Newsletter April 2003 |
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Ergebnisse der Abstimmungen zu den einzelnen Beitrittsverträgen
Beitrittsland |
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
Republik Estland |
520 |
22 |
24 |
Republik Lettland |
522 |
22 |
24 |
Republik Litauen |
521 |
22 |
24 |
Republik Polen |
509 |
25 |
31 |
Tschechische Republik |
489 |
39 |
37 |
Slowakische Republik |
521 |
21 |
25 |
Republik Ungarn |
522 |
23 |
23 |
Republik Slowenien |
522 |
22 |
22 |
Republik Malta |
521 |
23 |
23 |
Republik Zypern |
507 |
29 |
26 |
Persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten
Allen Beitrittsverträgen außer dem mit der Tschechischen Republik habe ich aus den auf der ersten Seite dargelegten Gründen mit voller Überzeugung zugestimmt. Bei dem Beitrittsvertrag mit Tschechien habe ich mich aus deutschen und Europäischen Gründen enthalten, da die Regierung und das Parlament der Tschechischen Republik nicht bereit gewesen sind, die sogenannten BeneŠ-Dekrete einschließlich des Straffreistellungsgesetzes aus den Jahren 1945/46 aufzuheben oder zumindest in anderer Weise zu korrigieren.
Die Vertreibung der deutschen und ungarischen Volksgruppen aus der ehemaligen Tschechoslowakei am Ende des Zweiten Weltkrieges sowie die pauschale Rechtfertigung der im Rahmen der Vertreibung begangenen Straftaten einschließlich Mord widersprechen den grundlegenden völkerrechtlichen Normen und sind gerade für uns Deutsche nicht hinnehmbar. Dies gilt auch aus Europäischer Sicht, da die Tschechische Republik der Europäischen Union beitreten will, die gemäß Artikel 6 des EU-Vertrages „auf den Grundsätzen ... der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit” beruht. So hatte das E P im Jahre 2002 eindeutig festgestellt, dass „ethnisch bestimmte Maßnahmen, die zur kollektiven Vertreibung und zur Zerstörung kultureller Werte führen, eklatant gegen europäische Grundwerte und die gemeinsame Rechtskultur der Europäer verstoßen”.