Newsletter Juni 2003  

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !

Einen Schwerpunkt dieser Plenarwoche hat die Aussprache über das Treffen der E U -Troika mit den am Stabilitätspakt für Südosteuropa teilnehmenden Ländern gebildet, das im Anschluss an den Europäischen Gipfel am 21. Juni in Thessaloniki stattfinden soll. 

Das Europäische Parlament hat die Fortschritte in Richtung auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit begrüßt, die die Staaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Serbien und Montenegro (einschl. des Kosovo) sowie Mazedonien inzwischen erreicht hätten. Allerdings bedürfte es noch weiterer größerer Anstrengungen in vielen Bereichen, bevor diese Staaten die Kopenhagener Kriterien für einen Beitritt zur Europäischen Union erfüllen würden und bevor überhaupt Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden könnten. Dies gelte auch für Kroatien, das bereits einen  Aufnahmeantrag gestellt habe.

Das E P hat an die Staaten Südosteuropas insbesondere appelliert,

Das Europäische Parlament hat zudem die Aktualisierung der Hilfsprogramme der Union für die Staaten Südosteuropas gefordert, da die politische und wirtschaftliche Stabilisierung dieses Raumes auch für die Sicherheit der Europäischen Union von großer Bedeutung sei. Dies um so mehr, als diese Staaten direkte Nachbarn des EU-Mitgliedes Griechenland, ab 2004 der EU-Mitglieder Ungarn und Slowenien sowie wahrscheinlich ab 2007 der EU-Mitglieder Rumänien und Bulgarien sind.

 

Beschleunigtes „Auslaufen“ der Einhüllen-Öltankschiffe

Das Europäische Parlament nahm in erster Lesung Stellung zu dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 417/2002 zur beschleunigten Einführung von Doppelhüllen oder gleichwertigen Konstruktionsanforderungen für Einhüllen-Öltankschiffe und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2978/94 des Rates.

Aufgrund der Dringlichkeit verschärfter Vorschriften über Öltanker (siehe den Untergang der „Prestige“ Ende letzten Jahres und die großen Naturschäden insb. an der spanischen Küste) hatte das E P bereits in den vergangenen Wochen ein inoffizielles Vermittlungsverfahren mit dem Rat durchgeführt und mit dem Rat abgestimmte Änderungen für die erste Lesung im Parlament vorgelegt, so daß der Rat dem Ergebnis der Plenumsabstimmung nur noch zu zustimmen braucht, um die Verordnung zum 1. August 2003 in Kraft zu setzen.

Die neue Verordnung sieht insbesondere folgendes vor:

  1. Schweröle dürfen in den EU-Gewässern künftig nur noch in Doppelhüllen-Tankschiffen transportiert werden.

  2. Die bereits vorgesehenen Außerdienststellungsregelungen für Einhüllen-Tanker werden vorgezogen, und zwar je nach Kategorie auf die Jahre 2005, 2010 bzw.  2015.

  3. Einhüllen-Tankschiffe, die älter als 15 Jahre sind, werden im Hinblick auf ihre strukturelle Solidität verschärften Inspektionsvorschriften unterworfen.

 

Bericht zur Türkei

Das Europäische Parlament verabschiedete eine Stellungnahme zum Antrag der Türkei auf Aufnahme in die Europäische Union.

Das E P begrüßte die Reformen, die die Türkei seit Oktober 2001 durchgeführt hat, um die politischen Kriterien für eine Mitgliedschaft in der EU zu erfüllen. Doch stellte es zugleich fest, daß die Bedingungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen gegenwärtig noch nicht gegeben sind und daß die Türkei noch weitreichende Reformen ihres Staatswesens durchführen müsse.

Das E P wandte sich insbesondere gegen die „übermächtige Rolle“ der Armee, die die Entwicklung der Türkei hin zu einem demokratischen pluralistischen System behindere. So müßten sich etwa die militärischen Vertreter aus den zivilen Organen wie dem Hohen Bildungsrat und dem Audiovisuellen Rat zurückziehen. Das türkische Parlament müßte uneingeschränkte Kontrolle über den Militäretat erhalten.

Das E P erklärte, „dass sich die politischen Werte der E U im Wesentlichen auf die jüdisch/christliche und humanistische Kultur Europas stützten, dass jedoch niemand diese universellen Rechte der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschen- und Minderheitenrechte sowie der Religions- und Gewissensfreiheit ausschließlich für sich reklamieren kann, die sehr wohl von einem Land mit überwiegend moslemischer Bevölkerung akzeptiert und verteidigt werden können“. Diese Erklärung vermag allerdings nicht, meine grundsätzliche Ablehnung eines Beitritts der Türkei zur E U zu ändern.