Newsletter Mai 2003 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !
Ein zentrales Ereignis dieser Plenarwoche ist die Vorlage des Vorentwurfs des Gesamthaushaltsplans für das Jahr 2004 durch die Europäische Kommission gewesen.
Das Europäische Parlament nahm in erster Lesung Stellung zu dem Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreibern.
Das E P unterstützte mit großer Mehrheit die Einführung einheitlicher Europäischer Mindestvorschriften für die Versicherungspflichten der Luftfahrtunternehmen zur Deckung von Schäden von Passagieren, Gepäck, Fracht und dritten Personen durch Unfälle sowie Terrorismus- und Kriegshandlungen. Allerdings senkte das E P den Mindestversicherungsschutz je Flugzeug nach den unterschiedlichen Größen ganz wesentlich. Die Deckungssumme je Flugzeug soll nach acht Kategorien gestaffelt sein, und zwar von der Kategorie 1 mit 1,5 Millionen Sonderziehungsrechten (im Luftverkehr übliche internationale Währungseinheit) bis zur Kategorie 8 mit 250 Millionen SZR. Diese Absenkung ist unserer Ansicht nach erforderlich, um die Luftfahrtunternehmen in der gegenwärtigen Krisensituation nicht zusätzlich zu hoch zu belasten.
Diese neuen Versicherungspflichten gelten für alle Flugzeuge, die in der Europäischen Union landen und starten, und ebenfalls für alle Flugzeuge, die nur das Hoheitsgebiet der Europäischen Union überfliegen, da auch letztere eine Gefahr für unsere Bevölkerung darstellen.