Newsletter November 2005  

 
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !

Ein Schwerpunkt dieser Plenarwoche ist die Vorlage des Jahresberichts des Europäischen Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2004 durch seinen österreichischen Präsidenten Hubert Weber gewesen.

Für das Haushaltsjahr 2004 ist der Rechnungshof zu der Schlußfolgerung gelangt, daß bis auf einen Posten die konsolidierten Finanzausweise ein wahrheitsgetreues Bild der Ein- und Ausgaben für das Haushaltsjahr sowie der Finanzlage zu Jahresende vermitteln. Die neu eingeführten Überwachungs- und Kontrollsysteme würden wirksam funktionieren. Da aber in einigen Bereichen die bisherigen Überwachungs- und Kontrollsysteme noch erhebliche Fehlermöglichkeiten offen ließen, sieht sich der Rechnungshof erneut nicht in der Lage, einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungsvorgänge zu erteilen, die den Zahlungen zugrunde lägen.  

Eine der Hauptschwierigkeiten für die Prüfungen durch den Europäischen Rechnungshof ist, daß die Zahlungen für den Agrar- und für den Strukturhilfebereich - und damit für fast 80 % des EU-Haushaltes - von den Mitgliedstaaten verwaltet würden. In diesen Bereichen sieht der Europäische Rechnungshof noch erhebliche Schwachstellen, insbesondere hinsichtlich unzureichender nationaler Kontrollen. Zur Verbesserung dieser Situation sind drei Maßnahmen eingeleitet worden. Erstens ist bereits hinsichtlich des größten Teils des Agrarhaushaltes ein Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem von Kommission und Mitgliedstaaten eingeführt worden. Zweitens wird im Rahmen des so genannten Kontaktausschusses der Obersten Rechnungskontrollbehörden der Erfahrungsaustausch zwischen dem Europäischen Rechnungshof und den nationalen Rechnungshöfen der 25 Mitgliedstaaten intensiviert. Drittens hat die Kommission einen neuen Vorschlag für einen generellen Integrierten Kontrollrahmen vorgelegt, mit dem das bisher auf den Agrarsektor beschränkte Integrierte Kontrollverfahren auf alle Formen der Mittelbewirtschaftung, insb. hinsichtlich der mit den Mitgliedstaaten geteilten Verwaltung, ausgeweitet werden soll.

In der Debatte über den Jahresbericht haben die Abgeordneten die Vorlage anerkennend begrüßt und darauf hingewiesen, daß sie den Bericht in seinen Einzelheiten im Haushaltskontrollausschuß sorgfältig beraten würden.

 

Verbesserter Sicherheits- und Verbraucherschutz für Fluggäste

Das Europäische Parlament beschloß in Erster Lesung eine gegenüber dem Kommissionsvorschlag abgeänderte Fassung für eine Verordnung über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sowie den Austausch sicherheitsrelevanter Informationen zwischen den Mitgliedstaaten. Da die Berichterstatterin des    E P die Änderungen bereits im Rahmen eines sogenannten "informellen Vermittlungsverfahrens" mit dem Rat abgestimmt hatte, dürfte der Rat noch im Dezember seine Zustimmung zu der E P - Fassung der Verordnung geben, so daß die Verordnung bereits um die Jahreswende in Kraft treten kann.

Mit dieser Verordnung wird erreicht, daß die Europäische Union einheitlich für alle 25 Mitgliedstaaten Start- und Landeverbote für die Fluglinien erteilen wird, die nicht die erforderlichen Sicherheitsstandards gewährleisten. Hierzu werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle sicherheitsrelevanten Erkenntnisse über die Fluglinien untereinander und mit der Europäischen Kommission auszutauschen und sich auf eine gemeinschaftliche „Schwarze Liste“ zu verständigen. So wird endlich ein einheitlicher Schutz der Passagiere vor der Gefährdung durch unsichere Flugzeuge für alle Unionsbürger der 25 EU-Staaten gewährleistet werden. In Zukunft soll die Europäische Flugsicherheitsagentur mit Sitz in Köln die Europäische Kommission bei dieser Aufgabe federführend unterstützen.

Ferner werden die Fluglinien sowie die Reisebüros gleichzeitig verpflichtet, die Passagiere über einen Wechsel des vorgesehenen Fluggeräts nach der Buchung zu informieren. Sofern das neu vorgesehene Flugzeug einer Fluglinie gehört, die auf der "Schwarzen Liste" steht, kann der Fluggast von der Fluglinie, bei der er gebucht hat, verlangen, entweder vom Flug zurückzutreten und den Flugpreis zurückzuerhalten oder auf eine sichere Fluglinie umgebucht zu werden. Eine Haftung der Reisebüros ist allerdings zu Recht ausgeschlossen, da sie über den Einsatz des Fluggeräts keine Kontrolle haben.

 

Kompromiß über die neue EU-Chemikalienpolitik

Das E P nahm in Erster Lesung Stellung zu dem Kommissionsvorschlag für eine Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe.

Dieser Kommissionsvorschlag ist von zehn Fachausschüssen über Monate hin sorgfältig beraten worden, die mehr als tausend Änderungsanträge dem Plenum vorgelegt haben. Schließlich haben sich die Experten der christdemokratischen EVP-ED-Fraktion, der Sozialistischen Fraktion und der Liberalen Fraktion auf einige wesentliche Kompromisse geeinigt, die einerseits die Verbraucher vor Gefährdungen durch chemische Stoffe schützen sollen und die andererseits die chemische Industrie nicht mit zu aufwendigen und zu kostenintensiven Auflagen überziehen sollen. Insbesondere wird die Registrierung für kleinere Mengen chemischer Stoffe erleichtert und die gemeinsame Nutzung und Weitergabe von Risikoanalysen ermöglicht. Dies bedeutet eine wesentliche Erleichterung für kleinere und mittlere Unternehmen, die ansonsten durch die hohen von der Kommission ursprünglich vorgesehenen Auflagen in ihrer Existenz gefährdet gewesen wären.

Da der Rat aller Voraussicht nach in den nächsten Wochen eine inhaltlich andere Fassung der REACH-Verordnung beschließen dürfte, wird dies Mitentscheidungsverfahren von Parlament und Rat noch viele Monate andauern.