Newsletter März 2003  

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde !

Das zentrale Ereignis dieser Plenarwoche ist die Debatte des Europäischen Parlaments über den Irak auf der Basis von Erklärungen des Rates und der Kommission gewesen.

Der amtierende Ratspräsident, der griechische Außenminister Georgios Papandreou, hat erneut die politischen Zielsetzungen der Europäischen Union in der Irak-Frage dargelegt, wie sie auf dem Treffen der 15 Staats- und Regierungschefs vom 17. Februar 2003 formuliert worden sind: die Abrüstung des Irak, die Durchsetzung der UN-Resolution 1441 sowie das letztendliche Entscheidungsrecht des UN-Sicherheitsrates über die Anwendung militärischer Mittel zur Durchsetzung der Resolution. 

Für die Kommission hat der Kommissar für die Auswärtigen Beziehungen, Chris Patten, noch einmal bedauert, daß die Außenpolitik immer noch überwiegend in die Verantwortung der Mitgliedstaaten falle und die Europäische Union nur die Zuständigkeit habe, die außenpolitischen Positionen der 15 Mitgliedstaaten zu harmonisieren.

In der anschließenden Parlamentsdebatte ist deutlich geworden, daß auch im Parlament unterschiedliche Positionen für das weitere Vorgehen in der Irak-Krise bestehen. Zwar sind sich alle Abgeordneten darin einig gewesen, daß eine Verbreitung von Massenvernichtungsmitteln durch den Irak verhindert werden müsse, und eine Mehrheit der Abgeordneten hat sich für das Letztentscheidungrechts des UN-Sicherheitsrates über Krieg und Frieden ausgesprochen. Einzelne Abgeordnete insb. aus Großbritannien und Spanien haben aber die Möglichkeit eines unilateralen Vorgehens der U.S.A. durchaus für angemessen erklärt. 

Die Abgeordneten haben die 15 Regierungen erneut aufgefordert, zu einer einheitlichen Position in der Irak-Frage zu gelangen. Ansonsten sei die Europäische Union nicht in der Lage, ihr politisches und wirtschaftliches Gewicht auch in der Außenpolitik einzusetzen. Einige Abgeordnete haben ihre Befürchtung ausgedrückt, daß die U.S.A., die ansonsten unsere klaren Verbündeten seien, sich über die Auffassung der Europäischen Union hinwegsetzen könnten und unilateral einen Krieg zur Erzwingung der Abrüstung des Irak beginnen könnten.

 

Faire Regelungen für Marktzugang und Wettbewerb unter und innerhalb der Seehäfen zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Europäischen Häfen

Das Europäische Parlament nahm auf der Basis eines von mir erstellten Berichtes in zweiter Lesung Stellung zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates betr. einer Richtlinie über den Marktzugang für Hafendienste.

Zunächst lehnte das Parlament den Antrag der Fraktion der Grünen und der Postkom-munisten ab, den Gemeinsamen Standpunkt zurückzuweisen. Denn es besteht ein unionseinheitlicher Regelungsbedarf für die Seehäfen, die als Knotenpunkte für den intermodalen Verkehr eine zentrale Rolle in der Europäischen Verkehrspolitik spielen. Es gilt, die Leistungsfähigkeit der Häfen in der gesamten Union zu stärken, indem klare Europäische Rahmenbedingungen insbesondere für fairen Wettbewerb unter und innerhalb der Seehäfen geschaffen werden und hierzu auch ein offener und transparenter Marktzugang für Hafendienstleister sichergestellt wird.

Das EP nahm den Richtlinienentwurf mit folgenden wesentlichen Änderungen an :

  1. Der Richtlinienentwurf enthält nunmehr klare Vorschriften zur Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen den Seehäfen. Diese umfassen die Verpflichtung der Seehäfen und Hafenunternehmen zur Offenlegung ihrer finanziellen Beziehungen zu staatlichen Stellen, die Verpflichtung der Kommission, daraus Konsequenzen zu ziehen, sowie die Verpflichtung der Kommission zur Vorlage eines Transparenz-Berichts. Ferner wird die Kommission verpflichtet, bindende Leitlinien für Finanzie-rungsmaßnahmen zu Gunsten von Seehäfen und über Beihilfen in Seehäfen zu erlassen. Dies ist erforderlich, um Rechtssicherheit für alle Betroffenen zu schaffen.

  2. Die Vorschriften über die Lotsendienste sind aus der Richtlinie gestrichen worden. Die Lotsendienste sollen aus überwiegendem Öffentlichen Interesse insbesondere an der Sicherheit des Schiffsverkehrs nicht den Regelungen über den Marktzugang für kommerzielle Hafendienstleistungen unterworfen werden, sondern deren Regulierung sollte den Mitgliedstaaten gerade hinsichtlich der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten überlassen bleiben.

  3. Die Regelung über die Selbstabfertigung ist auf das „seemännische Personal“ beschränkt worden. Denn die vom Rat vorgeschlagene explizite Erstreckung der Selbstabfertigung (der Schiffe) auch auf das „normalerweise an Land tätige Personal“ (der Reedereien) könnte die Effizienz der Hafendienstleistungen gefährden und zu ökonomischem und sozialem Dumping in Häfen führen.

  4. Die Hafendienstleistungen sind - gegen mein Votum - einer vorherigen Genehmigungspflicht unterworfen worden. Damit will die Mehrheit des Parlaments sicherstellen, daß die zuständigen Behörden im Vorwege u.a. die Qualifikation der Hafenunternehmen und der Hafenarbeiter überprüfen.

Nach dieser Stellungnahme des E P wird nun in den nächsten Monaten ein Vermittlungsverfahren mit dem Rat durchgeführt werden, in dem sich beide Gesetzgebungsorgane über die endgültige Fassung der Richtlinie werden verständigen müssen.