Newsletter Februar 2006 |
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Im Kern geht es bei der Dienstleistungs-Richtlinie darum, die nationalen bürokratischen Hindernisse im Binnenmarkt zu beseitigen, die es einem Dienstleistungserbringer wie etwa einem Handwerker schwer oder gar unmöglich machen, grenzüberschreitend in einem anderen EU-Mitgliedsland seine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben. Als nur eines von Tausenden von Beispielen für derartige Hindernisse sei die niederländische Bestimmung genannt, daß z.B. ein deutscher Handwerker nur in Holland tätig werden dürfe, wenn er sein Werkzeug in einem in den Niederlanden zugelassenen Fahrzeug transportiert.
Um diese Hindernisse generell zu beseitigen, sah der Vorschlag vor, daß ein Dienstleitungserbringer grundsätzlich nur den Bestimmungen seines Herkunftsmitgliedstaates unterfallen sollte. Da dies Herkunftslandprinzip insb. von den Sozialisten als Einfallstor zur Aufhebung nationaler Schutzvorschriften betrachtet worden ist, haben sich die EVP-ED-Fraktion und die Sozialistische Fraktion darauf verständigt, diesen Begriff fallen zu lassen und durch den Begriff der (zu gewährenden) Dienstleistungsfreiheit ("Binnenmarktklausel") zu ersetzen.
Ferner wollen die Fraktionen klarer als schon im Kommissionsvorschlag vorgesehen herausstellen, daß die Mitgliedstaaten, in denen die Dienstleistung erbracht wird, selbstverständlich die Einhaltung ihrer jeweiligen nationalen Bestimmungen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, der sozialen Sicherheit und des Gesundheits- und Umweltschutzes fordern können. Die weitergehende Forderung der Sozialisten auch noch nach der Beachtung des jeweiligen Verbraucherschutzes und der jeweiligen Sozialpolitik lehnen wir als "Scheunentor" für reine Abschottungsmaßnahmen zugunsten der nationalen Märkte ab.
Der Ministerrat und die Kommission erwarten eine klare wegweisende Stellungnahme des Europäischen Parlaments für ihre weiteren Beratungen.
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