Newsletter Oktober 2003  

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !

In dieser Plenarwoche ist ein zentrales Ereignis die Debatte und die Abstimmung in erster Lesung über den Haushalt der Europäischen Union für das Jahr 2004 gewesen.

In dieser Debatte hat sich herausgestellt, daß sich im Laufe des Haushaltsverfahrens die Positionen zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament zum Haushalt 2004 stark angenähert haben. So bewegt sich die Differenz hinsichtlich der Gesammtsumme der Zahlungsverpflichtungen zwischen 100,1 Mrd. Euro und 103,5 Mrd. Euro. Demnach würde die Europäische Staatsquote zwischen 0,09 und 1,01 % des Bruttoinlandsproduktes liegen, also deutlich unter der zwischen den Mitgliedstaaten vereinbarten Höchstquote für den Europäischen Haushalt. Diese Differenz wird sich leicht bis zur zweiten Lesung zum Haushalt im Dezember schließen lassen.

Selbstverständlich gibt es in Einzelfragen der Haushaltstitel noch deutliche Differenzen, die es bis zum Dezember zwischen den beiden Teilen der "Europäischen Haushaltsbehörde" - sprich Rat und Parlament - auszuverhandeln gilt. So ist besonders die Gesamtsumme für die Hilfen für den Wiederaufbau des Iraks umstritten. Die unterschiedlichen Positionen liegen zwischen 30 Mio. Euro und 500 Mio. Euro bis Ende 2004. So gibt es noch Differenzen hinsichtlich der Gesamthöhe für die Hilfen der kleinen und mittleren Unternehmen in der Union. So sind weiterhin umstritten - wie jedes Jahr - die Hilfen für den Tabakanbau in Griechenland. Schließlich zeichnet sich bereits ab, daß die Kommission ihre Streichungspläne hinsichtlich der Zuwendungen für die Informationsstellen in der Europäischen Union - wie z. B. dem Info-Point Europa in Hamburg - zurücknehmen wird, zumal diese bei dem gegenwärtigen Informationsbedürfnis der Bürger über die Europäischen Verfassung, die EU-Erweiterung und die bevorstehenden Europawahlen mehr als kontraprodutktiv wären.

 

Bessere Rahmenbedingungen für die Eisenbahnen in der Union

Das Europäische Parlament beschloß in zweiter Lesung seine Änderungen zu dem sogenannten "Zweiten Eisenbahnpaket", sprich zu den Vorschlägen für Richtlinien zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen, für Europäische Normen zur Eisenbahnsicherheit und für die beschleunigte Herstellung der Interoperabilität im Eisenbahnwesen sowie für eine Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur. Mit diesen Gesetzgebungsakten will die Europäische Union endlich auch einen Europäischen Binnenmarkt für den Eisenbahnsektor schaffen und damit die Rahmenbedingungen dafür verbessern, daß wieder mehr Güter und Personen auf der Schiene befördert werden. 

Das E P und der Rat sind sich bereits einig, entgegen dem Vorschlag der Kommission die Einrichtung des besonderen liberalisierten Transeuropäischen Netzes für den grenzüberschreitenden Schienengüterverkehrs zum 15. März 2003 aufrechtzuerhalten. Dieser erste Schritt für die Öffnung der Schienennetze der 15 EU-Mitgliedstaaten, die faktisch fast 90 % der wesentlichen Eisenbahnkorridore ausmachen, gibt den Eisenbahnunternehmen die Chance, ohne Diskriminierung aufgrund ihrer nationalen Herkunft das Europäische Eisenbahnnetz optimal nach den Bedürfnissen der Kunden zu nutzen. Einig mit dem Rat ist das Parlament sich auch hinsichtlich der Öffnung der restlichen Strecken der gesamten Schienennetze für grenzüberschreitende Verkehre zum 1. Januar 2006. Doch fordert das Parlament weiterhin, die Schienennetze bereits zum 1. Januar 2006 auch für nationale Frachtdienste zu öffnen.

Um gemäß der Zielsetzung des Weißbuches zur Europäischen Verkehrspolitik eine Wiederbelebung des Schienenverkehrs bis zum Jahre 2010 umfassend zu erreichen, gilt es zusätzlich, die Personenbeförderung von der Straße und aus dem Luftverkehr auf die Schiene zu verlagern, zumal die Zunahme des Pkw-Verkehrs und des Luftverkehrs bereits jetzt die Grenzen dieser Infrastrukturen erreicht hat. Deshalb fordert das Parlament die Öffnung der Schienennetze ebenfalls für den Personenverkehr, und zwar zum 1. Januar 2008.

Für die Richtlinie über Europäische Normen für die Eisenbahnsicherheit will das Europäische Parlament vor allem erreichen, daß die Normen auf ein hohes Sicherheitsniveau ausgerichtet sind, daß keine neuen nationalen Sicherheitsvorschriften, die grenzüberschreitende Verkehre willkürlich behindern, erlassen werden können, daß das Zug- und sonstige Sicherheitspersonal qualifiziert ausgebildet wird und daß die Zeugnisse des Personals auch bei einem Wechsel zu einem anderen Eisenbahnunternehmen ihre Gültigkeit behalten.

Bei der Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur will das E P auf alle Fälle sicherstellen, daß Doppelarbeit durch klare Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen und den nationalen Behörden vermieden wird. Ferner dürfen im Verwaltungsrat der Agentur neben vier Vertretern der Kommission und sechs nicht stimmberechtigten Vertretern des Eisenbahnsektors nicht 15 und bald 25 Vertreter der Mitgliedstaaten einen Sitz erhalten. Nicht die Mitgliedstaaten, sondern der Rat sollte im Verwaltungsrat vertreten sein, und zwar mit sechs Vertretern, um dieses Gremien ausgewogen und arbeitsfähig zu gestalten.