Newsletter Dezember 2005 |
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Ein zentrales Thema ist in
dieser Plenarwoche die Debatte über die Erklärung der Europäischen Kommission
über das Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Kommission für das Jahr 2006
gewesen.
Die Fraktionen des Europäischen
Parlaments sind mit den zahlreichen Vorschlägen der Europäischen Kommission für
neue Rechtsvorschriften und Aktionen, die die Kommission 2006 Parlament und Rat
vorlegen bzw. umsetzen will, im wesentlichen einverstanden gewesen. Allerdings
haben die Fraktionen zwei grundsätzliche Forderungen an die Kommission
gerichtet. Erstens solle die Kommission ihre Gesetzesvorschläge für Bürger,
Unternehmen und Verbände klarer und nachvollziehbarer formulieren. Der Europäische
„Mehrwert“ einer einheitlichen Gesetzgebung gegenüber bestehenden oder
neuen 25 nationalen Vorschriften müsse eindeutig erkennbar sein. Zweitens müsse
die Kommission die Kontrollinstrumente für die Umsetzung der Gesetzgebung und
vor allem des Haushaltes verbessern. Denn nur so kann die Kommission das
Vertrauen der Bürger in das Handeln der Europäischen Union stärken.
Als politische Prioritäten für
das Programm 2006 haben die Fraktionen Maßnahmen insb. mit folgenden
Zielsetzungen gefordert : Stärkung von Europäischen Forschungs- und
Innovationsprojekten, Vollendung des Europäischen Binnenmarktes, Ausbau der
Transeuropäischen Verkehrsnetze, Kampf gegen den Klimawandel, Bekämpfung der
illegalen Einwanderung und Integration der legalen Einwanderer sowie Verstärkung
einer einheitlichen Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik.
Doch all diese geplanten
Aktivitäten werden beeinträchtigt durch die ungelösten Fragen des weiteren
Verfahrens zum Europäischen Verfassungsvertrag und der Mittelfristigen
Finanzplanung der Europäischen Union für die Jahre 2007 bis 2013, die
unbedingt einer zügigen und überzeugenden Lösung bedürfen.
Neuregelung der
Eurovignetten-Richtlinie
Das Europäische Parlament
beschloß nach einem informellen Vermittlungsverfahren in Zweiter Lesung eine Änderung
der Richtlinie über die "Erhebung von Gebühren für die Benutzung
bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge", deren Fassung nun nur
noch vom Rat bestätigt werden muß.
Die Kerninhalte der
Neufassung sind folgende : Straßenbenutzungs- und Mautgebühren können für
Lkw ab 12 t Gesamtgewicht beibehalten oder eingeführt werden. Ab 2012 soll dies
auch für Lkw über 3,5 t grundsätzlich gelten, wovon allerdings die
Mitgliedstaaten in zwei Fällen abweichen können. Die Gebühren können auch
auf parallel zu Autobahnen verlaufenden Ausweichstrecken erhoben werden. Für
die Berechnung der Gebühren gilt weiterhin der Grundsatz der Anlastung primär
der Infrastrukturkosten (Bau, Betrieb, Instandhaltung und Ausbau), allerdings
mit leichter Berücksichtigung von Umweltkosten. Die Mautsätze müssen nach den
Euro-Norm-Klassen der Lkw und können nach Tages- und Jahreszeit differenziert
werden. Die Jahreshöchstsätze für die Gebühren werden angemessen angehoben.
Die Neufassung enthält
ferner die Forderung an die Europäische Kommission, innerhalb von zwei Jahren
ein Modell für die Berechnung sowie für die Anlastung von sogenannten externen
Kosten (Lärm-, Abgas-, Stau-, Gesundheits- und sonstige Umweltkosten) und ggf.
einen Gesetzgebungsvorschlag hierzu vorzulegen. Dies soll für alle Verkehrsträger
gelten.
Leider ist es in den
Verhandlungen mit dem Rat nicht gelungen, eine strikte Zweckbindung der
Einnahmen aus den Nutzergebühren zugunsten allein des Verkehrssektors
durchzusetzen.
Die Zielsetzung der
Richtlinie bleibt es, die Wegekosten den Nutzern unter Berücksichtigung von
Umweltaspekten anzulasten, aber zu wirtschaftlich tragbaren Bedingungen für
Unternehmen und Verbraucher.
Betreuung von
Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
Das
Europäische Parlament beschloß wiederum nach einem informellen
Vermittlungsverfahren mit dem Rat bereits in Erster Lesung eine Verordnung über
die Rechte von Flugreisenden eingeschränkter Mobilität, deren Fassung
ebenfalls nur noch vom Rat ohne weitere Beratungen bestätigt werden muß.