Newsletter Februar 2004  

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde!

In dieser Plenarwoche ist das zentrale Ereignis die Erklärung der Europäischen Kommission über den Politischen Rahmen für die nächste Finanzielle Vorausschau für die Jahre 2007 bis 2013 und die Debatte hierüber gewesen.

Der Kommissionspräsident Romano Prodi hat die Position der Kommission vorgetragen, die nach heftigem Streit in der Kommission mit Mehrheit zustandegekommen ist. Die Kommission hat die Forderung von sechs Mitgliedstaaten abgelehnt, die Obergrenze für den Haushalt der Europäischen Union auf 1 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu begrenzen, und gefordert, die Obergrenze wie im gegenwärtigen Finanzzeitraum 2000 bis 2006 bei 1,24 % des BNE zu belassen. Denn die Erweiterung der Europäischen Union um zehn Staaten und möglicherweise im Jahre 2007 um die Staaten Bulgarien und Rumänien erforderte einen entsprechenden finanziellen Rahmen ebenso wie die drängenden internen Aufgaben der Union wie der Ausbau der Transeuropäischen Verkehrsnetze. Die Kommission würde sich allerdings bei ihren Haushaltsvorschlägen bemühen, einen Rahmen von 1,15 % des BNE nicht zu überschreiten.

Die Sprecher der Fraktionen haben die Position der Kommission insofern unterstützt, als eine willkürliche Festlegung der Obergrenze auf 1 % des BNE sachlich nicht gerechtfertigt sei. Vielmehr müßten sich die Organe der Union zunächst über die Aufgaben einigen, die die Union in den Jahren 2007 bis 2013 zu erfüllen habe, und demgemäß die Finanzielle Vorausschau beschließen, wobei der Satz von 1,24 % des BNE auf alle Fälle die Obergrenze bilden sollte. Zudem haben die Abgeordneten darauf verwiesen, daß auch bei der jetzt geltenden Obergrenze von 1,24 % des BNE bisher die jährlichen Haushaltsbeschlüsse von Parlament und Rat stets 1 % des BNE nicht    überschritten hätten. Im übrigen sollte die Entscheidung über die Finanzielle Vorausschau erst nach der Neuwahl des Europäischen Parlaments und der Bestellung der neuen Kommission mit dem Rat im Jahre 2005 ausgehandelt werden.

Der Information halber sei angemerkt, daß der Haushalt der Europäischen Union sich gegenwärtig auf knapp 100 Mrd. Euro beläuft und daß die "Nettozahlung" Deutschlands 5 Mrd. Euro beträgt.

 

Neue Europäische Intermodale Ladeeinheit

Das Europäische Parlament nahm in erster Lesung Stellung zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Intermodale Ladeeinheiten.

Angesichts der vielfältigen Arten von Containern und Wechselbehältern, die in der Europäischen Union in den vier Verkehrsarten Schiene, Straße, Seeverkehr und Binnenschiffahrt gegenwärtig eingesetzt werden, erscheint es dem Parlament durchaus sinnvoll, einen neuen Europäischen Norm-Container zu definieren, um so den Umschlag zu erleichtern und Kosten für die Wirtschaft zu senken. Mit seinen Änderungsanträgen will das Parlament aber unbedingt sicherstellen, daß die neue Europäische Ladeeinheit keineswegs im Widerspruch zu den bestehenden einschlägigen Normen der Internationalen Normenorganisation ISO steht. Denn es muß verhindert werden, daß die neue Europäische Norm Schwierigkeiten und Kosten im globalen Transportwesen verursacht. Insbesondere muß der Einsatz der neuen Ladeeinheit im Rahmen der gegenwärtigen Stellgerüste in der Containerschiffahrt möglich sein.

Das EP unterstützte ferner, daß der Richtlinienvorschlag präzise Vorschriften für die Instandhaltung und regelmäßige Inspektion der Ladeeinheiten definiert. Denn nur durch häufigere und sorgfältigere Kontrollen der Ladeeinheiten kann eine größere Sicherheit im Güterverkehr erreicht werden.

 

Neue Aufgaben für die Europäische Maritime Agentur

Das EP beschloß in erster Lesung ferner Änderungsanträge zu dem Änderungsvorschlag für die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs.

Das Europäische Parlament unterstützte den Vorschlag der Kommission, die Aufgabenbereiche der Europäischen Maritimen Agentur auszuweiten, damit die Agentur die Küstenstaaten noch wirksamer bei der Verhütung bzw. der Bekämpfung von Meeresverschmutzungen und bei der Gefahrenabwehr im Seeverkehr unterstützen kann.

Die Europäische Maritime Agentur muß nach Auffassung des Europäischen Parlaments ausreichende finanzielle Mittel erhalten, um auf Ersuchen einzelner Küstenstaaten Schiffe und andere Geräte im Falle von Meeresverschmutzungen schnell anmieten und zur Verfügung stellen zu können. Die Europäische Maritime Agentur muß ferner in die Lage versetzt werden, die Mitgliedstaaten bei ihrer Aufgabe der Gefahrenabwehr im Seeverkehr gegen terroristische und sonstige Gewaltakte zu unterstützen. Dabei ist allerdings zu beachten, daß die Agentur primär für die Sicherheit im Seeverkehr im Sinne der schiffsbezogenen Sicherheit und nicht im Sinne der allgemeinen Gefahrenabwehr zuständig ist.

Nachdem nun Lissabon als Sitz der Europäischen Maritimen Agentur endlich feststeht, soll die Agentur, die ihre Arbeit bereits in Brüssel aufgenommen hat, auch zügig nach Lissabon umziehen, damit sie ihre volle WIrkungskraft so bald als möglich entfalten kann.