Newsletter September 2005  

 
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !

Diese Plenarwoche hat mit einer engagierten Debatte über die Flugsicherheit begonnen.

In den vergangenen Wochen sind bei sieben schweren Flugzeugunglücken viele Menschen gestorben. Bisher kann nur vermutet werden, welche die Ursachen hierfür gewesen sind. Doch zeichnet es sich ab, daß unzureichende Wartung von Flugzeugen und Pilotenfehler zumindest mitursächlich gewesen sind.

Deshalb wollen die Kommission, das Europäische Parlament und der Rat die Gesetzgebung über die Flugsicherheit zügig verstärken. Wir haben bereits eine Richtlinie über den intensiven Informationsaustausch zwischen den nationalen Flugsicherheitsbehörden über Flugzeugunglücke verabschiedet ebenso wie eine Richtlinie über verstärkte Sicherheitskontrollen von Flugzeugen aus Drittstaaten. Letztere muß bisher allerdings erst zum 30. April 2006 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Dies soll nun vorgezogen werden.

Ferner wird gerade im Verkehrsausschuß eine Verordnung über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sowie den Austausch sicherheitsrelevanter Informationen zwischen den Mitgliedstaaten beraten. Danach sollen die Mitgliedstaaten sich schnell über Verdachtsmomente hinsichtlich "unsicherer" Fluglinien austauschen und "schwarze Liste" von Fluggesellschaften erstellen. Die Passagiere sollen über einen Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft informiert werden und im Falle eines Flugzeuges von der "schwarzen Liste" das Recht erhalten, vom Flug ohne Kostenbelastung zurücktreten zu können.

Die Gesetzgebung über diese Verordnung soll nun zügig vorangebracht werden. M.E. sollte die im Jahre 2003 gegründete Europäische Flugsicherheitsagentur (in Köln) eine "schwarze Liste" einheitlich für die Union erstellen und aktualisieren. Hierfür muß die Aufgabenstellung der EASA entsprechend ergänzt werden. Die Fluggesellschaften auf der schwarzen Liste müssen umgehend Start- und Landeverbot in allen Mitgliedstaaten erhalten. Bei einem Flugzeugwechsel muß der Passagier unabhängig von der "schwarzen Liste" das Recht bekommen, nach eigener Einschätzung der neuen Fluggesellschaft vom Flug zurückzutreten.  

Richtlinie über Seehäfen in der Union erforderlich !

Auf der Sitzung des Verkehrsausschusses des E P am 29. August 2005 stellte ich als Berichterstatter meinen Berichtsentwurf zum Richtlinienentwurf über den Marktzugang für Hafendienste – allgemein als „Port Package II“ bekannt – vor, den ich insb. aufgrund der Anhörung im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr am 14. Juni 2005 erstellt hatte. Nachfolgend eine kurze Zusammenfassung. Auf Wunsch können Sie den ausführlichen Bericht über mein Hamburger Büro abrufen.

1. Regelungen für Wettbewerb zwischen den Häfen

Die Erforderlichkeit Europäischer Regelungen für Transparenzregeln sowie Beihilfeleitlinien zur Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen den Häfen in der Union ist von allen Seiten einvernehmlich anerkannt worden. Zu den vorgeschlagenen Einzelregelungen wurden keine wesentlichen Änderungswünsche vorgetragen. Aufgrund der großen Bedeutung der Regelungen über den Wettbewerb zwischen den Häfen schlage ich nunmehr vor, diesen Regelungskomplex der Herstellung fairer und transparenter Wettbewerbsbedingungen in die Zielsetzung der Richtlinie expressis verbis aufzunehmen und den Titel der Richtlinie in "Richtlinie über Seehäfen" zu ändern.

2. Regelungen für Wettbewerb und Marktzugang im einzelnen Hafen

Die Erforderlichkeit Europäischer Regelungen für den Marktzugang für Hafendienste wird - je nach ihrer Interessenlage - von den Nutzern der Hafendienste wie Reeder, Spediteure und verladende Wirtschaft (so auch vom Bundesverband der Deutschen Industrie) bejaht und von den Anbietern von Hafendiensten wie Umschlagsunternehmen und Gewerkschaften verneint. Doch selbst der Europäische Hafenverband (ESPO) ist mit einer Regelung über den Marktzugang als solcher einverstanden, sofern die Inhalte aus ihrer Sicht sachgerecht geregelt werden.

Unter Abwägung der Interessen der betroffenen Wirtschafts- und Arbeitnehmerkreise bin ich im übergeordneten Interesse der Union - Wachstum und Arbeitsplätze sowie fairer Wettbewerb auch im einzelnen Hafen - der Überzeugung, dass Europäische Regelungen auch für den Marktzugang für Hafendienste im einzelnen Hafen zwingend erforderlich sind. Diese grundsätzliche Position ist bereits bei dem vorangegangenen Gesetzgebungsverfahren einheitlich von Kommission, Parlament und Rat vertreten worden.

Zu den Einzelregelungen haben die Anhörung und weitere Gespräche ergeben, dass viele Regelungen des Entwurfes des Vermittlungsverfahrens des vorangegangenen Gesetzgebungsverfahrens sachlich für alle Seiten bessere Lösungen enthalten haben. Daher schlage ich die Übernahme dieser Vorschriften in folgenden Bereichen vor :

·         Überlassung des Genehmigungsvorbehaltes an die Mitgliedsstaaten gemäß des Grundsatzes der Subsidiarität – also keinen obligatorischen Genehmigungsvorbehalt –,

·         längere Geltungsdauern der Genehmigungen – für wirtschaftlich tragfähigere Bedingungen für die Beschäftigung der Arbeitnehmer und für die Investitionen in den Seehäfen,

·         klare Definition des Auswahlverfahrens bei der Begrenzung der Zahl der Anbieter von Hafendiensten,

·         eigenständige Regelung über Ausgleichszahlungen für ausscheidende Diensteanbieter,

·         eigenständige Regelung für zudem längere Übergangsmaßnahmen.

Zur Europäischen Regelung der Selbstabfertigung bin ich nach den übereinstimmenden Stellungnahmen des Europäischen Hafenverbandes und des Europäischen Reederverbandes zu der Überzeugung gelangt, dass diese sachlich nicht erforderlich ist. Denn diese Richtlinie soll im wesentlichen nur für die größeren Häfen gelten und in diesen wird primär der Umschlag von Containern vollzogen, für den bereits aufgrund des fehlenden Geräts an Bord der Schiffe eine Selbstabfertigung durch das seemännische Personal des Schiffes gar nicht möglich ist. Die Selbstabfertigung bzgl. der anderen Hafendienstleistungen kann gemäß der Subsidiarität nationalen Regelungen überlassen bleiben.