre weiteren Beratungen. 

 

Reform des Beihilferechts

Das Europäische Parlament legte mit einem Initiativbericht Änderungsvorschläge zu den Überlegungen der Europäischen Kommission für die Reform des Beihilferechts vor.

Grundsätzlich sind nach dem EG-Vertrag - bis auf klar definierte Fälle -  alle Beihilfen regionaler oder nationaler Art verboten, da sie entgegen dem Grundsatz der wettbewerbsorientierten Sozialen Marktwirtschaft im Europäischen Binnenmarkt den Wettbewerb zwischen den Unternehmen verfälschen und verzerren. Zulässig sind Beihilfen unter einem bestimmten Schwellenwert und müssen weder angemeldet noch genehmigt werden, da sie den Europäischen Binnenmarkt nicht beeinträchtigen dürften. Hierzu forderte das E P, den Schwellenwert für die sogenannte "De-minimis-Regelung" von 100.000 auf 200.000 Euro anzuheben.

Das E P forderte die Kommission insb. auf, sicherzustellen, daß Beihilfen nicht zu einer Verfälschung des Wettbewerbs zwischen den Regionen führen und daß insb. keine reinen Standortverlagerungen von Unternehmen innerhalb der E U (mit)finanziert werden dürften. In jedem Fall müßten "Subventionswettläufe" zwischen den Regionen um Unternehmen verhindert werden. Schließlich sollte die Kommission angemessene Sanktionen gegenüber den Mitgliedstaaten entwickeln und einsetzen, die Anmeldungen von staatlichen Beihilfen und deren Überprüfung durch die Kommission unterließen.

 

Einheitliche Europäische Regelungen für Fluglotsen

Das E P billigte den Gemeinsamen Standpunkt des Rates für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinschaftliche Fluglotsenlizenz ohne Änderungen, da der Rat die wesentlichen Änderungen des E P aus der ersten Lesung übernommen hatte.

Ziel der Richtlinie ist es, die Ausbildung, die Zulassungsvoraussetzungen und die Tauglichkeitsanforderungen der Fluglotsen zu harmonisieren sowie die gegenseitige Anerkennung der nationalen Lizenzen zu gewährleisten.  Mit diesen Regelungen sollen die Sicherheitsstandards und damit die Luftverkehrssicherheit erhöht sowie die Mobilität der Fluglotsen ermöglicht werden.

Nach der Umsetzung der Richtlinie müssen alle Fluglotsen die Sprechkompetenz für Englisch nach der Stufe 4 und in besonderen Fällen nach der Sprachstufe 5 beherrschen. Gerade unter dem Aspekt der Mobilität wird ferner die sehr gute Beherrschung der Ortssprache gefordert, da sich das für die Flugsicherung zuständige Personal auch mit den örtlichen Diensten, insb. den örtlichen Notdiensten problemlos verständigen können muß.

 

Besuch des österreichischen Präsidenten

In einer Feierlichen Sitzung sprach der Präsident der Republik Österreich, S.E. Heinz Fischer, vor dem Europäischen Parlament. In seiner Rede betonte er, daß die Erweiterung der E U auf nunmehr 25 Mitgliedschaften unbedingt neue "Spielregeln", sprich verbesserte Entscheidungsprozesse in der Union erfordere und daß sich daher die österreichische Ratspräsidentschaft wahrscheinlich für die Fortsetzung des Ratifikationsprozesses über den Europäischen Verfassungsvertrag einsetzen werde.