Newsletter März 2004  

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !

Ein Schwerpunkt dieser Plenarwoche ist die gemeinsame  Debatte über die Berichte des Auswärtigen Ausschusses zu dem Bericht der Kommission über den Stand der Beitrittsvorbereitungen der zehn Beitrittsstaaten sowie zu den Berichten der Kommission über die Fortschritte der Staaten Bulgarien und Rumänien auf dem Wege zum Beitritt zur Union gewesen. 

In den zehn zum 1. Mai dieses Jahres beitretenden Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern seien die Beitrittsvorbereitungen im wesentlichen abgeschlossen. Allerdings gäbe es in einigen Staaten noch durchaus erheblichen "Handlungsbedarf" etwa beim Aufbau effektiver Verwaltungs- und Justizstrukturen, bei den Hygienevorschriften im Lebensmittelbereich, bei der Behandlung von Minderheiten sowie bei der Bekämpfung der Korruption und der Organisierten Kriminalität.

Für die Staaten Bulgarien und Rumänien, mit denen die Beitrittsverhandlungen im Laufe des Jahres 2004 abgeschlossen sein sollen und die zum 1. Januar 2007 beitreten sollen, liefen die Beitrittsverhandlungen sehr unterschiedlich. Während die Kommission mit Bulgarien bereits vorläufig die Verhandlungen über 26 der 31 Verhandlungskapitel abgeschlossen habe, sei  dies mit Rumänien erst mit 22 der 31 Kapitel der Fall. Da die Staaten gemäß der jeweiligen Erfüllung der Beitrittskriterien beurteilt werden müßten, müsse ggfs. eine Entkoppelung der Beitritte der beiden Staaten geprüft werden.

Zu Rumänien hat das Parlament zudem expressis verbis erklärt, daß Rumänien derzeit ernsthafte Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Beitrittsbedingungen habe. Vor allem müsse Rumänien entschiedener gegen das hohe Niveau an Korruption insb. auf der politischen Ebene vorgehen, die Unabhängigkeit der Justiz sichern, die Freiheit der Medien garantieren sowie die Mißhandlungen von Bürgern auf Polizeistationen beenden. Diese Stellungnahme ist eine eindeutige Gelbe Karte für die rumänische Regierung.  

 

Maßvolle Erweiterung der prioritären TEN Verkehrsprojekte

Das Europäische Parlament nahm in erster Lesung Stellung zu dem Revisionsvorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung Nr. 1692/96/EG über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aus- und Aufbau eines Transeuropäischen Verkehrsnetzes.

Das E P war damit einverstanden, im Mitentscheidungsverfahren die Liste der vorrangigen Vorhaben auf 30 Projekte zu erweitern wie z.B. um das Projekt einer festen Querung über den Fehmarnbelt. Bei einzelnen Projekten bestand es darauf, die Vorhaben zu präzisieren wie z.B. um die Verbesserung der Schiffbarkeit der Binnenwasserstraße Rhein-Main-Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Eine Ausweitung der Liste der prioritären Vorhaben lehnte es im gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch ab, da dies eine Einigung mit dem Rat in der laufenden Legislaturperiode unmöglich machen würde.

Das Parlament begrüßte ausdrücklich die Aufnahme der Idee von Meeresautobahnen in die gemeinschaftlichen Leitlinien, da der Kurzstreckenseeverkehr - insbesondere der Fährverkehr - eine wesentliche Entlastung der Straßen- und Schienenkorridore erbringen könne und zugleich eine der umweltverträglichsten Verkehrsmodi sei. Mit seinen Änderungsanträgen zu den Meeresautobahnen wollte es aber sichergestellt wissen, daß gemäß der Grundsätze der Transeuropäischen Netze nur Infrastrukturmaßnahmen und keineswegs Betriebsbeihilfen oder gar der Ankauf von Schiffen staatlicherseits finanziert werde.

 

Ausgewogene Regelungen rund um die Luftfahrt

Das Europäische Parlament nahm ferner - nach inoffizieller einvernehmlicher Absprache mit dem Rat - Stellung zu den drei folgenden Rechtsakten rund um die Luftfahrt:

1. Gemeinsamer Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlaß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz vor Schädigungen der Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft durch Subventionierung und unlautere Preisbildungspraktiken bei der Erbringung von Luftverkehrsdiensten von Ländern, die nicht Mitglied der Europäischen Gemeinschaft sind,

2. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt,

3. Gemeinsamer Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlaß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber.

Mit seinen Stellungnahmen will das Parlament erreichen, daß

zu 1. die Gemeinschaft Abwehrmaßnahmen gegen unlautere Subventionierung z.B. der USA zugunsten ihrer Luftfahrtunternehmen erhält,

zu 2. die Sicherheitsvorschriften auf Flughäfen prazisiert werden und Ausnahmebestimmungen für kleinere Flughäfen geschaffen werden und

zu 3. einheitliche angemessene Mindestanforderungen für die Versicherungspflichten der Fluglinien gegen Unfälle, Terrorismus- und Kriegshandlungen festgelegt werden.