Newsletter Juli 2003  

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde!

Diese Plenarwoche hat im Zeichen der Debatte über den Entwurf des Konvents für einen Vertrag über eine Europäische Verfassung gestanden, die im Rahmen der Aussprache über die Bilanz des Griechischen Ratsvorsitzes im ersten Halbjahr 2003 erfolgt ist.

Das Europäische Parlament hat den am 13. Juni 2003 beschlossenen Verfassungsentwurf des Konvents, dessen Mitglieder mehrheitlich Abgeordnete der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments sind, in seinen wesentlichen Bestandteilen begrüßt. Der Verfassungsentwurf schaffe eine transparentere und effizientere Aufgabenverteilung zwischen der Europäischen und der nationalen Ebene, vereinfache die Europäische Gesetzgebung, stärke das Europäische Parlament in der gleichberechtigten Mitgestaltung der Gesetzgebung und verleihe der Charta der Europäischen Grundrechte Rechtsverbindlichkeit.

Das E P hat den Rat zugleich aufgefordert, diesen Vertragsentwurf als alleinige Grundlage für die Arbeit der Regierungskonferenz zu nehmen. Die Italienische Ratspräsidentschaft solle die Regierungskonferenz unter Beteiligung der Regierungen der zehn Beitrittsländer so rasch wie möglich einberufen, damit die Regierungskonferenz die Erstellung des endgültigen Textes für den Vertrag über eine Europäische Verfassung, der die bisherigen Europäischen Verträge in der Fassung des Vertrages von Nizza ersetzen soll, möglichst vor Ende 2003 abschließen könne.

Da der Konvent den Teil III - Politikbereiche und Arbeitsweise der Union - und den Teil IV - Allgemeine und Schlußvorschriften - des Vertragsentwurfes noch bis zum 15. Juli 2003 endgültig auszuformulieren hat, hat das Europäische Parlament noch einmal seine Forderung bekräftigt, daß die Grundsätze des Mitentscheidungsverfahrens von E P und Rat sowie der Mehrheitsentscheidung im Rat auf möglichst alle Sachgebiete einschließlich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ausgeweitet werden müßten. Nur so könne die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union mit 25 und mehr Mitgliedsländern gewährleistet werden.

Mit den besten Wünschen für einen erholsamen Sommer und mit freundlichen Grüßen

 

Effektive Europäische Nutzung des Europäischen Luftraums

Das Europäische Parlament nahm in Zweiter Lesung Stellung zu den Gemeinsamen Standpunkten des Rates in Hinblick auf die vier folgenden Vorschläge für Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates : die Rahmenverordnung für die Schaffung eines einheitlichen Europäischen Luftraums, die Verordnung über die Flugsicherungsdienste, die Verordnung über die Ordnung und Nutzung des Luftraums sowie die Verordnung über die Interoperabilität des Europäischen Flugverkehrsmanagementnetzes.

Die Abänderungen des E P zu den Gemeinsamen Standpunkten haben primär die Zielsetzung, eine tatsächlich effektive Europäische Nutzung des Luftraumes über der Union zu erreichen. Hierfür will das Europäische Parlament zu Recht die Luftraumkontrolle für militärische Zwecke in die Luftraumkontrolle für zivile Zwecke integrieren und im oberen Luftraum nach betrieblichen Anforderungen funktionale Luftraumblöcke schaffen, die unabhängig von den nationalen Luftraumgrenzen zu gestalten sind.

Die bisherige Zersplitterung des Luftraums nach nationalen Zuständigkeiten und die Aufteilung für zivile und militärische Flüge habe schon zu lange zu Kapazitätsengpässen in bestimmten Teilen des Europäischen Luftraums und damit zu verspäteten und umgeleiteten Flügen geführt, was wirtschaftlich die Fluglinien und letztlich die Flugpassagiere belaste und zugleich sachlich nicht gerechtfertigte Umweltbelastungen verursache. Zugleich gelte es, endlich die bisher sehr unterschiedlichen Ausrüstungssysteme der Luftraumkontrolldienstleister zu vereinheitlichen und die Bereitstellung der sachlich erforderlichen Anzahl von Fluglotsen zu fördern.

 

Letztmalige Übergangsregelung für Lkw-Fahrten durch die Alpen

Das Europäische Parlament beschoß Abänderungen zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates in Hinblick auf den Vorschlag für eine Verordnung des E P und des Rates über eine weitere Übergangsregelung für den Lkw-Transit durch Österreich.

Das E P blieb bei seiner Haltung aus der Ersten Lesung. Es will nur eine letztmalige   Übergangsregelung bis längstens Ende des Jahres 2006 mittragen, die zudem im Gegensatz zu dem Standpunkt des Rates sich nur auf den Transit durch die umweltmäßig sensiblen Alpenrouten und nicht mehr auf ganz Österreich erstrecken soll. Denn Transitfahrten wie z.B. über Linz und Wien sind nicht anders zu behandeln als Fahrten etwa von Kopenhagen über Hamburg nach Rotterdam.

Das Übergangsregime soll ferner die Transitbeschränkungen differenziert nach den Umweltbelastungen je nach der Lkw-Klasse regeln. So sollen für die Jahre 2005 und 2006 Transitfahrten für die Klassen EURO 0 und 1 untersagt, für EURO 2 kontingentiert und für EURO 3 und 4 frei von Beschränkungen sein.

Das E P forderte den Rat auf, sich diesen Abänderungen anzuschließen, in jedem Fall aber das Vermittlungsverfahren zügig einzuleiten und mit dem E P bis zum Jahresende abzuschließen, da das bisherige Übergangsregime Ende 2003 ansonsten ersatzlos ausliefe.